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Kampagnenstart: „GründungsGründe“ für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Brandenburg

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz starten eine Kampagne zur Gewinnung von zahnärztlichem Nachwuchs.

Mit der Kampagne „GründungsGründe“ machen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) auf die Vorzüge einer Niederlassung für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg aufmerksam. Derzeit praktizieren 1721 Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis und im Angestelltenverhältnis in Brandenburg. Davon sind bereits 477 über 60 Jahre alt.

Mit den „GründungsGründen“ zu den sechs Motiven mit Nachwuchspraxen aus Brandenburg finden sich auf der Kampagnenseite www.gründungsgründe.de Hintergründe zur zahnärztlichen Versorgungslage in Brandenburg. Mit Schwerpunkt August bis Oktober soll nach der Sommerpause verstärkt mit Plakatmotiven in Berlin und Brandenburg für die Niederlassung geworben werden.

Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstandes der KZVLB, zur Notwendigkeit der Kampagne: „Brandenburg hat als einziges Bundesland keine eigene zahnmedizinische Hochschulausbildung. Wir sind daher sehr auf den Zuzug von jungen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Zudem ermuntern wir angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, den Schritt in die eigene Praxis zu gehen.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher zum Start der Nachwuchskampagne „GründungsGründe“: „Es gibt viele gute Gründe, sich als Zahnärztin und Zahnarzt in Brandenburg niederzulassen. Ich freue mich daher, dass die KZVLB neue Wege der Nachwuchsgewinnung geht und unterstütze sie dabei gern.“

Dr. Ivette Szabadi, Praxisgründerin und Sportzahnärztin aus Potsdam und eine der sechs Plakatmotive, zu Ihrer Motivation sich an der Kampagne zu beteiligen: „Mir hat die KZVLB bei meiner Praxissuche sehr weitergeholfen. Ich kann allen interessierten Zahnärztinnen und Zahnärzten nur empfehlen das Beratungsangebot der KZVLB wahrzunehmen.“