Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost und der KZVLB
Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025 -
Wichtiger Beitrag zum Erhalt der wohnortnahen Versorgung
Die AOK Nordost und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) haben die Vergütungsverhandlung für das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der rund 500.000 AOK-Nordost-Versicherten in Brandenburg wie bereits in den Vorjahren umfassend und zeitnah sichergestellt. Die 1.600 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Land Brandenburg haben frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit. Die AOK Nordost ist die erste Krankenkasse im Land Brandenburg, die eine entsprechende Vereinbarung mit der KZVLB geschlossen hat.
Nach konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner darauf, dass die Gesamtvergütung, also die Vergütung der Zahnärzte im Jahr 2025, um 4,41 Prozent steigt. Die Steigerung entspricht der Grundlohn-Veränderungsrate. Auch beim wichtigen Thema Prävention konnten sich die Partner verständigen.
Beide Vertragsparteien bewerten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025 als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung und für eine von gegenseitigem Respekt geprägte Vertragspartnerschaft. Sie haben ihre Handlungsspielräume genutzt, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten.
Michael Hewelt, Fachbereichsleiter bei der AOK Nordost:
„Wir wollten unseren Brandenburger Versicherten auch in diesem Jahr so früh wie möglich das Signal geben, dass sie weiterhin mit einer zahnärztlichen Versorgung auf gleichbleibend hohem Niveau rechnen können. Deshalb freuen wir uns, dass wir mit der KZVLB schnell zu einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis gefunden haben. Auch die vielen Angestellten in den Zahnarztpraxen werden von der damit erzielten frühzeitigen Rechts- und Planungssicherheit für die Zahnärzte profitieren.“
Rouven Krone, Mitglied des Vorstandes der KZVLB:
„Wir freuen uns, dass die Vertragsverhandlungen mit der AOK Nordost zur Punktwertanpassung für 2025 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Besonders hervorzuheben ist, dass die AOK Nordost gemeinsam mit uns den Weg zur Stärkung der Prävention unverändert fortsetzt und die vereinbarten Punktwerte für die Individualprophylaxe und die Früherkennungsuntersuchung trotz des finanziellen Drucks auf Seiten der Kassen weiterhin stützt. Die Patienten profitieren natürlich von der Stärkung des präventiven Ansatzes. Zugleich wird deutlich, dass eine starke Selbstverwaltung in der Lage ist, gute Lösungen für eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Patienten in unserem Land zu erzielen.“
Hintergrund: Gesamtvergütung und Grundlohn-Veränderungsrate
Die Gesamtvergütung bezeichnet das Ausgabenvolumen für alle zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen in einem Abrechnungszeitraum. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) verhandeln einzeln mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung. Durch diesen im Voraus festgelegten Zahlungsbetrag sind die Vergütungsansprüche der KZVen gegen die Krankenkassen abgegolten. Es ist dann Aufgabe der KZVen, die Gesamtvergütung an die Vertragszahnärzte zu verteilen.
Die Grundlohn-Veränderungsrate gibt die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wieder. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt bis zum 15. September jedes Jahres die Grundlohn-Veränderungsrate fest. Bezugsgröße ist der gesamte Zeitraum der zweiten Hälfte des Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem entsprechenden Zeitraum der jeweiligen Vorjahre.
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