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Brandenburg konkret betroffen: KFO-Versorgung droht in der Fläche wegzubrechen

Die aktuellen Planungsdaten für Brandenburg zeigen deutlich, wie sensibel die kieferorthopädische Versorgung im Land auf strukturelle Veränderungen reagiert. Ihre Stabilität beruht ganz wesentlich darauf, dass – neben Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) – auch fortgebildete Zahnärzte in die Versorgung eingebunden sind.

Die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Beschränkung auf Fachzahnärzte würde bedeuten, dass diese Behandler künftig nicht mehr zur Versorgung beitragen könnten. Die Projektion auf Brandenburg zeigt: In der Folge würden zahlreiche Landkreise unmittelbar in die Unterversorgung rutschen. Mittelfristig ist auch eine Nullversorgung auf Landkreisebene nicht auszuschließen.

„Wir sprechen hier nicht über abstrakte Planungsgrößen, sondern über eine mögliche, konkrete Versorgungsrealität. Wenn ein relevanter Teil der Behandler entfällt, bricht die wohnortnahe Versorgung in vielen Regionen schlicht weg“, erklärt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg kann der Wegfall dieser Strukturen nicht durch bestehende fachzahnärztliche Kapazitäten aufgefangen werden. „Die vorhandenen Fachzahnarztkapazitäten reichen schon heute vielerorts kaum aus. Zusätzliche Einschränkungen würden die Versorgung weiter ausdünnen“, so Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Brandenburg.

Der geplante Fachzahnarztvorbehalt stärkt bestehende Strukturen nicht, sondern verschlechtert die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum spürbar. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich regionale und soziale Unterschiede in der Versorgung verstärken, da der Versorgungszugang zunehmend vom Wohnort und den individuellen Möglichkeiten abhängen würde.

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