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Zahnärzte-Vertreter warnen vor massiven Einschnitten für Kinder und Jugendliche

Der am 16. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen
künftig auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte beschränkt werden. Aus Sicht der zahnärztlichen Berufsvertretungen würde diese Maßnahme die Versorgung tausender Kinder und Jugendlicher in
den ostdeutschen Bundesländern massiv beeinträchtigen.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer warnen vor den möglichen Folgen, sollte der Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu
geltendem Recht werden. Besonders kritisch sehen sie die geplanten Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt sei ein direkter Eingriff in funktionierende Versorgungsstrukturen,
erklären die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer. Er gefährde insbesondere die kieferorthopädische Behandlung tausender Kinder und Jugendlicher.

Nach aktuellen Berechnungen könnten bundesweit mindestens 921.000 Patientinnen und Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren. Das entspricht mehr als jedem vierten Behandlungsfall. Die neuen Bundesländer wären dabei besonders stark betroffen, da hier ein überdurchschnittlich großer Teil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht wird. Die vorgesehenen Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung würden die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen.

Die Annahme, dieser Leistungsumfang könnte durch Fachzahnärzte kompensiert werden, ist realitätsfern, so die gemeinsame Bewertung der Ost-Vorstände. Darüber hinaus verstößt die geplante Regelung gegen die bestehende Approbationsordnung und kommt praktisch einem Berufsverbot für betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte gleich.

Die zahnärztlichen Organisationen weisen zudem darauf hin, dass es keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung gibt. Qualität werde bereits heute durch verbindliche Standards, Fortbildungspflichten und etablierte Prüfverfahren sichergestellt. Statt einer Verbesserung der Versorgung drohen insbesondere im ländlichen Raum längere Wege, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung regionaler Ungleichgewichte.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer fordern daher den Verzicht auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt, die Anerkennung qualifizierter Fortbildungen sowie den Erhalt der bestehenden Versorgungsstrukturen.

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