Sitzung Zulassungsausschuss
Datum - Beginn - Ende
12.09.2024
Ort
KZV Land Brandenburg
Helene-Lange-Str. 4-5
14469
Potsdam
Tel: 0331 2977 0
Fax: 0331 2977 318
Mail: info@kzvlb.de
Bitte reichen Sie Ihre Anträge an den Zulassungsausschuss vollständig und fristgerecht bis zum jeweiligen Annahmestopp (s. Rubrik "Berufsausübung") bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam ein. Anderenfalls können die Anträge dem Zulassungsausschuss nicht zur Entscheidung vorgelegt werden. Gleiches gilt bei nichtgezahlter Verfahrensgebühr (§ 46 Abs. 1 Zahnärzte-Zulassungsverordnung) von gebührenpflichtigen Anträgen. Sollte Ihr Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) vorsehen, empfehlen wir, dieses frühzeitig zu beantragen, da es am Sitzungstag unbedingt vorliegen muss.
Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen.
Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften werden prinzipiell zum Quartalsbeginn genehmigt.
Praxissitzverlegungen sind genehmigungspflichtig. Der Zulassungsausschuss darf die Genehmigung nur für die Zukunft erteilen, da die Verlegungsgenehmigung statusrelevant ist. Planen Sie eine Praxissitzverlegung, beantragen Sie bitte frühzeitig (formlos unter Angabe von Gründen) die Genehmigung der Verlegung beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Brandenburg gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Christiane Ariza Romero
Tel.: 0331 / 29 77 334
christiane.ariza@ kzvlb.de
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