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Niederlassungshinweise

Mit seiner Zulassung wird der Vertragszahnarzt Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg und ist zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. 
An der vertragszahnärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Zahnärzte, zugelassene Medizinische Versorgungszentren und ermächtigte zahnärztliche Einrichtungen teil. 
Der Antrag auf Zulassung muss schriftlich gestellt werden. Auf vierteljährlich stattfindenden Zulassungssitzungen entscheidet der Zulassungsausschuss bei Erfüllung der Voraussetzungen über den Antrag.

Die Sitzungstermine des Zulassungsauschusses finden Sie immer aktuell im Veranstaltungskalender.

Einreichen von Zulassungsanträgen

Kolleginnen und Kollegen, die sich im Land Brandenburg niederlassen möchten, wenden sich bitte an die:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg
Abteilung Zulassung/Register
Christiane Ariza Romero
Helene-Lange-Straße 4-5
14469 Potsdam
Tel: 0331 2977-334
E-Mail: christiane.ariza(at)kzvlb.de 

Voraussetzungen für die Antragsstellung

Anträge an den Zulassungsausschuss sind rechtzeitig, d.h. zum Annahmestopp (sh. Termine linke Seite), bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen. 
Die Geschäftsstelle prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, nichtgezahlte Antragsgebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden. 
Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen. 
Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften werden zum Quartalsbeginn genehmigt.
Kompakte Informationen finden Sie in einer Übersicht.

Notwendige Unterlagen

Für die Registereintragung

  • Antrag auf Eintragung
  • Approbationsurkunde
  • ggf. Promotionsurkunde
  • ggf. Gebietsbezeichnungen (Kfo., Oralchirurgie, MKG)
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Nachweise über eine zweijährige Vorbereitungszeit

Für die Zulassung als Vertragszahnarzt

  • Antrag Zulassung
  • Lebenslauf mit Lichtbild, Datum und Unterschrift
  • Rauschgifterklärung
  • Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit § 95e SGB V, aus der sich das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes ergibt (Police reicht nicht aus)
  • Erklärung über Beschäftigungsverhältnisse
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • ggf. Praxisübernahmevertrag

Für die Beantragung einer Angestelltentätigkeit gem. § 32b Zä-ZV 

  • Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes 
  • Kopie des Angestelltenvertrages 
  • Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit § 95e SGB V, aus der sich das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes des Praxisinhabers ergibt (Police reicht nicht aus)

Vom zukünftigen angestellten Zahnarzt sind einzureichen:

  • Lebenslauf mit Lichtbild, Datum und Unterschrift
  • Rauschgifterklärung
  • Erklärung über Beschäftigungsverhältnisse
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG

Formulare

Leitfaden zur Niederlassung als Vertragszahnarzt als Praxisnachfolger

Leitfaden zur Beendigung der Tätigkeit als Vertragszahnarzt mit und ohne Praxisnachfolger

  • Für Zahnärzte, die eine Beendigung ihrer Praxistätigkeit anstreben, wurde ein Leitfaden erstellt, in dem alle notwendigen Schritte dargestellt werden. Hier geht es zum Leitfaden