Impfangebot für Praxen mit sehr hohem Corona-Expositionsrisiko
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie deren Mitarbeitenden aus Praxen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, ein durch das Land Brandenburg freigegebenes priorisiertes Impfangebot in den Impfzentren anbieten zu können (höchste Priorität).
In diesem Zusammenhang konnte die KZVLB mit dem zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg erfreulicherweise Konsens über einen neuen Nachweis der Anspruchsberechtigung erzielen. Danach sind vorerst Zahnärzte/innen und Mitarbeiter/innen von COVID-19-Schwerpunktpraxen, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgischen Praxen und Zahnärzte/innen und Mitarbeiter/innen, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sowie im Rahmen der Konsiliarbehandlung im stationären Bereich tätig sind, mit höchster Priorität anspruchsberechtigt.
Als Nachweis der Anspruchsberechtigung gemäß § 2 Nr. 2, 4 und 5 Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) dient die Eigen- bzw. Arbeitgeberbescheinigung, die Sie ab sofort im geschützten Bereich unter www.kzvlb.de abrufen können. Bitte wählen Sie dazu im Menü Impfung Covid-19 den Menüpunkt Eigen- und Arbeitgeberbescheinigung. Es handelt sich dabei um ein PDF-Formular, dessen Felder Sie mit der Tastatur ausfüllen können. Anschließend bitte ausdrucken, unterschreiben und mit dem Praxis-Stempel versehen.Die Bescheinigung ist von den Praxen für jeden Anspruchsberechtigten auszufüllen.
Auf der Bescheinigung ist eine Sonderrufnummer angegeben, über die Sie ab dem 25. Februar 2021 Ihre Impftermine in einem Impfzentrum direkt mit dem Callcenter vereinbaren können. Eine Terminvereinbarung über die Rufnummer 116117 ist nicht erforderlich.
Ohne die ausgefüllte Bescheinigung ist in den Impfzentren keine Impfung möglich. Daher muss die Bescheinigung ausgefüllt im Impfzentrum vorgelegt werden.
Da sich bereits die nächsten Lieferengpässe andeuten, empfehlen wir, die aktuelle Möglichkeit zügig zu nutzen.
Freundliche und kollegiale Grüße Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg und der Landeszahnärztekammer Brandenburg |