Zur Online-Abrechnung

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte

Informationen zur  eGK finden Sie  auf der Seite der KZBV

Dietlind Sczepanski, Telefon: 0331 2977-110
E-Mail: dietlind.sczepanski(at)kzvlb.de

Falltabelle für die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Nr.FallVerfahrensweise
1Patient verfügt über keine eGK und legt alte Krankenversicherungskarte bis zum 30.09.2014 vorEinlesen wie bisher möglich.
2Patient legt KVK nach dem 31.09.2014 vor.Einlesen nicht mehr möglich. Privatvergütung (sofort) zulässig, muss aber zurückgezahlt werden, wenn eGK oder Versicherungsnachweis innerhalb von 10 Tagen nachgereicht wird.
3Patient legt eGK mit Lichtbild vor.Einlesen möglich. Identitätsprüfung auf offensichtliche Unstimmigkeiten hinsichtlich Alter, Geschlecht und Lichtbild.
4Patient legt eGK ohne Lichtbild vor (Kinder bis 15 Jahre, Versicherter hat Kasse kein Lichtbild überlassen)Einlesen möglich. Identitätsprüfung auf offensichtliche Unstimmigkeiten hinsichtlich Alter und Geschlecht.
5Patient legt eGK mit Lichtbild vor, die für den Zahnarzt erkennbar diesem offensichtlich nicht zugeordnet werden kann (Beweislast obliegt der Krankenkasse).Einlesen ist nicht zulässig, ansonsten Regress möglich, weil keine Haftung der Krankenkasse für Honorierung. Privatvergütung wie Fall 2.
6Patient legt eGK mit oder ohne Lichtbild vor, die für den Zahnarzt nicht erkennbar falsch oder ungültig ist bzw. missbräuchlich verwendet wird.Einlesen der eGK und Abrechnung der Leistungen zulässig. Krankenasse haftet gegenüber dem Zahnarzt für Honorierung.
7Patient legt innerhalb desselben Quartal, nach Status- oder Kassenwechsel, eine entsprechende neue eGK vor.Einlesen der eGK und Abrechnung als zweiter Fall desselben Patienten.
8Patient legt eGK vor, weist aber darauf hin, dass er die Kasse gewechselt oder sich sein Versicherungsstatus geändert hat.Einlesen ist nicht zulässig. Privatvergütung wie Fall 2.
9Patient wird als Notfall behandelt und ist nicht im Besitz einer eGK bzw. eines gültigen Versicherungsnachweises.Privatvergütung, sofern der Versicherte nicht innerhalb von 10 Tagen eine eGK bzw. einen gültigen Versicherungsnachweis nachreicht. 
10Karte kann nicht eingelesen werden (Lesegerät defekt, Karte nicht lesbar, Hausbesuche ohne Terminal).Ersatzverfahren. Erfassungsschein ist mit den Daten der eGK (Krankenkasse, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Versichertennummer) auszufüllen. Unterschrift Patient.
11Patient legt schriftlichen Versicherungnachweis vor.Ersatzverfahren ist entsprechend anzuwenden. Siehe Fall 10.