Zur Online-Abrechnung

Anleitung Refinanzierung eZahnarztausweis (eZAA/eHBA)

Um die Kosten für die Anschaffung des eZahnarztausweises (eZAA/eHBA) Anteilig zurückerstattet zu bekommen, stellen Sie bitte einen Ergänzungsrefinanzierungsantrag,

Eine kurze Anleitung mit Bildern können sie hier herunterladen.

Heilberufsausweis: Wechsel der Kennung

Als Inhaber eines Heilberufsausweises besteht für Sie unter Umständen die Notwendigkeit zwischen verschiedenen Kennungen auf dem Verwaltungsserver hin- und her zu wechseln. Dies kann der Fall sein, wenn Sie gerade die Praxis gewechselt haben oder Sie für ihre Praxis eine Zweitkennung haben anlegen lassen oder Teilzulassungen für verschiedene Praxen bestehen. In diesen Fällen erscheinen auf dem Startbildschirm nach der Anmeldung mit dem Heilberufsausweis in der rechten Spalte unten Buttons mit den Kennungen, zu denen ein Wechsel mittels Mausklick auf den Button möglich ist. 

Peter Sühlo, Telefon: 0331 2977-108, peter.suehlo(at)kzvlb.de

Hildegard Feiten, Telefon: 0331 2977-107, hildegard.feiten(at)kzvlb.de

Nachverfolgen beim Hochladen der Abrechnung

Inhaber eines Heilberufsausweises können jetzt in der Anzeige der Uploads und Uploadversuche auf dem Verwaltungsserver sehen, ob diese in einer Sitzung erfolgten, für die die Anmeldung mit dem Heilberufsausweis oder mit Benutzername/Passwort erfolgte. Im ersten Fall erscheint ein Icon mit einem Chip, wie er sich auf dem Heilberufsausweis befindet, im zweiten Fall der Text „Passwort“. Bei Anmeldung mit dem Heilberufsausweis wird zusätzlich die Registernummer des Inhabers angegeben, die Sie bereits aus der Anmeldung am Informationsserver kennen. Dadurch kann man ggf. sehen, welcher Inhaber einer Berufsausübungsgemeinschaft sich angemeldet hatte.

Peter Sühlo, Telefon: 0331 2977-108, peter.suehlo(at)kzvlb.de

Hildegard Feiten, Telefon: 0331 2977-107, hildegard.feiten(at)kzvlb.de

 

Zugriff ohne Heilberufsausweis auf Verwaltungsserver ganz oder teilweise sperren

Wenn Sie Ihren Heilberufsausweis erhalten und frei geschaltet haben, können Sie sich damit am Verwaltungsserver der KZV Land Brandenburg anmelden und z.B. die Online-Abrechnung durchführen. Sie werden sich zunächst auch weiterhin noch mit Benutzername und Passwort anmelden können. Sie haben aber die Möglichkeit diesen Zugriff ganz oder teilweise zu sperren, um den Sicherheitsvorteil des Heilberufsausweises voll auszuschöpfen.

Sie können den Zugriff auf den Verwaltungsserver so steuern, dass bei Anmeldungen mit dem Benutzernamen entweder der Zugriff auf alle Bereiche weiterhin möglich ist oder der Zugriff auf sensible Daten (im Sinne der Funktion mit dem Zusatzpasswort) gesperrt ist oder dass ein Login mit Benutzername/Passwort gar nicht mehr möglich ist.

Die entsprechende Einstellung können Sie auf dem Verwaltungsserver unter Persönliche Daten mit der Funktion Änderung Passwort und andere Benutzerdaten vornehmen.

Am Fuß des Formulars können Sie unter „Zugriff mit Benutzername steuern“ auswählen, welche Rechte bei einer Anmeldung mit Benutzername/Passwort noch gewährt werden sollen.

Wenn Sie die dritte Option „Login nur noch mit HbA oder ZOD-Karte möglich“ auswählen, ist kein Login mehr mit Benutzername/Passwort möglich.

Diese Einstellung können Sie nur vornehmen, wenn Sie auch mit einem Heilberufsausweis angemeldet sind. Die Einrichtung eines Zusatz-Passwortes bleibt davon unabhängig weiter möglich. Wenn Sie über mehrere Kennungen verfügen, kann die Einstellung für jede Kennung einzeln vorgenommen werden.

In einer Log-Tabelle wird gespeichert, ob Sie sich für eine Sitzung mit dem Heilberufsausweis oder mit Benutzername/Passwort angemeldet haben. Bei Anmeldung mit dem Heilberufsausweis wird zudem die Registernummer des sich anmeldenden Zahnarztes gespeichert. 

Peter Sühlo, Abteilungsleiter EDV, 0331 2977-108, peter.suehlo(at)kzvlb.de

Hildegard Feiten, Stellv. Abteilungsleiterin EDV, 0331 2977-107, hildegard.feiten(at)kzvlb.de

 

Nutzung vorhandener Lesegeräte für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass bzgl. der Nutzung vorhandener Lesegeräte für die Anmeldung mit dem eHBA an unserem Verwaltungsserver seitens der KZVLB kein technischer Support möglich ist. (s. RS 16/2014 vom Dezember 2014)

Eine Praxis hat uns ihre sehr schlechten Erfahrungen beim Versuch, ihr vorhandenes Lesegerät ORGA 6041 für die Nutzung des eHBA einzurichten, mitgeteilt. 

Nach der Installation der Software funktionierte die Kommunikation mit der Praxissoftware nicht mehr, so dass die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten nicht mehr eingelesen werden konnten. Beim Zurücksetzen in den alten Zustand gab es auch erhebliche Schwierigkeiten.

Wir empfehlen allen Zahnärzten, die die Rechner mit dem Praxisverwaltungssystem bisher nicht an das Internet angeschlossen haben, aus Sicherheitsgründen dabei zu bleiben und ein zusätzliches Lesegerät anzuschaffen.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihr vorhandenes Lesegerät für die Anmeldung auf unserer Internetseite einzusetzen, informieren Sie sich bitte zunächst bei dem Hersteller Ihres Lesegerätes und eventuell auch bei dem Ihrer Praxissoftware, ob eine solche Nutzung derzeit möglich ist.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn wir weitere Informationen zur Eignung von Lesegeräten für die Nutzung des eHBA mit unserem Portal erhalten.

(Siehe auch die Fragen und Antwort Liste im Zahnärzteblatt 1/2015, S.16)

 

Peter Sühlo, Abteilungsleiter EDV, 0331 2977-108, peter.suehlo/at)kzvlb.de

Hildegard Feiten, Stellv. Abteilungsleiterin EDV, 0331 2977-107, hildegard.feiten(at)kzvlb.de