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  • (mit Ihren persönlichen Zugangsdaten gelangen Sie dort u. a. zur Beantragung SMC-B und zur TI-Eigenerklärung)
 

TI-Anbindung bei Zertifikatsablauf des Konnektors

Die KZBV stellt die Vor- und Nachteile der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors in einer tabellarischen Gegenüberstellung bereit. Diese können Sie hier als PDF-Dokument ansehen und auch auf der Website der KZBV finden.

Beim Ablauf des Konnektor-Zertifikats haben Praxen im Moment die folgenden Möglichkeiten:

  1. Austausch des Konnektors
  2. Laufzeitverlängerung (aktuell bei Konnektoren der Hersteller secunet und RISE)
  3. auch bieten einige Unternehmen bereits heute ein seitens gematik und BSI geduldetes Hosting von Konnektoren in einem Rechenzentrum an
  4. neben der geduldeten Rechenzentrumslösung (3)) soll es bald auch eine von der gematik zugelassene Rechenzentrumslösung geben. Diese wird "TI-Gateway" genannt und die ersten Anbieter erwarten in den nächsten Monaten die Zulassung dieser Lösung durch die gematik GmbH.

Diese Vielfalt verursacht in den Praxen verständlicherweise einige Fragen. Daher hat die KZBV stichpunktartig die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen gegenüber gestellt.
 (tabellarische Übersicht aufklappen)

13.11.2023 

Eigenerklärung TI-Ausstattung

Für den Erhalt der neuen TI-Monatspauschalen bitte das neue online-Formular ausfüllen.

Hier geht es zum Formular.

Rechtzeitige Neubeantragung einer SMC-B vor Ablauf der Laufzeit

Die Security Module Card-Betriebsstätte (SMC-B), auch elektronischer Praxisausweis genannt, ist ein wichtiger Baustein für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI).

Da die Zertifikate der SMC-B eine Laufzeit von maximal fünf Jahren haben, denken Sie bitte daran, rechtzeitig (aktuell ca. 4 Wochen vor Ablauf) eine neue SMC-B für die Praxis zu beantragen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen.

In der Regel sollte das in der Praxis genutzte Praxisverwaltungssystem einige Wochen vor Ablauf der Karte eine Warnmeldung anzeigen. Zusätzlich wird der SMC-B-Anbieter den Inhaber der SMC-B entsprechend informieren, sodass rechtzeitig für eine neue Karte gesorgt werden kann.

Denken Sie daran, Ihre neue SMC-B nach Empfang zu aktivieren. Die KZBV empfiehlt, die Aktivierung der neuen SMC-B zwei Wochen vor ihrer geplanten Installation durchzuführen. Der Aktivierungszeitpunkt hat keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer der SMC-B. Und denken Sie auch daran, unmittelbar vor der Installation der neuen SMC-B noch einmal alle KIM-Nachrichten und sonstigen Dokumente mit der alten SMC-B abzurufen und zu entschlüsseln.

Der Ablauf der Antragstellung erfolgt analog zur ersten Beantragung über den Verwaltungsserver der KZVLB  unter Telematik-Infrastruktur → Beantragung SMC-B Praxisausweis (Login notwendig). Bitte klicken Sie hier.

Infobroschüre zur Telematik-Infrastruktur

Die Broschüre umfasst die Themen:

  •  ePA (elektronische Patientenakte)
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und eAU
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
  • NFDM; eMP (Notfalldatenmanagement / elektronischer Medikationsplan)
  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
  • eRezept (elektronisches Rezept)
  • IT·Sicherheitsrichtline

Hier geht es zum Download
Zum Leitfaden der KZBV zur Telematikinfrastruktur

eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)

Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.

Nach § 341 Abs. 6 SGB V wurde geregelt, dass Zahnarztpraxen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA, startete am 01.01.2021) über die erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen müssen.

Zu diesen Komponenten gehört auch der eHBA, da auf die Daten in einer ePA durch Zahnärzte nur zugegriffen werden darf, wenn diese über einen eHBA verfügen, oder wenn die zugriffsberechtigten Personen für diesen Zugriff von einer Person autorisiert werden, die über einen entsprechenden eHBA verfügt (§ 339 SGB V).

Auch auf die weiteren medizinischen Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und  elektronische Notfalldaten (NFDM) darf nur zugegriffen werden, wenn ein eHBA vorhanden ist.

Leider wurde auch diese Festlegung mit einer Sanktionierung verknüpft, so dass ab 01.07.2021 die Vergütung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent zu kürzen ist, falls kein eHBA nachweisbar ist.

Die Refinanzierung ist mit einer Pauschale von 233,00 € festgelegt, die über die bekannte Vorgehensweise der „Ergänzung“ zum „Refinanzierungsantrag TI“ über das Portal der KZV Land Brandenburg nach Erhalt des Ausweises gestellt werden kann.

 

Gültigkeit der eHBA der Generation 0

Mit der Zusage der gematik GmbH ist sichergestellt, dass alle eHBA der Generation 0 bis zum Ende ihrer Gültigkeit (längstens bis Ende 2023) in der TI unterstützt werden.

Die Vorläufer-eHBA (Generation 0) können zusammen mit dem eHealth-Konnektor (Version ab PTV3) für die qualifizierte Signatur genutzt werden.

Die Firma medisign teilt außerdem auf ihrer Internetseite mit: „Seit September 2020 ist medisign zugelassen, eHBA der 2. Generation (G2) an Ärzte und Zahnärzte auszugeben. Inhaber von Vorläuferausweisen haben die Möglichkeit, ohne Zusatzkosten zum eHBA G2 zu wechseln.“

 

TI-Hotline, Telefon: 0331-2977-100, online-rollout(at)kzvlb.de

Leitfaden zur Telematik-Infrastruktur

Die KZBV hat einen weiteren Leitfaden zur Telematik-Infrastruktur veröffentlicht, der Praxen die digitale Anbindung an Deutschlands größtes Gesundheitsnetz erleichtern soll. Hier geht es zum Download

TI-Leitfaden der KZBV zu KIM

Medizinische Daten sicher digital übermitteln

Berlin, 28. April 2020 – Im Zusammenhang mit der Testphase für den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen, vormals KOM-LE) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. Die Broschüre informiert kompakt und verständlich über die Vorzüge von KIM und enthält praktische Hinweise anhand konkreter Anwendungsfälle zu der neuen Anwendung im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI). Mit der Veröffentlichung des Leitfadens, der als kostenfreie pdf-Dateiabgerufen werden kann, können Zahnärzte sich schon jetzt auf den sogenannten „Wirkbetrieb“ vorbereiten, der Mitte des Jahres beginnt.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit KIM erreicht eine nutzenbringende TI-Anwendung die Zahnarztpraxen. Digitale Dokumente und Nachrichten können mit diesem wichtigen Schlüsseldienst ohne Medienbrüche schnell, sicher und zuverlässig über ein spezielles E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Es freut mich, dass mit dieser Veröffentlichung nun der nächste Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen verfügbar ist – nach dem großen Erfolg der Leitfäden zum elektronischen Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmanagement. Auf diese Weise sind die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen für die nächsten Anwendungen der TI gewappnet, die im Laufe des 2. Quartals in den Wirkbetrieb kommen. Wie der Anschluss problemlos funktioniert und welche Vorteile sich etwa für die Patientenbehandlung ergeben, erfahren sie im KIM-Leitfaden.“

Hintergrund: KIM

Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost, Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten und sind aufgrund der personenbezogenen, medizinischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeignet. KIM hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht. Die Testphase für den Dienst hat im April in ausgewählten Zahnarztpraxen begonnen. Mit der Verfügbarkeit von KIM wird Mitte des Jahres gerechnet. Für KIM wird ein Konnektor-Update, ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter und ein elektronischer Zahnarztausweis benötigt.

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang April 2020 waren es knapp 95 Prozent.

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere TI-Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosenPraxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung. Auch für die Anwendungen eMP/AMTS sowie NFDM hält die KZBV Zahnarzt-spezifische Leitfäden auf ihrer Webseite bereit. Folgen Sie dazu: www.kzbv.de/leitfaden-emp-nfdm

Erklärvideo zur Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis

Stimmen Ihre Daten?

Bitte überprüfen Sie die Daten, die in der KZVLB über Ihre Praxis hinterlegt sind. Damit beschleunigen Sie den Bestellvorgang ihrer SMC-B (elektronischer Praxisausweis). Für die Beantragung der SMC-B ist die Vorbefüllung Ihres Antrages mit Stammdaten durch die KZV vorgesehen. Um Fehlbestellungen zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte die Aktualität aller Daten, insbesondere auch Ihrer Privatanschrift. 

Sollten Sie Abweichungen gegenüber den hier angegebenen Daten feststellen, teilen Sie diese bitte unbedingt schriftlich – per Brief, E-Mail oder Fax – der Abteilung Zulassung, Register, Bereitschaftsdienst mit:

Ihre gespeicherten Stammdaten finden Sie auf dem Verwaltungsserver der KZVLB (persönliche Daten), dazu loggen Sie sich hier bitte ein. 

Fax: 0331/ 2977-308
E-Mail: zulassung(at)kzvlb.de
Nachfragen: 0331 2977-152

Kontrolle Stammdaten und Beantragung SMC-B Praxisausweis

Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur und die dafür notwendigen Anschaffungen (Praxisausweis SMC-B, Konnektor, eHealth-Terminal, VPN-Zugangsdient, Update Praxisverwaltungssystem)

Für die Beantragung der SMC-B (Praxisausweis) ist die Vorbefüllung Ihres Antrages mit Stammdaten durch die KZV vorgesehen. Um Fehlbestellungen zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Aktualität Ihrer Daten, insbesondere auch Ihrer Privatanschrift, zu kontrollieren. Auf dem Verwaltungsserver finden Sie dazu unter eGK-Online-Rollout den Untermenüpunkt Kontrolle der gespeicherten Stammdaten:
 
Abbildung 1
 
Sollten Sie Abweichungen gegenüber den hier angegebenen Daten feststellen, teilen Sie diese bitte unbedingt schriftlich der Abteilung Zulassung, Register, Bereitschaftsdienst (gerne auch per FAX: 0331/ 2977-308 oder E-Mail: zulassung(at)kzvlb.de) mit. 
 
Beantragung SMC-B Praxisausweis
Noch sind alle Komponenten im Zulassungsverfahren oder in einem noch früheren Projektstatus. Allerdings hat die Bundesdruckerei als erster Anbieter der SMC-B (elektronischer Praxisausweis) die sektorale Zulassung für den zahnärztlichen Bereich durch die KZBV erhalten. Da noch einige Auflagen zu erfüllen sind und Zulassungen der Gematik ausstehen, kann die Bundesdruckerei aber noch nicht mit der Kartenproduktion beginnen. Allerdings kann ab sofort schon die Bestellung erfolgen. Dies ist allen Zahnärzten zu empfehlen, die ein Gesamtpaket von Komponenten für den Online-Rollout (Konnektor, eHealth-Terminal, Software-Update für das PVS und VPN-Zugangsdienst) bei einem Dienstleister bestellt haben und die SMC-B-Karte zum anstehenden Installationstermin benötigen. 
 
Da zurzeit von einer Lieferzeit von 4 Wochen ausgegangen wird, empfehlen wir grundsätzlich, die SMC-B mindestens einen Monat vor der Installation der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu bestellen.
 
Um nur berechtigten Personen die Bestellung einer SMC-B-Karte zu ermöglichen, startet die Bestellung über ein Formular auf unserem Verwaltungsserver unter dem Menüpunkt eGK-Online-Rollout / Beantragung SMC-B Praxisausweis. Mit den nächsten Verarbeitungsschritten gelangen Sie dann auf die Seite des Kartenanbieters (bisher nur die Bundesdruckerei; T-Systems und Medisign beabsichtigen aber zu folgen), wo Sie die Antragstellung abschließen können.
 
Einzelheiten zur Durchführung der SMC-B-Antragsstellung finden Sie im Anhang 1.
 
Ebenfalls unter eGK-Online-Rollout finden Sie zwei weitere Untermenüpunkte:
 

  • Finanzierung Online-Anbindung eGK  -   Hier erfahren Sie, für welche Komponenten Ihnen eine Kostenerstattung zusteht, also z.B. wie viele SMC-B-Praxisausweise Sie refinanziert bekommen
  • Status SMC-B-Anträge  -   Hier können Sie nachsehen, wann Sie einen Antrag an welchen Kartenanbieter weitergeleitet haben und welche Vorgangsnummer dabei vergeben wurde. Später soll auch der Verarbeitungsstatus angezeigt werden.

 
Für den eGK-Online-Rollout haben wir eine Hotline eingerichtet, die Sie unter der 
Telefon-Nr. 0331 / 2977-100 erreichen können. 
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an online-rollout(at)kzvlb.de senden.
 
 
Anhang1: Beschreibung des Vorgangs zur Beantragung der SMC-B
Melden Sie sich am Verwaltungsserver an und klicken Sie auf den Menüpunkt eGK-Online-Rollout und wählen im dann erscheinenden Untermenü den dritten Eintrag Beantragung SMC-B Praxisausweis aus. Sollten Sie ein Zusatzpasswort für den Zugriff auf sensible Daten vergeben haben, dann müssen Sie es jetzt eingeben.
 
Abblildung 2
 
Nach Auswahl des Kartenanbieters, erhöhen Sie ggf. die Anzahl der Karten und klicken Sie auf Weiter. (Handelt es sich bei Ihrer Praxis um eine Berufsausübungsgemeinschaft müssen Sie auch den Antragsteller aus der Liste der Inhaber auswählen). 
 
Abbildung 3
 
Anschließend werden Ihnen die an den Kartenanbieter zu übermittelnden Daten angezeigt. 
 
Abbildung 4
 
Wenn Sie nach unten scrollen, erscheinen Checkboxen für die Zustimmung zur Übertragung der Daten und für die Zustimmung zu den Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum Praxisausweis sowie der Button zum Anbieter:
 
Abbildung 5
 
Diese Daten kontrollieren Sie bitte und informieren ggf. die Abteilung Zulassung, Register, Notfalldienst (Fax: 0331 / 2977-308 oder Email: zulassung@kzvlb.de) über bisher nicht gemeldete Änderungen.
Wenn alles OK ist bestätigen Sie bitte Ihre Zustimmung zur Übertragung Ihrer Daten an den Kartenanbieter und senden diese ab. Damit gelangen Sie dann auf die Seite des Kartenanbieters. Dort sind noch folgende Schritte durchzuführen:
 

  • Ggf. einen Bestellcode eines Resellers eintragen (z.B. von einem von Ihnen beauftragten Gesamtdienstleister).
  • Kontrolle der übermittelten Vorbefüllungsdaten (Persönliche Daten des Antragstellers und Daten der Institution, also der Praxis). Achtung: Hier bitte keine Daten ändern. Eine Ausnahme bilden nur die privaten Kontaktdaten des Antragstellers (Telefon-, Fax-, Mobilfunk-Nummer und Email). Bei sonstige Abweichungen gegenüber den hier angegebenen Daten teilen Sie diese bitte unbedingt der Abteilung Zulassung, Register, Notfalldienst (Fax: 0331 / 2977-308 oder Email: zulassung@kzvlb.de) mit. Für Änderungen der Anschrift ist immer ein schriftlicher Beleg notwendig.
  • Eingabe eines Kartensperrkennwortes je bestellter Karte
  • Bestätigung der Pflichterklärungen (Veröffentlichung, Elektronische Verarbeitung und Nutzung, AGB, Informationsweitergabe an Dienstleister, Kein Widerrufsrecht bei Bestellung eines Zertifikatsprodukts, Pflichten des Zertifikatnehmers, Weitergabe Antragsdaten an die KZV und Datennutzung durch KZV-Dienste) Diese Bestätigungen sind für den Erwerb und den Einsatz der SMC-B notwendig. Die Veröffentlichung wird eventuell für zukünftige Anwendungen mit Verschlüsselung benötigt.
  • Antrag abschließen

 
Anschließend wird Ihnen die Vorgangsnummer angezeigt und die Möglichkeit angeboten, Ihren Antrag auszudrucken oder als PDF zu speichern. In dieser Druckversion sind auch die Vorgangsnummer, die Kartenantragsnummer und das Sperrkennwort enthalten. 
Alle drei Informationen sollten Sie sicher verwahren. Wir empfehlen daher dringend die PDF-Datei auszudrucken.
 
Hotline Online-Rollout, Telefon-Nr. 0331 / 2977-100, E-Mail online-rollout(at)kzvlb.de
 

Checklisten für den Online-Rollout

Die Gematik hat eine "Checkliste Zahnarztpraxis" für den Online-Rollout herausgegeben. 
Außerdem finden Sie dort auch eine Checkliste "Dienstleister vor Ort" und ein Informationsblatt "Versichertenstammdaten  - Management".

Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum SMC-B Praxisausweis

Der Vorstand hat die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum Praxisausweis beschlossen. Der SMC-B Praxisausweis dient der Authentisierung in der Telematik Infrastruktur.

Installation

Sie werden für die Installation der Komponenten in Ihrer Praxis Hilfe eines Dienstleister benötigen. Dabei kann es sich um Ihren lokalen Hardware-Betreuer oder PC-Handler oder um den Hersteller oder die Vertriebsfirma Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) handeln. Letztere sollten sie auf jeden Fall fragen, ob Sie Einschränkungen bei der Auswahl der Komponenten zu beachten haben 

Die Softwarehersteller treten teilweise auch als Gesamtdienstleister auf, die sowohl Komponenten liefern, den VPN-Zugangsdienst betreiben als auch die Installation und Anbindung an das PVS übernehmen, so dass es zu keinen Konflikten über Verantwortlichkeiten kommen kann. 

Bei einem anderen IT-Dienstleister sollten Sie sich vergewissern, ob dieser in der Lage ist, eine solche Aufgabe zu übernehmen. Die Gematik plant Webinare (Online-Schulungen) für IT-Dienstleister über die konkreten Einrichtungsschritte durchführen. Genaueres ist aber auch dazu noch nicht bekannt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Voraussetzung für die Funktion der Komponenten ist ein Internetanschluss.