Zur Online-Abrechnung

Praxisausweis (SMC-B)

Der Praxisausweis, auch Security Module Card Typ B (SMC-B) genannt, wird benötigt um die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu authentisieren. Er ist also zwingend für die Inbetriebnahme der TI-Praxisinstallation erforderlich. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik am Kartenterminal über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Eine Bestellung erfolgt immer über den Verwaltungsserver, dort werden Sie und Ihre Daten dann zum ausgewählten Anbieter weitergeleitet,

Beantragung des Praxisausweises (SMC-B)

Melden Sie sich am Verwaltungsserver an und klicken Sie auf den Menüpunkt eGK-Online-Rollout und wählen im dann erscheinenden Untermenü den Eintrag Beantragung SMC-B Praxisausweis aus. Sollten Sie ein Zusatzpasswort für den Zugriff auf sensible Daten vergeben haben, dann müssen Sie es jetzt eingeben.

Nach Auswahl des Kartenanbieters, erhöhen Sie ggf. die Anzahl der Karten und klicken Sie auf Weiter. (Handelt es sich bei Ihrer Praxis um eine Berufsausübungsgemeinschaft müssen Sie auch den Antragsteller aus der Liste der  Inhaber auswählen).

Anschließend werden Ihnen die an den Kartenanbieter zu übermittelnden Daten angezeigt:

Wenn Sie nach unten scrollen, erscheinen Checkboxen für die Zustimmung zur Übertragung
der Daten und für die Zustimmung zu den Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum
Praxisausweis sowie der Button zum Anbieter:

Diese Daten kontrollieren Sie bitte und informieren ggf. die Abteilung Zulassung, Register, Bereitschaftsdienst (Fax: 0331 / 2977-308 oder Email: zulassung@kzvlb.de) über bisher nicht gemeldete Änderungen.
Wenn alles OK ist bestätigen Sie bitte Ihre Zustimmung zur Übertragung Ihrer Daten an den Kartenanbieter und senden diese ab. Damit gelangen Sie dann auf die Seite des Kartenanbieters.

Dort sind noch folgende Schritte durchzuführen:

  • Ggf. einen Bestellcode eines Resellers eintragen
    (z.B. von einem von Ihnen beauftragten Gesamtdienstleister)
  • Kontrolle der übermittelten Vorbefüllungsdaten (Persönliche Daten des Antragstellers und Daten der Institution, also der Praxis). Achtung: Hier bitte keine Daten ändern.
    Eine Ausnahme bilden nur die privaten Kontaktdaten des Antragstellers (Telefon-, Fax-, Mobilfunk-Nummer und Email). Bei sonstigen Abweichungen gegenüber den hier angegebenen Daten teilen Sie diese bitte unbedingt schriftlich der Abteilung Zulassung, Register, Bereitschaftsdienst mit (gerne auch per Fax: 0331/ 2977-308 oder E-Mail: zulassung(at)kzvlb.de).
  • Eingabe eines Kartensperrkennwortes je bestellter Karte
  • Bestätigung der Pflichterklärungen (Veröffentlichung, Elektronische Verarbeitung und Nutzung, AGB, Informationsweitergabe an Dienstleister, Kein Widerrufsrecht bei Bestellung eines Zertifikatsprodukts, Pflichten des Zertifikatnehmers, Weitergabe Antragsdaten an die KZV und Datennutzung durch KZV-Dienste)
    Diese Bestätigungen sind für den Erwerb und den Einsatz der SMC-B notwendig. Die Veröffentlichung wird eventuell für zukünftige Anwendungen mit Verschlüsselung benötigt.
  • Antrag abschließen

Anschließend wird Ihnen die Vorgangsnummer angezeigt und die Möglichkeit angeboten, Ihren Antrag auszudrucken oder als PDF zu speichern. In dieser Druckversion sind auch die Vorgangsnummer, die Kartenantragsnummer und das Sperrkennwort enthalten. Alle drei Informationen sollten Sie sicher verwahren. Wir empfehlen daher dringend die PDF-Datei auszudrucken.