Zur Online-Abrechnung

Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen

 

ZäPP 2023 – Machen Sie (wieder) mit!

Alle Praxen, die in den Jahren 2021 und 2022  durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten ab Ende September 2023 per Post ihre individuellen Zugangsdaten zum Online-Fragebogen.

Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) anfordern.

 

ZäPP-Statistik:

Teil B des Fragebogens befasst sich u. a. mit den GKV-Leistungsstrukturdaten. Um Ihnen das Zusammenstellen der Angaben zu Fallzahlen, Euro-Beträgen und BEMA-Punkten der einzelnen BEMA-Teile zu erleichtern, stellt Ihnen die KZVLB im Serviceportal unter dem Hauptmenüpunkt Abrechnung/ Abrechnungsbelege eine ZäPP-Statistik zur Verfügung.

Im Erhebungsjahr 2023 wird es zusätzlich einen Sonderfragebogen geben, mit welchem das Problem des wachsenden Fachkräftemangels angegangen werden soll. Unter allen Fachberufen rangiert der Beruf der ZFA auf Platz 22 von 233 analysierten Berufen der Agentur für Arbeit und ist mit der höchsten Knappheit als sogenannter „Engpassberuf“ einzustufen. Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation. Die Einsparungen dieses Gesetzes sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung für die Praxen, sondern bedrohen mittelfristig die zahnärztliche Versorgung und somit auch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.

Was ist das ZäPP?

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.

Gute Resonanz der bisherigen Erhebungsjahre

In den ersten Jahren der bundesweiten Umfrage war das ZäPP dank der motivierten Mitarbeit vieler teilnehmender Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit rund 3.000 jährlich eingegangenen Erhebungsbögen lag die bundesweite Rücklaufquote bei rund 10 Prozent. Diese – im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen – überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.

Die Panelerhebung

Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg.  Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben.  Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten, die für den Berufsstand durch diese ambitionierte Untersuchung gewonnen werden.

Auf diese Weise entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, mit der die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen der KZV Land Brandenburg (KZVLB) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Die entsprechenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.

Daher bitten die KZVLB und die KZBV Sie auch in diesem Jahr wieder um aktive Unterstützung und Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt. Selbstverständlich können sich auch alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählen! Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten!

Ihre Vorteile

Finanzielle Anerkennung:

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 350,- € je Einzelpraxis bzw. 500,- € je Berufsausübungsgemeinschaft honoriert.

Übrigens: Wer bereits im Jahr 2022 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich auch nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Individuelles Berichtsportal:

Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugangzu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden. Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen vielseitigen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument.

Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2022 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten sowie weitere Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Inflationsrechner:

Mit dem ZäPP 2023 gibt es ein neues Feature – einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der aktuell wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibenden Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Die Zahlen führen immer wieder vor Augen, was für ein unermüdlicher Einsatz der Zahnärzteschaft notwendig ist, um diese starken Einschnitte abzufedern!

Datenschutz wird großgeschrieben

Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle – unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz – verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.

Wer führt die Erhebung durch?

Die ZäPP-Erhebung wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV durchgeführt. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Das Zi führt neben dem ZäPP ebenfalls Befragungen für die Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich! Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter  www.zi.de.

Zum Download

Kontakt

Für persönliche Rückfragen können Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Sabrina Stallknecht wenden: Telefon: 0331 2977-341, sabrina.stallknecht(at)kzvlb.de.

Auch die Zi-Treuhandstelle steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt(at)zi-ths.de.

Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de zu finden.