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Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)

Der BMV-Z ist der zwischen der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der Bundesmantelvertrag ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.