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Behandlung ausländischer Patienten

Die Behandlung ausländischer Patienten, welche sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen über die KZVLB abgerechnet werden. Mit Ausnahme von Notfallbehandlungen hat der Patient vor Behandlungsbeginn hierfür grundsätzlich einen zur Abrechnung berechtigenden Anspruchsnachweis vorzulegen (Europäische Krankenversicherungskarte, Nationaler Anspruchsnachweis, Behandlungsschein eines örtlichen Sozialamtes, der Zentralen Ausländerbehörde oder eGK bzw. Ersatzbescheinigung einer beauftragten deutschen Krankenkasse). Ansonsten erfolgt die Behandlung auf privatrechtlicher Basis nach Maßgabe der GOZ.

Informationen zur Behandlung von Asylsuchenden und aus der Ukraine geflüchteten Menschen finden Sie hier.

 

ÜBER- UND ZWISCHENSTAATLICHES KRANKENVERSICHERUNGSRECHT
Mit der neuen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ haben KZBV und GKV-Spitzenverband das Verfahren zur Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten erstmals in einer eigenständigen Vereinbarung normiert, welche am 01.10.2021 als Anlage 18 BMV-Z in Kraft trat.

 

 

EU-RECHT 
(EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)

Versicherte nach EU-Recht, die sich z.B. als Tourist vorübergehend in Deutschland aufhalten, weisen sich mit einer EHIC bzw. GHIC (Europäische Krankenversichertenkarte bzw. Global Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung) bzw. ersatzweise einem Nationalen Anspruchsnachweis mit der Angabe „Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer“ sowie ihrem Identitätsnachweis (Ausweis, Pass) aus.

Formular „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung” nur im PVS

Über das Praxisverwaltungssystem (PVS) wird das Formular „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung” in der gewünschten Sprache ausgedruckt, vom Patienten ausgefüllt und unterschrieben.

Das Original der ausgefüllten und unterschriebenen Patientenerklärung sowie eine mit Zahnarztstempel/Unterschrift versehene Kopie der EHIC/GHIC/PEB werden unverzüglich an die aushelfende deutsche Krankenkasse geschickt!

Eine Kopie der Patientenerklärung sowie der EHIC/GHIC/PEB verbleiben zur Dokumentation in der Praxis.

 

ABKOMMENSRECHT
(Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien)

Patientinnen und Patienten, die bei vorübergehendem Aufenthalt auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen in Deutschland behandelt werden, benötigen ab 01.10.2021 einen „Nationalen Anspruchsnachweis“. Diesen erhalten sie bei einer aushelfenden deutschen Krankenkasse gegen Vorlage ihres ausländischen Krankenversicherungs-Nachweises. Der Nationale Anspruchsnachweis verbleibt zur Dokumentation des Behandlungsanspruches in der Praxis.

 

IDENTITÄTSNACHWEIS
Die Identität der Patientin bzw. des Patienten wird anhand des vorgelegten Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass) festgestellt und in der Patientenakte dokumentiert. 

 

LEISTUNGSANSPRUCH
Der jeweilige Leistungsanspruch ist unterschiedlich geregelt und unterliegt ggf. dringend zu beachtenden Einschränkungen. Bspw. haben Versicherte aus EU-Ländern Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Sachleistungen unter Berücksichtigung ihrer Aufenthaltsdauer; bei Versicherten nach Abkommensrecht besteht ein Anspruch auf sofort notwendige Sachleistungen bzw. auf Sachleistungen entsprechend der Angaben auf dem Nationalen Anspruchsnachweis.

 

ABRECHNUNG
Daten manuell in das PVS eingeben, Statusangabe 1070000 „Besondere Personengruppe“.Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen des Ersatzverfahrens über die KZVLB.

 

WEITERE INFORMATIONEN
Einen aktuellen Überblick zu den verschiedenen Anspruchsnachweisen und Besonderheiten der jeweiligen Staaten gibt das Informationsportal der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter www.dvka.de.

 

Unter den Menüpunkten → Leistungserbringer → Informationsportal EHIC/PEB → Aussehen der EHIC finden Sie Abbildungen der jeweiligen EHIC/GHIC-Designs.

https://www.dvka.de/de/leistungserbringer/informationsportal_ehic_peb/informationsportal_rahmenseite.html

Informationen der KZBV unter:

https://www.kzbv.de/behandlung-auslaendischer-patienten-im-rahmen-der.1516.de.html

 

Annett Klinder, Tel. 0331/2977 304, annett.klinder(at)kzvlb.de