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Die KZVLB hat erreicht, dass Zahnärzte erstmals ausdrücklich in der Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenbescheinigung zur Impfung gegen COVID-19 aufgeführt sind und damit Impftermine für sich und ihr Praxisteam vereinbaren können.
Bitte kreuzen Sie in der Arbeitgeber- und Dienstherrenbescheinigung den Punkt 18 auf der Seite 2 (Zahnärzte/innen und Mitarbeiter/innen in ambulanten zahnmedizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2) an.
Arbeitgeber- und Dienstherrenbescheinigung zur Impfung gegen COVID-19
Die Impfterminvergabe erfolgt hier.
Weiterhin verweisen wir darauf, dass die Freigabe des Astrazeneca-Impfstoffs für über 65-Jährige bevorsteht. |
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