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 Jetzt möglich: Impftermine für Zahnärzte und Praxispersonal
 
 

Die KZVLB hat erreicht, dass Zahnärzte erstmals ausdrücklich in der Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenbescheinigung zur Impfung gegen COVID-19 aufgeführt sind und damit Impftermine für sich und ihr Praxisteam vereinbaren können.

 

Bitte kreuzen Sie in der Arbeitgeber- und Dienstherrenbescheinigung den Punkt 18 auf der Seite 2 (Zahnärzte/innen und Mitarbeiter/innen in ambulanten zahnmedizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2) an.

 

Arbeitgeber- und Dienstherrenbescheinigung zur Impfung gegen COVID-19

 

Die Impfterminvergabe erfolgt hier.

 

Weiterhin verweisen wir darauf, dass die Freigabe des Astrazeneca-Impfstoffs für über 65-Jährige bevorsteht.

 
  Impressum  
 
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