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Sehr geehrte Damen und Herren, das neue Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis, gültig für das Quartal I/2024, steht Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite (ZA-Bereich) zur Verfügung.
https://www.kzvlb.de/sw/BKZ_2401.KPR
Anschließend übernehmen Sie das BKV (KPR-Datei) aus dem Download-Verzeichnis in Ihre Stammdaten. Führen Sie den Abgleich Ihrer Kassenstammdaten aber bitte erst nach Abschluss des Vorquartals durch.
Freundliche Grüße Abteilung EDV Kassenzahnärztliche Vereinigung Tel.: 0331 / 2977- 140 o. 180
19.12.2023 |
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