Aktuelle Kampagne "Zähne zeigen"
Zur Kampagnen-Website „Zähne zeigen“
Zahnärzte in Brandenburg protestieren gegen die gefährliche Sparpolitik in Bund und Land
Pressemitteilung: Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Land Brandenburg
Ärzteschaft unterstützt den Protest
Potsdam, 20. September 2023 – Zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte versammeln sich heute vor dem Landtag in Potsdam, um gegen den Notstand der zahnärztlichen Versorgung in Brandenburg und den rigiden Sparkurs der Bundesregierung im ambulanten Bereich zu protestieren. Dazu wurden knapp tausend Protestbriefe der brandenburgischen Zahnärzte unter dem Motto „Faule Zähne - Faule Politik“ gesammelt.
Diese werden dem Bundesgesundheitsministerium zugesandt.
Das brandenburgische Gesundheitsministerium unterstützt diese Aktion und auch die brandenburgische Ärzteschaft solidarisiert sich mit den Zahnärzten gegen die patientenfeindliche Politik.
„Viele Kolleginnen und Kollegen haben die Nase voll von einer Politik der ständigen Einsparungen und des mangelnden Respekts vor ihrer Arbeit und verleihen ihrem Protest in einer Aktion vor dem Landtag Ausdruck. Die zahnärztliche Versorgung in Brandenburg steht vor mehreren gravierenden Problemen: Nachwuchs- und Fachkräftemangel, chronische Unterfinanzierung, Überlastung durch wachsende Bürokratie und somit keine Zeit für unsere Patientinnen und Patienten. Die Politik ignoriert diese Probleme aber geflissentlich und denkt nur an die Zahnärzteschaft, wenn wieder Geld im Gesundheitssystem eingespart werden muss. Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht schnell und signifikant verbessern, droht in Brandenburg bald der Kollaps der Zahnarztpraxen“, so Dr. Romy Ermler, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Brandenburg und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer.
„Minister Lauterbach flutet das Gesundheitswesen mit Bürokratiemonstern. Insbesondere das neue Digitalgesetz ist völlig unausgereift. Er hat in Harvard studiert und ihm schwebt wohl ein staatliches Gesundheitswesen wie das NHS vor. Dieses bietet z.B. bei Rentnern nur einen erheblich eingeschränkten Behandlungsumfang an. Zahnmedizin existiert dort nur rudimentär“, so Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg
„Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Budgetierung der neuen Parodontitis Behandlung auf dem alten Niveau von 2021 hat Minister Lauterbach Patienten und Zahnärzte in Deutschland regelrecht betrogen“, so Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.
Catrin Steiniger, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, steht auf der Seite der Zahnärzte: „Wir unterstützen den Protest der Zahnärzteschaft voll und ganz. Denn auch die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung wird kontinuierlich kaputtgespart. Die Probleme sind ganz ähnlich: Unsere Praxen werden nicht auskömmlich finanziert, wir haben einen Fachkräfte- und Nachwuchsmangel, beschäftigen uns einen Tag pro Woche mit Bürokratie und ärgern uns täglich über gesetzlich vorgeschriebene, aber unausgegorene und defektanfällige IT-Lösungen. Wenn die Politik jetzt nicht handelt, wird es notgedrungen zu spürbaren Einschnitten in der ambulanten Versorgung kommen.“
____________________________________________________________________________________________________
Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Land Brandenburg e.V.
Helene-Lange-Straße 4-5 | 14469 Potsdam | kontakt@vzlb.de | FAX: 0331 2006864
Vorsitzender: Dr. Matthias Stumpf
Vorsitzende: Dr. Romy Ermler
Urlaubs- und Abwesenheitsmeldung
Seit einiger Zeit erreichen uns während der Urlaubszeit sowie aktuell vermehrt Beschwerden von Versicherten als auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten, denen zufolge Zahnarztpraxen ohne Benennung einer Vertretung geschlossen gewesen seien. Zum Teil wird auf den Bereitschaftsdienst oder auf Zahnarztpraxen in der Umgebung verwiesen, ohne dies vorab abgestimmt zu haben.
Aus diesem Grund weisen wir nochmals auf die Abwesenheitsregelungen hin. Damit während Ihrer Abwesenheit die zahnmedizinische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten gewährleistet ist, sind Sie verpflichtet, für Ihre üblichen Sprechstundenzeiten eine Vertretung zu organisieren.
Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Kollegiale Vertretung
In Absprache mit Kolleginnen und Kollegen in der näheren Umgebung Ihrer Praxis übernehmen diese die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten. Bitte denken Sie daran, Ihren Anrufbeantworter (AB) zu besprechen und ein Schild an Ihre Praxistür zu hängen. Auch ein Hinweis auf Ihrer Praxishomepage ist für die Versicherten hilfreich.
2. Tätigkeit einer Vertreterin oder eines Vertreters in Ihrer Praxis
Gemäß § 32 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Zahnärzte können Sie im Falle von Krankheit, Urlaub, Fortbildung usw. eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt als Vertretung in Ihrer Praxis beschäftigen. Die Vertretung wird unter Ihrer Abrechnungsnummer tätig hält während Ihrer Abwesenheit die Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrecht. Dauert eine Vertretung länger als eine Woche, ist sie der KZV Land Brandenburg anzuzeigen. Ab einer Dauer von drei Monaten ist die Vertretung vorab zu beantragen.
Tipp: Im Land Brandenburg bietet die KZV Zahnärzten folgendes Formular zur Übermittlung an.
Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst während der sprechstundenfreien Zeiten ist in keinem Fall eine Vertretung für urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit.
22.09.2023
Eigenerklärung TI-Ausstattung
Für den Erhalt der neuen TI-Monatspauschalen bitte das neue online-Formular ausfüllen.
Hier geht es zum Formular.
22.09.2023
Termine und Tagesordnung für die Bezirksstellenversammlungen 2023
Die Termine entnehmen Sie bitte hier.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Telematik
3. Medizinische Hochschule Brandenburg
4. GOZ
5. Referat Praxisführung
- Schwerpunkte und Probleme der Praxisbegehungen in den Bereichen Hygiene & Arbeitsschutz
- Serviceangebote
- Fortbildungen für Quereinsteiger
6. Zahnärztliche Stelle Röntgen
- Informationen aus der Zahnärztlichen Stelle
7. Neue ZFA Kampagne BZÄK
8. Treffpunkt Zahnarztpraxis
9. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
10. Aktuelle Vertragssituation
11. Versorgung
- Bedarfsplanungsarithmetik
- Strukturfonds
- Weitere versorgungsfördernde Maßnahmen
12. Neuigkeiten aus der KZVLB
13. Umfrage Terminausfälle
Ansprechpartner Organisation: Silke Klipp, 0331-2977336, silke.klipp@kzvlb.de
Vorabinformation zur anstehenden Kostenstrukturerhebung Berichtsjahr 2022
Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in jährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Wir möchten Sie hiermit vorweg über die anstehende Kostenstrukturerhebung, die sich auf das Berichtsjahr 2022 bezieht, informieren.
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
Der Versand der Heranziehungsbescheide an die auskunftspflichtigen Praxen erfolgt Anfang Oktober diesen Jahres auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer der Erhebung aus dem Jahr 2021, mit Ausnahme der Angehörigen einer Totalschicht, nicht in die aktuelle Erhebung einbezogen werden. Mit den Ergebnissen kann aus derzeitiger Sicht im Sommer 2024 gerechnet werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Damit das Ergebnis der Kostenstrukturerhebung durch eine gute Beteiligung ein hohes Maß an Qualität erlangt, möchten wir Sie um eine rege Beteiligung bitten.
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich – unter anderem auch zu aktuellen methodischen Änderungen wie dem Umstieg auf eine jährliche Periodizität unserer Erhebung – einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter:
Zum Erhebungsstart im Oktober 2023 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter:
Inkrafttreten der in der VV vom 14.06.2023 beschlossenen Änderungen der RK Ordnung I der KZVLB
Mit Mitgliederrundschreiben vom 16.06.2023 (Nr. 11/2023) informierten wir Sie bereits über den Beschluss der Vertreterversammlung vom 14.06.2023 zur Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZV Land Brandenburg.
Diese Änderungen der Reise- und Entschädigungskostenordnung I genehmigte unsere Aufsichtsbehörde nunmehr am 31.08.2023.
Die neu gefasste o. g. Rechtsordnung finden Sie als Anlage zu diesem Mitgliederrundschreiben sowie auf unserer Homepage www.kzvlb.de unter der Rubrik: RECHT & VERTRÄGE / Handbuch / I-17 (Reise- und Entschädigungskostenordnung I).
Ass. iur. Janosch Kuner, LL.M, Telefon: 0331 2977-338, recht@kzvlb.de
Modulversionen für das Abrechnungsquartal III/2023 und die monatlichen Abrechnungen Oktober 2023
Einen Link zu den aktuellen Programmmodulen der KZBV finden Sie auf der Seite der KZVLB nach dem LogIn zur Online-Abrechnung unter dem Menüpunkt „Abrechnung“ in der ersten Zeile der Upload-Tabelle.
Direkt abrufbar auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (www.kzbv.de) unter der Rubrik „Digitales => Praxissoftware“ (im Bereich „Zahnärzte“).
Ebenfalls dort finden Sie eine ausführliche Dokumentation zu den „Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene“, die Sie einsehen und downloaden können.
Der früheste Upload-Termin für die Monatsabrechnungen Oktober 2023 ist der 25.09.2023.
Die KCH- und KFO- Abrechnungen für das III. Quartal 2023 können wie immer ab dem 16.09. übermittelt werden.
Wir bitten Sie darum, die Abgabefristen entsprechend einzuhalten!
(ZE, PAR und KFB bis 10. des laufenden Abgabemonats, KFO bis 10. des neuen Quartalmonats, KCH bis 12. des neuen Quartalsmonats. Falls die Einreichtermine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Arbeitstag.)
Module | Version | Gültigkeit |
KCH-Abrechnungsmodul | 5.7 | Abrechnung III. Quartal 2023 |
(5.8 | einzusetzen ab 01.10.2023) | |
KFO-Abrechnungsmodul | 6.0 | Abrechnung III. Quartal 2023 |
(6.1 | einzusetzen ab 01.10.2023) | |
KBR-Abrechnungsmodul | 5.2 | Leistungen bis 30.09.2023 |
(5.3 | einzusetzen ab 01.10.2023) | |
ZE-Abrechnungsmodul | 6.4 | Leistungen bis 30.09.2023 |
(6.5 | einzusetzen ab 01.10.2023) | |
PAR- Abrechnungsmodul | 4.8 | Leistungen bis 30.09.2023 |
(4.9 | einzusetzen ab 01.10.2023) | |
Sendemodul | 2.7 | einzusetzen bis 30.09.2023 |
2.8 | einzusetzen ab 01.10.2023 |
(Stand 12.09.2023)
Die Vers.-Nummer des Knr12-Moduls (Kassennummernmodul) ist ab dem 01.01.2023 die 5.4.
Die KZBV teilt zu den Moduländerungen u.a. mit:
Im ZE-Abrechnungsmodul wurden folgende Änderungen aufgenommen:
Bei der Abrechnung von Härtefällen sonstiger Kostenträger-Versicherten ist nun auch die Angabe der Zuschuss-Stufe 100% möglich
Folgende Änderungen wurden im PAR-Abrechnungsmodul vorgenommen:
- Auf Fallebene wurde das Feld „Genehmigungsdatum des Behandlungsplans“ neu aufgenommen.
- Auf Fallebene wurden in diesem Zusammenhang folgende Fehlercodes neu aufgenommen:
„203 Info: Genehmigungsdatum des Behandlungsplans liegt nach dem Tag der ersten Leistung“
„221 Kein DTA möglich!: Genehmigungsdatum des Behandlungsplans falsch oder fehlend“
„484 Fehler: UPT-Verlängerung nur in der systematischen PAR-Behandlung möglich“
Zudem wurde
- auf Fallebene ein Fehlercode aktualisiert:
„220 Kein DTA möglich!: Ausstellungsdatum des Behandlungsplanes falsch oder fehlend“
- auf Leistungsebene wurde ein Fehlercode neu aufgenommen:
„761 UPTd und UPTg nicht gemeinsam abrechenbar
Im Sendemodul wurde das im Leistungsbereich PAR auf Fallebene neu aufgenommen Feld „Genehmigungsdatum des Behandlungsplans“ berücksichtigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass zum PAR-Abrechnungsmodul Version 4.9 auch das aktuelle Sendemodul Version 2.8 zu verwenden ist!
Dietlind Sczepanski, Telefon: 0331 2977-110, dietlind.sczepanski@kzvlb.de
Zähne zeigen mit ZäPP – Ihre Teilnahme ist (wieder) gefragt!
Der Startschuss für die diesjährige Befragung im Rahmen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) steht kurz bevor: der bundesweite Versand der Zugangsdaten zum Online-Fragebogen beginnt im September. Im KZV-Bereich Brandenburg werden wieder mehr als 1000 Zahnarztpraxen über die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen Ihrer Praxis befragt. In die Erhebung einbezogen werden alle Vertragszahnarztpraxen, die in den Jahren 2021 bis 2022 durchgängig dieselbe Abrechnungsnummer hatten. Mit der Erhebung beauftragt ist wieder das renommierte Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Durch Ihre Teilnahme entsteht eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Dies ist besonders ausschlaggebend angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzierungsgesetz offenkundig werden.
Damit die KZV Land Brandenburg (KZVLB) und die KZBV die Interessen aller Vertragszahnärzte in den Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene erfolgreich vertreten können, ist die Datenerhebung unverzichtbar. Die erfolgreichen Verhandlungen sind wiederum Voraussetzung dafür, adäquate Arbeitsbedingungen für alle Zahnärzte durchzusetzen und damit eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Das ZäPP war bereits in den vergangenen Jahren dank motivierter Mitarbeit vieler teilnehmender Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: bundesweit sind jährlich rund 3.000 Erhebungsbögen eingegangen, die Rücklaufquote erreichte fast 10 Prozent. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr positive Resonanz. Der Vorstand der KZVLB bedankt sich noch einmal ausdrücklich bei allen brandenburgischen Zahnärzten, die sich die Mühe gemacht haben und ihre Daten zur Verfügung gestellt haben.
Wirklich entscheidend für den dauerhaften Erfolg des ZäPP ist der Panel-Gedanke: Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen, bei der möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunftüber die wirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis geben.Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre, desto höher ist die Validität und Akzeptanz der Daten, die beim ZäPP generiert werden! Möglichst viele Praxen sollten die Befragung daher (wieder) unterstützen und teilnehmen. Das gilt besonders auch für diejenigen Praxen, die im vergangenen Jahr noch nicht dabei waren.Sie werden jetzt noch einmal ausdrücklich um ihre Teilnahme am ZäPP 2023 gebeten.
Der Vorstand der KZVLB ist sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Fragebögen ein erheblicher Aufwand für Sie verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 350,- € je Einzelpraxis bzw. 500,- € je Berufsausübungsgemeinschaft honoriert.
Weitere Informationen zum ZäPP können unter www.kzvlb.de/praxisnews/zaepp, www.kzbv.de/zaepp sowie direkt unter www.zäpp.de abgerufen werden.
Sabrina Stallknecht, Telefon: 0331 2977-341, sabrina.stallknecht(at)kzvlb.de
21.08.2023
Vollnarkosen und Wurzelbehandlungen als Kassenleistung
Immer wieder erreichen uns Anfragen, in welchen Fällen Vollnarkosen oder auch bestimmte Wurzelkanalbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
KZBV-Patienteninformationen
Sehr prägnante Angaben hierzu, die als Leitfaden und ggf. Argumentationshilfe genutzt werden können, trifft die KZBV in ihren Patienteninformationen:
- „Vollnarkose beim Zahnarzt – Wann bezahlt die Krankenkasse?“ und
- „Wurzelbehandlung – Wann bezahlt die Krankenkasse?,
welche dem nächsten Rundschreiben als Anlagen beigefügt wird.
Diese und weitere Patienteninformationen in deutscher, türkischer und russischer Sprache finden Sie auf der KZBV-Homepage.
Zusatzvereinbarungen auf Landesebene
Vereinbarungen über die zusätzliche Vergütung der Behandlung von Patienten, die wegen Art und Schwere ihrer geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen unter
Narkose behandelt werden müssen (AOK, IKK, SVLFG)
Die Zusatzvereinbarungen zur zahnärztlichen Behandlung von Patienten mit Handicap* unter Narkose sehen die Zahlung von Aufwandspauschalen für die hierbei erforderliche besondere Praxisausstattung sowie bei AOK-Versicherten zusätzliche Pauschalen für prophylaktische Maßnahmen vor. (*Die Indikationen/Diagnosen sind im Vertrag konkret definiert.)
Vereinbarungen zur besonderen zahnärztlichen Versorgung bei der endodontischen Behandlung (Endo-Verträge mit AOK und IKK)
Bei Wurzelkanalbehandlungen an erhaltungswürdigen Zähnen, die aufgrund der Anwendung eines besonders aufwändigen/modernen Endodontieverfahrens als Privatleistung erbracht werden, besteht für AOK- und IKK-Versicherte die Möglichkeit zum Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung. Somit können diese Patienten hochwertige Leistungen in Anspruch nehmen, ohne ihren Anspruch auf die Kassenleistung (BEMA-Nrn. 32, 34, 35) zu verlieren.
Eine Übersicht zu allen im Land Brandenburg bestehenden Zusatzvereinbarungen mit ihren wesentlichen Inhalten dem nächsten Rundschreiben ebenfalls als Anlage beigefügt.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Verträge finden Sie auf unserer Homepage bzw. im Handbuch der KZVLB.
30.08.2022
- Hinweis zur bundesweiten Kampagne "Zähne zeigen"
- Jobbörse für Geflüchtete aus der Ukraine
- Fortbildungen
- Fortbildungspflicht
- Veranstaltungen
- Terminkalender
- Zahnärzte-Praxis-Panel
- Stellungnahmen der AG Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Pressemitteilungen
BEL II Höchstpreisliste ab 01.01.2023
Abrechnungshilfe Festzuschüsse ab 01.01.2023
Aktuelle Punktwerte: