
Die KZV Land Brandenburg und ihre Mitglieder stellen eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Brandenburger Bevölkerung sicher.
Zum gesetzlichen Auftrag der KZV Land Brandenburg gehört nach § 135b SGB V die Sicherung und Förderung der Qualität vertragszahnärztlicher Leistungen. Vertragszahnärzte sind ihrerseits gemäß § 135a Abs. 1 SGB V zur Sicherung der Qualität der von Ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Nach diesen gesetzgeberischen Vorgaben wirken die Vertragszahnärzte und die KZV Land Brandenburg gemeinsam auf die Erhaltung und Förderung der qualitativ hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Brandenburg hin.
Die KZV Land Brandenburg sichert und fördert die Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung in Brandenburg bereits seit vielen Jahren. Eine umfassende Qualitätssicherung umfasst viele Aspekte. Qualitätssichernde Maßnahmen finden oft im Hintergrund und für den Patienten meist nicht offen erkennbar statt.
Um der zunehmenden Bedeutung der Qualität auch organisatorisch Rechnung zu tragen, hat die KZV Land Brandenburg nunmehr eine eigene Abteilung Qualität eingerichtet. Zu den wesentlichen Themenbereichen der Qualitätsförderung durch die KZV Land Brandenburg zählen insbesondere die Qualitätsprüfung im Einzelfall, das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sowie die sektorenübergreifende Qualitätssicherung.