Mit welchen Symptomen zur Notfallbehandlung?
Nicht bei jedem Zahnschmerz, der unverhofft in der Nacht auftritt, handelt es sich um einen Notfall, mit dem man sofort einen Zahnarzt aufsuchen muss. Als zahnärztlicher Notfall werden in der Regel folgende Vorfälle gesehen, die eine entsprechende zahnärztliche Behandlung erfordern:
- Unfallverletzungen im Bereich von Zahn, Mund und Kiefer (Zahn- und Kieferfrakturen, Zungen- und Lippenverletzungen)
- Nachblutungen nach zahnärztlich oder chirurgischen Eingriffen (z.B. Zahnentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Implantatbehandlungen)
- Fieberhafte Abszesse oder akute Entzündungen
Bei bereits länger andauernden Zahnschmerzen genügt meist die Einnahme einer Schmerztablette. Am nachfolgenden Tag ist unbedingt der Hauszahnarzt aufzusuchen.
Der zahnärztliche Notfall - Tipps für Patienten
Patientenflyer von KZVLB und LZÄKB
Vor Besuch des Bereitschaftsdienstes Telefonkontakt aufnehmen
Bitte nehmen Sie vor dem Besuch einer Zahnarztpraxis während der Bereitschaftsdienstzeiten telefonisch Kontakt auf. So können Sie besprechen, ob sich ihre Behandlung eventuell bis zum nächsten Tag aufschieben lässt und durch Ihren Hauszahnarzt durchgeführt werden kann. Sie vermeiden unnötige Wartezeiten und erfahren, wann der Zahnarzt am besten erreichbar ist.
Für Patienten, die aufgrund eines Notfalls außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten die Hilfe eines Zahnarztes benötigen, stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung.