Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte
Informationen zur eGK finden Sie auf der Seite der KZBV.
Dietlind Sczepanski, Telefon: 0331 2977-110
E-Mail: dietlind.sczepanski(at)kzvlb.de
Falltabelle für die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
Nr. | Fall | Verfahrensweise |
1 | Patient verfügt über keine eGK und legt alte Krankenversicherungskarte bis zum 30.09.2014 vor | Einlesen wie bisher möglich. |
2 | Patient legt KVK nach dem 31.09.2014 vor. | Einlesen nicht mehr möglich. Privatvergütung (sofort) zulässig, muss aber zurückgezahlt werden, wenn eGK oder Versicherungsnachweis innerhalb von 10 Tagen nachgereicht wird. |
3 | Patient legt eGK mit Lichtbild vor. | Einlesen möglich. Identitätsprüfung auf offensichtliche Unstimmigkeiten hinsichtlich Alter, Geschlecht und Lichtbild. |
4 | Patient legt eGK ohne Lichtbild vor (Kinder bis 15 Jahre, Versicherter hat Kasse kein Lichtbild überlassen) | Einlesen möglich. Identitätsprüfung auf offensichtliche Unstimmigkeiten hinsichtlich Alter und Geschlecht. |
5 | Patient legt eGK mit Lichtbild vor, die für den Zahnarzt erkennbar diesem offensichtlich nicht zugeordnet werden kann (Beweislast obliegt der Krankenkasse). | Einlesen ist nicht zulässig, ansonsten Regress möglich, weil keine Haftung der Krankenkasse für Honorierung. Privatvergütung wie Fall 2. |
6 | Patient legt eGK mit oder ohne Lichtbild vor, die für den Zahnarzt nicht erkennbar falsch oder ungültig ist bzw. missbräuchlich verwendet wird. | Einlesen der eGK und Abrechnung der Leistungen zulässig. Krankenasse haftet gegenüber dem Zahnarzt für Honorierung. |
7 | Patient legt innerhalb desselben Quartal, nach Status- oder Kassenwechsel, eine entsprechende neue eGK vor. | Einlesen der eGK und Abrechnung als zweiter Fall desselben Patienten. |
8 | Patient legt eGK vor, weist aber darauf hin, dass er die Kasse gewechselt oder sich sein Versicherungsstatus geändert hat. | Einlesen ist nicht zulässig. Privatvergütung wie Fall 2. |
9 | Patient wird als Notfall behandelt und ist nicht im Besitz einer eGK bzw. eines gültigen Versicherungsnachweises. | Privatvergütung, sofern der Versicherte nicht innerhalb von 10 Tagen eine eGK bzw. einen gültigen Versicherungsnachweis nachreicht. |
10 | Karte kann nicht eingelesen werden (Lesegerät defekt, Karte nicht lesbar, Hausbesuche ohne Terminal). | Ersatzverfahren. Erfassungsschein ist mit den Daten der eGK (Krankenkasse, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Versichertennummer) auszufüllen. Unterschrift Patient. |
11 | Patient legt schriftlichen Versicherungnachweis vor. | Ersatzverfahren ist entsprechend anzuwenden. Siehe Fall 10. |