Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
Das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) dient in der Zahnarztpraxis als ein vollständiges Lexikon der gültigen Kassennummern sämtlicher Kostenträger bzw. deren Abrechnungsstellen. Durch einen automatischen Abgleich wird von den Abrechnungssystemen bei jedem Einlesen einer KV-Karte kontrolliert, ob die darauf enthaltene Kassennummer im Verzeichnis enthalten ist und somit einen gültigen Kostenträger repräsentiert. Ist dies nicht der Fall, so erscheint eine entsprechende Meldung und der Zahnarzt sollte sich zur Klärung mit seiner KZV in Verbindung setzen.
Das BKV wird von der KZV Land Brandenburg an alle Praxen per E-Mail versandt. Zusätzlich steht Ihnen das BKV sowohl in ausführlicher als auch in komprimierter Form auf unserer Internetseite unter Service-Downloadcenter im Bereich EDV zur Verfügung.