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Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis

Das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) dient in der Zahnarztpraxis als ein vollständiges Lexikon der gültigen Kassennummern sämtlicher Kostenträger bzw. deren Abrechnungsstellen. Durch einen automatischen Abgleich wird von den Abrechnungssystemen bei jedem Einlesen einer KV-Karte kontrolliert, ob die darauf enthaltene Kassennummer im Verzeichnis enthalten ist und somit einen gültigen Kostenträger repräsentiert. Ist dies nicht der Fall, so erscheint eine entsprechende Meldung und der Zahnarzt sollte sich zur Klärung mit seiner KZV in Verbindung setzen.

Das BKV wird von der KZV Land Brandenburg an alle EDV-Praxen versandt, kann aber auch per E-Mail bezogen, bzw. per Download aus dem Internet heruntergeladen werden. Zum Download steht das BKV sowohl in ausführlicher als auch in komprimierter Form zur Verfügung.