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Bedarfsplanung in Brandenburg – Stand 31.12.2021

Die Bedarfsplanung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung.

Zum Zwecke der Bedarfsplanung sind von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umfassende und vergleichbare Übersichten über den Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung am 31. Dezember eines jeden Jahres, und zwar jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres, zu erstellen.

Der gemeinsame Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für das Land Brandenburg hat in seiner Sitzung vom 10.05.2022 den von der KZV Land Brandenburg im zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bereich erstellten Bedarfsplänen und Planungsblättern mit Stand 31.12.2021 zugestimmt.

Für die Erstellung wurde die im Juni 2021 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit Stand Dezember 2020 veröffentlichte Statistik zum Bevölkerungsstand verwendet. Für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen Versorgung ist für die Planungsbereiche Cottbus und Potsdam die Verhältniszahl 1:1.280, für die übrigen Planungsbereiche 1:1.680 festgelegt. Im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung wird die Altersgruppe 0 bis 18 Jahre berücksichtigt und die Verhältniszahl 1:4.000 festgelegt.

Den Versorgungsgrad im zahnärztlichen sowie im kieferorthopädischen Bereich können Sie den anliegenden Übersichten entnehmen. Der Landesausschuss hat in keinem Planungsbereich eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung beschlossen.