Geflüchtete aus der Ukraine
Aufgrund der dramatischen Entwicklung in der Ukraine befinden sich u. a. die Vorstände von KZV und KV Brandenburg in enger und regelmäßiger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), um den aus ihrer Heimat geflüchteten Menschen einen möglichst unkomplizierten Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen.
Die zahnmedizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unter Beachtung der ab dem Jahr 2015 im Land Brandenburg angewandten Regularien (vgl. Handbuch der KZVLB, Rubrik IV-6).
Danach erhalten die Geflüchteten in der Regel zunächst zahnärztliche Leistungen im Rahmen von Akut- und Schmerzbehandlungen, welche jeweils über die KZVLB mit den Sozialämtern der Kommunen bzw. mit den zugewiesenen Krankenkassen abgerechnet werden.
Nach Meldung des Geflüchteten bei der örtlichen Ausländerbehörde stellt die Kommune/das örtliche Sozialamt einen Behandlungsschein aus und meldet den Geflüchteten bei der der Kommune zugewiesenen gesetzlichen Krankenkasse an. Von der Krankenkasse erhalten die aus der Ukraine Geflüchteten, ebenso wie die sonstigen Asylbewerber, sodann eine eGK bzw. zunächst eine Ersatzbescheinigung.
Weitere hilfreiche Informationen für Zahnarztpraxen (Piktogramme, Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie hier auf der Homepage der KZBV und auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer
Übersicht des MSGIV über Sprach- und Dolmetscherdienste im Land Brandenburg
Jobbörse für Geflüchtete aus der Ukraine
Übersicht über die Sozialämter im Land Brandenburg
Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
Das Land Brandenburg hat flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet einführt. Geflüchtete, die in den brandenburgischen Kommunen leben, sollen die Gesundheitsleistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, ohne bürokratische Hürden direkt in Anspruch nehmen können, ohne vorher zum Sozialamt der Kreisverwaltung zu gehen, um sich einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen. Gleichzeitig sorgt die elektronische Gesundheitskarte dafür, dass sowohl die Behörden als auch Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte von der bisherigen Bürokratie entlastet werden.
Am 31.03.2016 wurde die Rahmenvereinbarung über die Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen Kostenerstattung nach § 264 abs. 1 Satz 1 SGB V vom Land Brandenburg und von den gesetzlichen Krankenkassen, die sich zur Übernahme der Gesundheitsversorgung dieser Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereit erklärt haben, geschlossen.
Am 20.06.2016 wurde ein Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der KZV Land Brandenburg geschlossen, durch die der Umfang und die Abrechnung der Leistungen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bei der Behandlung von Geflüchteten geregelt werden (Handbuch IV - 6). Ein entsprechender Vertrag wurde vom Land Brandenburg auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg geschlossen.
Alle Landkreise/ kreisfreien Städte sind der Rahmenvereinbarung beigetreten. Ihnen sind die nachfolgend aufgeführten Krankenkassen zugeordnet:
Potsdam | DAK-Gesundheit | 01.07.2016 |
Teltow-Fläming | AOK Nordost | 01.09.2016 |
Oberhavel | AOK Nordost | 01.10.2016 |
Potsdam-Mittelmark | AOK Nordost | 01.01.2017 |
Dahme-Spreewald | AOK Nordost | 01.01.2017 |
Havelland | Siemens-BKK | 01.01.2017 |
Cottbus | Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus | 01.01.2017 |
Frankfurt (Oder) | Brandenburgische BKK/ BKK Verkehrsbau Union | 01.02.2017 |
Uckermark | DAK-Gesundheit | 01.02.2017 |
Barnim | DAK-Gesundheit | 01.02.2017 |
Prignitz | BAHN-BKK | 01.04.2017 |
Brandenburg | DAK-Gesundheit | 01.04.2017 |
Oder-Spree | Brandenburgische BKK / BKK Verkehrsbau Union | 01.04.2017 |
Elbe-Elster | DAK-Gesundheit | 01.10.2017 |
Oberspreewald-Lausitz | DAK-Gesundheit | 01.10.2017 |
Spree-Neiße | DAK-Gesundheit | 01.01.2018 |
Ostprignitz-Ruppin | DAK-Gesundheit | 01.01.2019 |
Märkisch-Oderland | DAK-Gesundheit | 15.03.2022 |
Fragen und Antworten zur Einführung der eGK für Asylbewerber
Weitere Informationen zur Behandlung von Asylbewerbern/ aus der Ukraine Geflüchteten
Frage- und Anamnesebögen
Weitere Unterlagen zum Download
- Muster Zahnbehandlungsschein (Hinweis: Die Behandlungsscheine können vom Muster abweichen, es gibt keine einheitlichen Formulare.)
- Wissenschaftliche Stellung der DGZMK zum Umfang der Notdienstbehandlung
- Muster des Anspruchsnachweises AOK
- Muster des Nachweises über die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung AOK
- Muster des Anspruchsnachweises DAK
- Muster des Nachweises über die Berfreiung von der gesetzlichen Zuzahlung DAK
- Muster des Anspruchnachweises BKK VBU
- Muster des Nachweises über die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung BKK VBU
Weitere Informationen zur Behandlung von Asylsuchenden
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 02.11.2017 ein neues Internetportal „Migration und Gesundheit“ unter www.migration-gesundheit.bund.de gestartet. Dieses richtet sich hauptsächlich an Migranten und an Haupt- und ehrenamtliche Helfer. Es soll helfen, sich mit dem Gesundheitssystem in Deutschland vertraut zu machen. Eine Reihe von Informationsmaterialien zu den Themen „Gesundheitswesen“, „Gesundheit und Vorsorge“, „Pflege“, „Sucht und Drogen“ werden in etlichen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt. Beinhaltet sind auch Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen.