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Zahnarztbesuch nicht aufschieben

Hohe Hygienestandards sorgen für Sicherheit der Patienten

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) sieht keinen Grund, aufgrund der Corona-Pandemie einen medizinisch notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben.

Nehmen Sie bitte Ihren routinemäßigen Besuch beim Zahnarzt wahr, Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch werden es Ihnen danken. Denken Sie auch daran, dass folgenschwere Zahnschäden auftreten können, sofern notwendige Behandlungen oder regelmäßige Präventionsmaßnahmen unterbleiben. Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert.

Patienten können derzeit alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen können, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. Gerade in Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko, denn Zahnärzte sind Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz:

  • Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge
  • Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich mit Desinfektionsmitteln desinfiziert, die auch das Corona-Virus abtöten.
  • Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der LZKB und der KZVLB wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
  • Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Kein Patient muss befürchten, dass er sich beim Zahnarzt mit Corona infiziert.
  • Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.

Telefonische Auskunft - Patientenberatung

Telefonisch sind wir für Sie zu den angegebenen Zeiten erreichbar und beantworten gerne Ihre Fragen. Sie können uns Ihr Anliegen auch per E-Mail zusenden.

Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sybille Bohnet, Tel.: 0331 2977 115, patientenberatung(at)kzvlb.de

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Mit welchen Symptomen zur Notfallbehandlung?

Nicht bei jedem Zahnschmerz, der unverhofft in der Nacht auftritt, handelt es sich um einen Notfall, mit dem man sofort einen Zahnarzt aufsuchen muss. Als zahnärztlicher Notfall werden in der Regel folgende Vorfälle gesehen, die eine entsprechende zahnärztliche Behandlung erfordern:

  • Unfallverletzungen im Bereich von Zahn, Mund und Kiefer (Zahn- und Kieferfrakturen, Zungen- und Lippenverletzungen)
  • Nachblutungen nach zahnärztlich oder chirurgischen Eingriffen (z.B. Zahnentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Implantatbehandlungen)
  • Fieberhafte Abszesse oder akute Entzündungen

Bei bereits länger andauernden Zahnschmerzen genügt meist die Einnahme einer Schmerztablette. Am nachfolgenden Tag ist unbedingt der Hauszahnarzt aufzusuchen.

Der zahnärztliche Notfall - Tipps für Patienten

Vor Besuch des Bereitschaftsdienstes Telefonkontakt aufnehmen

Bitte nehmen Sie vor dem Besuch einer Zahnarztpraxis während der Bereitschaftsdienstzeiten telefonisch Kontakt auf. So können Sie besprechen, ob sich ihre Behandlung eventuell bis zum nächsten Tag aufschieben lässt und durch Ihren Hauszahnarzt durchgeführt werden kann. Sie vermeiden unnötige Wartezeiten und erfahren, wann der Zahnarzt am besten erreichbar ist.

Für Patienten, die aufgrund eines Notfalls außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten die Hilfe eines Zahnarztes benötigen, stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Hier geht es zur Bereitschaftsdienstsuche

Beratung für gesetzlich versicherte Patienten

Die Patientenberatung ist eine Einrichtung der brandenburgischen Zahnärzte. Hier erhalten Patienten eine kompetente Beratung zu Fragen der Zahnmedizin.

Beratungsangebot

  • Zweitmeinung zu einem konkreten Heil-und Kostenplan (durch Beratungszahnarzt)
  • Beratung hinsichtlich des Leistungsanspruchs des Versicherten gegenüber der Krankenkasse
  • Mögliche Behandlungsalternativen
  • Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung
  • Ursachen und Häufigkeiten, Risikofaktoren einer Krankheit
  • Überblick über Möglichkeiten zur Prophylaxe
  • Erläuterungen von Nutzen und Risiken
  • Allgemeine zahnmedizinische Voraussetzungen
  • Informationen zu Durchführung und Ablauf

Unterstützung im Konfliktfall

  • bei Konflikten mit den Krankenkassen (Hilfestellung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Kostenträger)
  • bei Konflikten mit dem behandelnden Zahnarzt (Patientenrechtegesetz, z. B. Herausgabe der Patientenunterlagen, Berufspflichten, Verhaltensnormen)

Informationen von Patienten über systemimmanente Verfahrenswege und Abgrenzung

  • Systemimmanente Verfahrenswege der Planungs-und Mängelbegutachtung und des Schlichtungsverfahrens bei der Landeszahnärztekammer
  • Mitgliedschaft, Kassenwechsel, Zusatzversicherungen
  • Zuständigkeiten bei mehreren in Frage kommenden Kostenträgern/ Gesundheitsdienstleistern

Service

  • Bonusbestätigung wenn Zahnarzt für den Patienten nicht mehr erreichbar ist
  • Rechnungsprüfung auf Wunsch des Patienten
  • Zahnarztsuche (z. B. Zahnarzt mit Spezialgebieten)
  • Adressen, Verbraucherinformationen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden/ Organisationen  (z. B Kriminalpolizei, Betreuer, Pflegeeinrichtungen)

Wir informieren Sie über:

  • Gesetzliche Regelungen
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Private Zusatzleistungen
  • Allgemeine Therapiemöglichkeiten

Weitere Beratungsangebote und deren Anlaufstellen

Beratungs-Sprechstunden

Telefonisch:

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr


T: 0331 2977-115
F: 0331 2977-318
patientenberatung(at)kzvlb.de

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