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Refinanzierung Telematik

Um die TI-Monatspauschalen zu erhalten, füllen Sie bitte die Eigenerklärung vollständig aus, sofern zutreffend. Weiterführende Informationen zur Refinanzierungsfestlegung ab 01.07.2023 finden Sie auch in unseren Vorstandsinformationen RS 14/23 und 15/23.
Neuzugelassene Praxen haben maximal 3 Monate nach Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) Zeit, die TI Eigenerklärung auszufüllen, um die TI-Pauschalen vollständig rückwirkend vom Zulassungsdatum an zu erhalten.

(Anmeldung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten notwendig)

Anleitung zur TI Eigenerklärung

Eine Anpassung der Höhe der Tl-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwerts nach § 87 Absatz 2e SGB V wie in §9 Abs. 3 der Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschrieben.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht mit den vom BMG festgelegten Pauschalen auf den Seiten der KZV Berlin.

Stand: 2024

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