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Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote

Für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung

Mundgesundheit ist auch für Sie als Mensch mit Pflegebedarf oder mit einer Beeinträchtigung sehr wichtig. Besonders dann, wenn Sie nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für Ihre Mundgesundheit selbständig und eigenverantwortlich zu sorgen.

Im Folgenden informieren wir Sie über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in Ihrer Wohnung, Ihrem Pflegeheim oder in Ihrer Pflegeeinrichtung. Der Schwerpunkt dieser zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen liegt bei der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten.

Zur Broschüre

Zuschüsse der Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auch 2018 wieder die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht.

Einen Überblick der Krankenkassen die sich an der Umfrage beteiligt haben sehen Sie hier.

Die EU-Quecksilberverordnung

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Danach darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.

Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat zu dem Thema einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patientinnen und Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren.
Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen. Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar oder kann als gedruckte Broschüre bestellt werden.

Zusätzliche zahnärztliche Leistungen

Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen. 

Fragen und Antworten  zu Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Zur Broschüre der KZBV: Zusätzliche zahnärztiche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung

Probleme beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte

Bei jedem Besuch einer Arzt- oder Zahnarztpraxis erfolgt an der Rezeption das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Diese Karte weist Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung aus und dient als Leistungsnachweis.

Von Ihrer Krankenkasse haben Sie eine neue Gesundheitskarten erhalten, die sich optisch kaum von der alten unterscheidet, jedoch eine neue Funktion ausweist: Bei jedem Einlesen erfolgt ein Abgleich der Versicherten-Stammdaten - beispielsweise bei einer Namensänderung oder der Änderung des Versichertenstatus. 

Ihre Zahnarztpraxis ist mit der hierfür notwendigen Technik ausgestattet, was laut Gesetzgeber bis zum 1. Januar 2019 von allen Arzt- und Zahnarztpraxen im Bundesgebiet gefordert wird. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird vom Bundesministerium für Gesundheit forciert, dessen Ziel es ist, die Effizienz und Transparenz des Systems zu verbessern. 

Weil das mit der alten Karte nicht möglich ist, kann sie nicht mehr verwendet werden und muss unbedingt gegen die neue Karte ausgetauscht werden.  

Was tun, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht funktioniert?

Falls Ihre Karte gesperrt, abgelaufen oder beschädigt ist, kann sie nicht mehr eingelesen werden und wird damit als „ungültig“ klassifiziert. Ohne gültige Versichertenkarte kann keine Behandlung stattfinden. 

Prüfen Sie, ob Sie eine aktuelle Karte benutzen. Ansonsten setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich Ihren Versichertenstatus bestätigen und bestenfalls eine neue elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen. 

Zahnrat

Der ZahnRat beinhaltet Patienteninformationen über zahnmedizinische Themen.
In der Druckversion erscheint das Heft einmal pro Quartal und wird über die Zahnarztpraxen der Herausgeberländer verbreitet.

Der ZahnRat  ist ein Gemeinschaftsprodukt der Landeszahnärztekammer Brandenburg und den Landeszahnärztekammern Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie der KZV Sachsen-Anhalt.