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Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung

Die KZV Land Brandenburg beteiligt sich an der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung im Rahmen einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG).

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Qualitätssicherungsdaten und Qualitätsindikatoren der Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzte sowie der Zahnärzte nach einheitlichen Kriterien für bestimmte sektorenübergreifende Verfahren erhoben werden.

Die Regelung des organisatorischen Ablaufes erfolgt durch eine Landesarbeitsgemeinschaft. Träger und damit auch stimmberechtigte Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft sind paritätisch die Verbände der Krankenkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sowie die KZV Land Brandenburg.