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Formen zahnärztlicher Berufsausübung

Um den zahnärztlichen Praktiker eine Orientierung hinsichtlich unterschiedlicher Praxisformen zu ermöglichen, erschien es dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer angezeigt, die Ausarbeitung aus dem Jahr 2000 zu aktualisieren und zu komprimieren.

Die aktuelle Bestandsaufnahme konzentriert sich auf die wichtigsten Praxisformen und erörtert stichwortartig juristische, berufsrechtliche, vertragszahnärztliche, steuer- und betriebswirtschaftliche, sozialversicherungsrechtliche sowie zukunftsorientierte Aspekte. auch Sonderformen werden kurz skizziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung unterschiedlicher Möglichkeiten der Anstellung von Zahnärzten. 
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier in der Broschüre der Bundeszahnärztekammer.
 

Einzelpraxis

Sie ist noch immer die klassische Art der Niederlassung. Wesentliches Merkmal einer Einzelpraxis ist die Alleinverantwortlichkeit des Praxisinhabers für sämtliche unternehmerische Entscheidungen und sein zahnärztliches Handeln.

Berufsausübungsgemeinschaft

Der Begriff der Gemeinschaftspraxis wurde durch das Vertragsrechtsänderungsgesetz durch den der BAG ersetzt. Die BAG erfordert einen gemeinsamen Praxissitz mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, Karteiführung und gemeinsam angestelltem Personal. Eine BAG von Zahnärzten mit mehreren Praxissitzen (überörtliche BAG) ist zulässig, wenn an dem jeweiligen Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied der BAG hauptberuflich tätig ist. 

Praxisgemeinschaft

Eine klassische Praxisgemeinschaft ist der organisatorische Zusammenschluss mehrerer Zahnärzte zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen oder Praxiseinrichtungen oder zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Praxispersonal. Der Umfang des Zusammenschlusses ist im Rahmen des vertraglich vereinbarten Gesellschaftszwecks zu definieren. Jeder Gesellschafter führt seine Praxis eigenverantwortlich mit eigenem Patientenstamm und getrennter Praxisdokumentation.

Medizinisches Versorgungszentrum

Das MVZ definiert sich als eine fachübergreifende (zahn)ärztlich geleitete Einrichtung, in denen Ärzte oder Zahnärzte als angestellte oder Vertrags(zahn)ärzte tätig sind.