Zur Online-Abrechnung

EBZ - Pflichtanwendung zum 01.01.2023 (38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z)

In der beigefügten 38. Änderungsvereinbarung wird das EBZ (Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte; Einreichung von genehmigungs- und anzeigepflichtigen Leistungen bei den Krankenkassen auf digitalem Weg) in Anlage 11 BMV-Z und Anlage 11c des BMV-Z berücksichtigt.

Die KZBV konnte in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine Teilfinanzierung der EBZ- Module erreichen. Die Pauschale für diese Mitfinanzierung der EBZ-Module ihrer Praxisverwaltungssoftware können ab 01.01.2023 neuzugelassene Praxen über den beigefügten EBZ-Meldebogen beantragt werden. Die Module selbst müssen über den Praxisverwaltungssystem-Hersteller erworben werden.

Die Beantragungsfrist für die Mitfinanzierung der EBZ-Module endete für Bestandspraxen am 31.12.2022. Für Neuzulassungen ab dem 01.01.2023 besteht noch bis zum 31.12.2023 die Möglichkeit über den unten verlinkten EBZ-Meldebogen die Mitfinanzierung der EBZ-Module zu beantragen.

Es stehen Ihnen zwei Wege offen: ausgedruckt und unterschrieben mit der Post an die KZVLB oder qualifiziert elektronisch signiert an die KIM-E-Mail-Adresse der KZVLB telematik(at)kzvlb.kim.telematik.

Informationen zum EBZ finden Sie auch in den Vorstandsinformationen RS 10/2022 und 18/2022 unter den Punkten 2.3 zu den Festlegungen bzgl. der neuen EBZ-Module.

Hotline Telematik, Telefon: 0331 2977-100, telematik(at)kzvlb.de