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Wohnortprinzip - Allgemeine Informationen

Um die entsprechenden Gesetzesvorgaben zu erfüllen, ist es zwingend erforderlich für alle Behandlungen seit dem 01.01.2003 das Wohnortkennzeichen des Versicherten anzugeben, um eine entsprechende Kassenzuordnung vornehmen zu können.

Dafür wird der Inhalt der bisher auf der KVK enthaltenen sog. Vertrags-Kassen-Nummer (VKNR) mit dieser neuen Angabe versehen. Der Austausch der KVKn erfolgt jedoch sukzessive über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

In der Übergangszeit wird deshalb ersatzweise die Postleitzahl der Versichertenadresse auf der KVK zur Bestimmung der Kassennummer herangezogen.

Für die vom Wohnortprinzip betroffenen Kassen (überregionale BKKn und IKKn) ist es erforderlich, neben der ursprünglich einen Kassennummer weitere 21 "Wohnortvarianten" in das BKV aufzunehmen. Dieser enorme Datenzuwachs von ursprünglich ca. 2500 Kostenträgernummern auf über 15000(!) führt nun dazu, dass das BKV nur noch in komprimierter Form auf der Diskette verschickt werden kann ("*.kpr"- Datei). Ihre zahnärztliche Abrechnungssoftware enthält jedoch ein "Entkomprimierungsmodul", welches beim Einlesen des BKV wieder die ursprüngliche "*.bkz"- Datei herstellt.

Um nun eine spezielle "Wohnortvariante" einer Krankenkasse herauszufinden, hat die KZBV ein "Kassen-Nummern-Modul" (Knr12-Modul) entwickelt, welches bereits beim Einlesen der KVK die richtige Zuordnung trifft.   

Ein Beispiel:

Ein Versicherter der  (überregionalen)  Innungskrankenkasse BIG direkt gesund , der seinen Wohnort im Land Brandenburg hat, wird folgendermaßen zugeordnet:

BKV-Nummer und Zuordnung

 12-stellige BKV-Nummer(inklusive 7-stellige Kassennummer) KZV-Bereich(2. und 3. Stelle d. BKV-Nr.)        Zuordnung                              
bis 2002          1 30 3501080 0030 = Berlinfremde Primärkasse           
seit 20031 30  3501080 3053 = Brandenburgeigene Primärkasse

Allgemeines Beipsiel

Die (überregionale) Innungskrankenkasse BIG direkt gesund mit der Kassennummer 1 30 3501080 00 stellt sich nach der Verknüpfung mit den möglichen 17 KZV- Bereichen wie folgt dar:

 Gültige Kassennummer(n)KZV-Bereich
bis 20021 30 3501080 0030=Berlin
   
seit 01.01.20031 02 3501080 3002=Baden-Württemberg                                 
 1 04 3501080 3004=Niedersachsen
 1 06 3501080 3006=Rheinland-Pfalz
 1 11 3501080 3011=Bayern
 1 13 3501080 3013=Nordrhein
 1 20 3501080 3020=Hessen
 1 30 3501080 3030=Berlin
 1 31 3501080 3031=Bremen
 1 32 3501080 3032=Hamburg
 1 35 3501080 3035=Saarland
 1 36 3501080 3036= Schleswig-Holstein
 1 37 3501080 3037=Westfalen-Lippe
 1 52 3501080 3052=Mecklenburg Vorpommern
 1 53 3501080 3053=Brandenburg
 1 54 3501080 3054=Sachsen-Anhalt
 1 55 3501080 3055=Thüringen
 1 56 3501080 3056=Sachsen

Stand: 2013