Gemeinsame Bezirksstellen
Die 19 Bezirksstellen sind gemeinsame Einrichtungen der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.
Die Bezirksstellenvorsitzenden sowie ihre Stellvertreter werden von der Bezirksstellenversammlung für jeweils sechs Jahre gewählt.
Aufgaben der Bezirksstellen
Die Bezirksstellen stellen ein administratives Bindeglied zwischen der Zahnärzteschaft und den Körperschaften - der KZVLB und der LZÄKB - dar. Die Bezirksstellen erfüllen ihre Aufgaben über die Bezirksstellenversammlung und den Bezirksstellenvorstand:
- Kontaktpflege der Zahnärzte auf lokaler Ebene,
- Weitergabe von Informationen und Auskünften sowie Annahme von Anregungen und Informationen „vor Ort“
- Basisarbeit
- kollegiale Aussprache
- Pflege der Beziehungen
- Klärung kollegialer Streitigkeiten
- Stammtischfunktion
- Informationsabende zu berufsrechtlichen und Fortbildungsthemen
- Notdienstregelung
Aufgaben der Bezirksstellenversammlung
Die Bezirksstellenversammlung wählt binnen sechs Monaten nach der Vertreterversammlung den Vorsitzenden der Bezirksstelle sowie dessen Stellvertreter. In mitgliederstarken Bezirken können alternativ zwei Stellvertreter oder mehrere Beisitzer gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt sechs Jahre und endet mit dem Ende des sechsten Kalenderjahres. Im Laufe der Amtszeit gewählte Mitglieder sind für den Rest der Amtszeit gewählt. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Mitgliedschaft in den Organen der KZVLB.
Aufgaben des Bezirksstellenvorstandes
- Pflege und Regelung der Beziehungen untereinander (persönliche Kontaktpflege zu den Mitgliedern der Bezirksstelle, Vertretung der Bezirksstelle bei Gratulationen, Ehrungen, Jubiläen und Trauerfällen, Hilfestellung bei kollegialen Schlichtungsgesprächen),
- Erörterung aller beruflichen Fragen mit der Kollegenschaft bzw. Weiterleitung an die Körperschaften,
- Weitergabe von Informationen, die die Bezirksstellenvorstände von der LZÄKB und der KZVLB erhalten (auf Bezirksstellenversammlungen oder durch Rundschreiben),
- Vorbereitung und Durchführung von Bezirksstellenversammlungen,
- Auskünfte in Niederlassungs- und Assistentenfragen gegenüber den Körperschaften,
- Notfalldienst: Organisation durch den Notdienstbeauftragten, Erstellung der Einsatzlisten, Stellungnahme zu Befreiungsanträgen,
- Hilfestellung bei der kollegialen Absprache in Vertretungsfragen,
- Überwachung berufsrechtlicher Vorschriften (Praxisschilder, Veröffentlichung der Praxis- und Privattelefonnummer, Zeitungsanzeigen),
- Kontaktpflege mit der örtlichen Presse (Veröffentlichungen),
- Hilfestellung bei der Durchführung dezentraler Fortbildungsveranstaltungen,
- Beratung junger Kollegen, insbesondere bei Niederlassungen,
- Hilfestellung bei der Schlichtung kollegialer Auseinandersetzungen,
- Errichtung eines Stammtisches (fördert oftmals die kollegiale Zusammenarbeit und die Erörterung aktueller Probleme in der Bezirksstelle),
- Berichte aus der Bezirksstelle für das Zahnärzteblatt
- Kontaktpflege mit Berufsschulen und Fachlehrern,
- Kontaktpflege mit dem zuständigen Gesundheitsamt und den AIDS-Hilfe-Stellen
Teilnahmeberechtigt an den Sitzungen des Bezirksstellenvorstandes sind der Hygienebeauftragte, der zuständige Referent für Helferinnenfragen und Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.
Was sind Bezirksstellen nicht?
Die Bezirksstellen sind keine Organe der KZVLB oder der LZÄKB und können diese auch nicht vertreten.
- keine dezentrale Verwaltungsarbeit, keine Verwaltungsstelle
- keine Vertragsbarkeit
- keine selbständige Untergliederung