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Leitfaden - Das elektronische Rezept

Dieser Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet gibt einleitend allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.

Schritte in das zahnärztliche Berufsleben

Um angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Weg in ihr Berufsleben zu unterstützen, haben KZBV und Bundeszahnärztekammer gemeinsam den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ in einer erweiterten Ausgabe veröffentlicht.

Auf 140 Seiten geben fachkundige Autorinnen und Autoren wertvolle Tipps und Hinweise, wie ein erfolgreicher Start in den zahnärztlichen Beruf gelingen kann. Dazu zählen unter anderem vertiefende Einblicke in die Bereiche Praxisgründung, Berufsrecht, Praxisführung, Arbeiten im zahnärztlichen Team, Qualitätsmanagement und Abrechnung – inklusive wichtiger gesetzlicher Regelungen.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis

KZBV und BZÄK haben das Inkrafttreten der IT-Sicherheitsrichtlinie zum Anlass genommen, den bewährten Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV fortzuschreiben und zu aktualisieren. Dieser Leitfaden berücksichtigt die Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes und gibt zugleich einen erweiterten Überblick über die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Er zeigt in Praxistipps, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der inzwischen obligatorische Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte wie Smartphones und Tablets.

Schwere Kost für leichteres Arbeiten

Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz hat sich fest etabliert: Es ist von der Gesundheitspolitik anerkannt und von den Krankenkassen akzeptiert. Die Patienten haben es nicht zuletzt aufgrund der umfassenden Kostentransparenz und Therapieoptionen angenommen, und in den Praxen ist seine Anwendung zur Routine geworden.

Die zahnärztliche Heilmittel-Verordnung

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie ist ab dem 1. Juli 2017 verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Regelung von Heilmittelverordnungen in einer eigenen Richtlinie ist für die Zahnärzte neu. 

Information über Zahnärztliche Arzneimittel

Wir empfehlen Ihnen die IZA über bzaek.de zu nutzen, denn so verfügen Sie immer über die aktuellsten Informationen.

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