Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde
Wichtigste rechtliche Grundlage der zahnärztlichen Berufsausübung ist das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz). Es definiert das Wesen des zahnärztlichen Berufes, den Begriff der Ausübung der Zahnheilkunde, die Voraussetzungen für den Beruf des Zahnarztes und die Bestimmungen über die zahnärztliche Approbation.
Zulassungsverordnung für Zahnärzte
Die Zulassungsverordnung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Bedarfsplanungsrichtlinie
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Aufstellung von Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung vorgegeben. Grundlage ist das Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Gesetzliche Zulassungsbeschränkungen in Folge einer festgestellten Überversorgung bestehen nicht.
Bereitschaftsdienstordnung
Gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.
Regelung zur Durchführung des Bereitschaftsdienstes
Assistentenrichtlinie
Richtlinie für die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten sowie Vertreterinnen und Vertretern in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.
Heilberufsgesetz
Das Heilberufsgesetz regelt die Angelegenheiten der "Heilberufe" in der Medizin.
Berufsordnung
Die Berufsordnung regelt das Verhalten von Zahnärzten gegenüber Patienten, Kollegen, Mitarbeitern und anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie Berufspflichten.
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.