Allgemeine Informationen zum E-Rezept von der KZBV und der gematik
Stand 02.09.2025
Freitextverordnungen: So geht's richtig (Informationsblatt der gematik)
Themenseite der KZBV zum E-Rezept
Themenseite der gematik zum E-Rezept
Änderung zum E-Rezept ab 01.10.2025
Stand 02.09.2025
in Kürze:
- Das Ausstellen von PZN- und Wirkstoffverordnungen wird an die Nutzung einer (kostenpflichtigen) Arzneimittel-Datenbank bzw. -Verordnungssoftware geknüpft
- Alternativ ist es weiterhin möglich, E-Rezepte per Freitext auszustellen. Konsultieren Sie ggf. die Anleitung der gematik zum Ausstellen von Freitextverordnungen.
- Es soll für Zahnarztpraxen ab 01.10.2025 nicht mehr möglich sein, in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) selbstständig Fertigarzneimittel-Informationen zu speichern und für die Verordnung zu nutzen. Ihr PVS Hersteller wird Sie womöglich über den Wegfall dieser Option und Alternativen informieren, sollten Sie davon betroffen sein.
Ausführlich:
(siehe auch Rundschreiben 14/2025 der KZVLB)
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) teilt mit, dass zum 1. Oktober 2025 eine neue Version des E-Rezepts (1.3.0) in Kraft tritt. Diese hat Auswirkungen auf die Übermittlung von Wirkstärken eines Wirkstoffs im Rahmen einer PZN- und einer Wirkstoffverordnung.
Zentrale Angaben, wie z. B. der Wirkstoff oder die Darreichungsform, dürfen ab diesem Datum nur noch aus der ID des Produkts (PZN) auf Basis der Arzneimittelstammdaten abgeleitet werden.
Das Ausstellen von PZN- und Wirkstoffverordnungen wird somit an die Nutzung einer Arzneimittel-Datenbank bzw. -Verordnungssoftware geknüpft.
Die Option, im Praxisverwaltungssystem eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken anzulegen und für die Verordnung zu nutzen, entfällt damit, da die Angaben zum Wirkstoff nur noch strukturiert übermittelt werden können.
Für die Verordnungspraxis in Zahnarztpraxen, die in Regel keine Arzneimittel-Datenbanken nutzen, hat das zur Folge, dass E-Rezepte zum 01.10.2025 ausschließlich per Freitext verordnet werden können.
Für viele Zahnarztpraxen ist die Freitextverordnung bereits heute der gewohnte Weg, doch für Praxen, die die genannte Option der selbstständigen Anlage, Pflege und Nutzung von Fertigarzneimittel-Daten in der Praxisverwaltungssoftware nutzen, ergibt sich zum 01. Oktober 2025 eine Änderung.
Es ist davon auszugehen, dass die Praxisverwaltungssystem-Hersteller ihre Anwender dazu separat informieren und ggf. eine (kostenpflichtige) Verordnungssoftware oder die Anbindung an eine (kostenpflichtige) Arzneimitteldatenbank vorschlagen.
Ansprechpartner: TI-Hotline, telematik@, kzvlb.de0331 / 2977 - 100