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Minister Wilke sieht kieferorthopädische Versorgung in Gefahr

René Wilke, Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg, warnt vor Versorgungsengpässen durch den geplanten Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen. In einem Schreiben an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg teilt er die Sorge der Körperschaft und verweist insbesondere auf die Risiken für die Versorgung in ländlichen Regionen.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) hatten sich bereits im Frühjahr an die Landesregierung gewandt. Hintergrund ist der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Dieser sieht vor, kieferorthopädische Leistungen künftig auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. Rund 64.000 kieferorthopädische Behandlungen pro Jahr, die bislang im Land von approbierten Zahnärzten ohne Fachzahnarztstaus erbracht werden, dürften dann nicht mehr stattfinden.

„Die damit verbundenen möglichen Folgen für die Versorgung im Land Brandenburg sehe ich, ebenso wie Sie, als problematisch an“, schreibt Wilke. Zudem teilt er die Einschätzung der KZVLB, dass die Einführung des Fachzahnarztvorbehalts „Versorgungsengpässe in der ambulanten kieferorthopädischen Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – mit sich bringen könnte“. Nach Angaben des Ministers hat sich das Land Brandenburg bereits im Bundesratsverfahren dafür eingesetzt, die vorgesehene Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt zu streichen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land Brandenburg die möglichen Folgen für die Versorgung ernst nimmt und klar benennt“, sagt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB. „Wer die zahnmedizinische Versorgung in einem Flächenland wie Brandenburg sichern will, darf funktionierende Strukturen nicht ohne Not schwächen. Die Gesetzespläne würden die Situation für viele Familien spürbar verschärfen.“ Dies bekräftigt auch Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der LZÄKB: „Schon heute stoßen die kieferorthopädischen Kapazitäten in vielen Regionen an ihre Grenzen. Weitere Beschränkungen führen zu noch größeren Versorgungslücken, von denen vor allem Kinder und Jugendliche betroffen sind.“

Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich am 10. Juli 2026 abgeschlossen. Die KZVLB und LZÄKB werden den weiteren Verlauf gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer aufmerksam verfolgen. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bürger bleibt das zentrale Ziel.

Zur Presseinformation

 

KZBV-Vertreterversammlung: GKV-Reform darf zahnärztliche Versorgung nicht gefährden

Köln, 11. Juni 2026 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stimmt grundsätzlich mit dem Ziel der Bundesregierung überein, weitere Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Dies darf aber nicht mit ziellosen Sparmaßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge des hocheffizienten, präventionsorientierten zahnärztlichen Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen. Daher fordern die Vertreterinnen und Vertreter der KZBV deutliche Korrekturen am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. 

Maßnahmen gefährden die Patientenversorgung 
Die Vertreterversammlung stellt klar, dass sich die zahnärztliche Versorgung in Deutschland derzeit auf einem flächendeckend guten Niveau befindet. Jedoch laufen die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen auf eine erneute, verschärfte Budgetierung hinaus und konterkarieren damit nachhaltig alle Bemühungen der KZBV und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, das aktuelle Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. Zudem führt der vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt im Bereich der Kieferorthopädie dazu, dass knapp eine Million Kinder und Jugendliche zukünftig nicht mehr von bislang kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt werden können. 

Für die KZBV-Vertreterversammlung ist dies ein klarer Beleg, dass die Regierung mit diesem Gesetzentwurf einen grundlegenden Paradigmenwechsel fortsetzt, weg von einer am zahnmedizinischen Bedarf orientierten Versorgung hin zu einem System, das sich primär an finanziellen Grenzen ausrichtet.  

Hierzu betont Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender: „In den vergangenen Jahren ist es der Zahnärzteschaft gelungen, die Mundgesundheit in Deutschland durch konsequente und gezielte Präventionsausrichtung kontinuierlich zu verbessern – was die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie über alle Alterskohorten hinweg eindrucksvoll belegt. Gleichzeitig entlastet dieser präventive Ansatz das GKV-System spürbar. Denn durch unsere Erfolge in der Prävention verzeichnen wir eine stetig rückläufige Krankheitslast, womit Kosten gesenkt werden. Die so eingesparten Mittel haben wir für die Etablierung neuer Versorgungskonzepte genutzt, etwa für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen oder für die neue Parodontitis-Behandlungsstrecke. Solche seitens der Politik geplanten Sparmaßnahmen führen hingegen zu langfristigen Einschnitten in der Patientenversorgung und verunmöglichen unsere Bemühungen, die Volkskrankheit Parodontitis angemessen bekämpfen zu können.“

Faire Lastenverteilung gefordert
Um die gravierenden negativen Folgen für die Patientenversorgung noch abzuwenden, sei jetzt ein Dialog mit den maßgeblichen Beteiligten im Gesundheitswesen entscheidend. Nur so ließen sich tragfähige und nachhaltige Lösungen entwickeln. Dazu gehöre vor allem eine faire Lastenverteilung, bei der auch der Bund die versicherungsfremden Leistungen zu refinanzieren habe. Die Vertreterversammlung kritisiert scharf, dass die Bundesregierung aktuell vornehmlich bei denjenigen einspart, die mit großem Einsatz jeden Tag die Versorgung sicherstellen.

Akzeptanz der ePA fördern und nicht kaputtsparen
Kritisch sehen die Vertreterinnen und Vertreter auch die geplanten Einsparungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). „Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass die ePA und mit ihr vor allem strukturierte Inhalte wie die elektronische Medikationsliste zunehmend genutzt werden. Jetzt die Vergütung für die Befüllung der ePA zu streichen, setzt also ein völlig falsches Signal, gerade vor dem Hintergrund, dass die ePA die sektorenübergreifende Versorgung verbessern soll“, betont Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV. Die ePA zeige beispielhaft, wohin die Sparpolitik der Bundesregierung führe: „Die Digitalisierung wird zulasten derjenigen organisiert, die täglich in den Praxen die Versorgung sicherstellen.“ Wer die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen wolle, müsse auch bereit sein, die dafür notwendigen Investitionen zu leisten. „Das ist keine Privatsache der Praxen, sondern eine gesellschaftliche Zukunftsaufgabe.“

Appell an Handwerkskammern: Digitalisierung vorantreiben
Wie praxistaugliche Digitalisierung funktioniert, zeigt das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Als weiterer Baustein der digitalen Transformation des Gesundheitswesens soll nun der elektronische Datenaustausch zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen sein Potenzial entfalten. „Die Anbindung der Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur und die damit verbundene sichere, strukturierte und zeitsparende Vernetzung zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor scheitert aber aktuell an externen Faktoren, die wir nicht beeinflussen können“, stellt Meike Gorski-Goebel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV und zuständig für den Bereich Vertragsinformatik, klar und ergänzt: „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass strukturelle und organisatorische Hürden die Umsetzung verzögern. So wünschen wir uns insbesondere von den Handwerkskammern, die eine Schlüsselrolle in der Prozesskette innehaben, dass sie ihre organisatorischen und administrativen Prozesse entsprechend vorantreiben.“ 
Zwei Tage diskutiert die Vertreterversammlung in Köln standespolitische Themen und fasst richtungsweisende Beschlüsse. Diese sowie die Reden der Vorstandsmitglieder stehen zeitnah auf der Website der KZBV zur Verfügung.

Hintergrund: KZBV-Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der rund 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der KZVen nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Vertreterinnen und Vertreter werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.

Vergütungsverhandlung mit dem BKK Landesverband Mitte für das Jahr 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit dem BKK Landesverband Mitte wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:

 

  
IP/FU01.01.2026 – 31.03.20261,3867 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,4584 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2026 – 31.03.20261,2954 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,3624 €
Bema Teil 301.01.2026 – 31.03.20261,1629 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,2230 €
Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.03.20261,3049 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,3624 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

04.06.2026

BARMER-Zahnreport 2026: Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

Die BARMER hat ihren Zahnreport 2026 veröffentlicht und darin die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen untersucht. Nach den Ergebnissen des Reports bestehen insbesondere bei der zahnärztlichen Prävention weiterhin deutliche Unterschiede zwischen ambulant und stationär Pflegebedürftigen.

Während Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen präventive zahnärztliche Leistungen vergleichsweise häufig in Anspruch nehmen, werden entsprechende Angebote von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld deutlich seltener genutzt. Als einen wesentlichen Grund nennt die BARMER die bestehenden Kooperationsverträge zwischen Zahnarztpraxen und Pflegeeinrichtungen, die eine regelmäßige Betreuung vor Ort ermöglichen.

Der Report zeigt zugleich, dass aufsuchende Betreuungsangebote und die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzteschaft und Pflegeeinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten können. Besonders deutlich wird dies in Einrichtungen mit Kooperationsverträgen, in denen präventive Leistungen wesentlich häufiger erbracht werden als in anderen Versorgungssettings.

Weitere Informationen: https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/zahnreporte/zahnreport-2026-1504928

 

Brandenburgischer Ausbildungspreis 2026 - Jetzt bewerben!

Gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Praxen. Mit dem Brandenburgischen Ausbildungspreis (BAP) werden Unternehmen und Einrichtungen ausgezeichnet, die sich für die berufliche Ausbildung junger Menschen engagieren. Der Preis würdigt Ausbildungskonzepte, hohe Ausbildungsqualität sowie den Einsatz für die Gewinnung und Förderung von Nachwuchskräften. 

Nutzen auch Sie gern die Chance, sich um den Brandenburgischen Ausbildungspreis zu bewerben und ihr Engagement für die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sichtbar zu machen. 

Informationen zu Teilnahmebedingungen, Bewerbungsverfahren und Fristen finden Sie auf der Internetseite des Ausbildungskonsenses Brandenburg unter ausbildungskonsens-brandenburg.de/informationen-zum-brandenburgischen-ausbildungspreis/

Die Bewerbungsphase endet am 30. Juni 2026.

Vergütungsverhandlung mit der KNAPPSCHAFT für das Jahr 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der KNAPPSCHAFT wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:

 

  
IP/FU01.01.2026 – 31.03.20261,4523 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,4617 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2026 – 31.03.20261,3454 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,3541 €
Bema Teil 301.01.2026 – 31.03.20261,1727 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,1802 €
Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.03.20261,3454 €
 01.04.2026 – 31.12.20261,3541 €

Die Punktwerte können sofort angesetzt werden und stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

21.05.2026

Bündnis Gesundheit: Versorgung sichern statt kurzsichtiger Kostendämpfung

Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von über 40 Organisationen des Gesundheitswesens, darunter die KZBV, kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes deutlich. In der vorliegenden Resolution wird klargestellt: Die geplanten Maßnahmen sind nicht geeignet, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, und gefährden zugleich die Patientenversorgung.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen starre Ausgabenbegrenzungen, die sich nicht am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, sowie eine einseitige Belastung von Versicherten und Leistungserbringern. Stattdessen fordert das Bündnis eine bedarfsgerechte Finanzierung, eine faire Lastenverteilung unter Einbeziehung staatlicher Mittel sowie den konsequenten Abbau bürokratischer Hürden.

Zugleich wird eine stärkere Einbindung der Gesundheitsberufe in politische Entscheidungsprozesse angemahnt. Ziel müsse es sein, die Versorgung langfristig zu sichern, Prävention zu stärken und das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu erhalten.

Zur Resolution

Vertreterversammlung der KZV Land Brandenburg am 3. Juni 2026

Die nächste Vertreterversammlung findet am 3. Juni 2026, um 15:00 Uhr, im KZV-Gebäude, Helene-Lange-Straße 4a, 14469 Potsdam, statt. 

Die Vertreterversammlung ist für Mitglieder der KZV Land Brandenburg öffentlich. Mitglieder, die an dieser Sitzung teilnehmen möchten, bitten wir, sich zur Planung aufgrund der räumlich eingeschränkten Gegebenheiten bei der Abteilung Recht & Qualität (E-Mail: recht@kzvlb.de) spätestens bis zum 29. Mai 2026 anzumelden.

Ass. iur. Janosch Kuner, Telefon: 0331 2977-338, recht@spam.kzvlb.de

Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) hat gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer sowie auf Bundesebene mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Stellung zum aktuellen Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bezogen.

Im Zentrum der Kritik stehen die vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, entsprechende Behandlungen künftig auf Fachzahnärzte zu beschränken. Aus Sicht der zahnärztlichen Selbstverwaltung stellt dies einen tiefgreifenden Eingriff in bewährte Versorgungsstrukturen dar – mit erheblichen Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Nach aktuellen Berechnungen könnten bundesweit mehr als 920.000 Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren. Gerade in den neuen Bundesländern wären die Auswirkungen besonders gravierend: Hier wird ein wesentlicher Anteil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt würde diese Strukturen empfindlich schwächen und die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen.

Die zahnärztlichen Körperschaften warnen vor spürbaren Einschränkungen der wohnortnahen Versorgung, längeren Wegen und Wartezeiten sowie einer weiteren Zunahme regionaler Ungleichgewichte. Insbesondere im ländlichen Raum drohen Versorgungsengpässe. Gleichzeitig gibt es keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung, da diese bereits heute durch verbindliche Standards, Fortbildungspflichten und etablierte Prüfverfahren sichergestellt wird.

Vor diesem Hintergrund fordern die beteiligten Organisationen, auf die geplanten Einschränkungen zu verzichten, qualifizierte Fort- und Weiterbildungen weiterhin anzuerkennen und die bestehenden Versorgungsstrukturen zu erhalten.

Die KZVLB unterstützt diese Position ausdrücklich und setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern auf Landes- und Bundesebene für eine weiterhin flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten ein.

Die vollständigen Unterlagen finden Sie hier:

Gemeinsame Pressemitteilung der ostdeutschen KZVen und Zahnärztekammern
Gemeinsame Stellungnahme der ostdeutschen Körperschaften
Gemeinsame Presseinformation von KZBV und BZÄK

Brandenburg konkret betroffen: KFO-Versorgung droht in der Fläche wegzubrechen

Die aktuellen Planungsdaten für Brandenburg zeigen deutlich, wie sensibel die kieferorthopädische Versorgung im Land auf strukturelle Veränderungen reagiert. Ihre Stabilität beruht ganz wesentlich darauf, dass – neben Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) – auch fortgebildete Zahnärzte in die Versorgung eingebunden sind.

Die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Beschränkung auf Fachzahnärzte würde bedeuten, dass diese Behandler künftig nicht mehr zur Versorgung beitragen könnten. Die Projektion auf Brandenburg zeigt: In der Folge würden zahlreiche Landkreise unmittelbar in die Unterversorgung rutschen. Mittelfristig ist auch eine Nullversorgung auf Landkreisebene nicht auszuschließen.

„Wir sprechen hier nicht über abstrakte Planungsgrößen, sondern über eine mögliche, konkrete Versorgungsrealität. Wenn ein relevanter Teil der Behandler entfällt, bricht die wohnortnahe Versorgung in vielen Regionen schlicht weg“, erklärt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg. 

Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg kann der Wegfall dieser Strukturen nicht durch bestehende fachzahnärztliche Kapazitäten aufgefangen werden. „Die vorhandenen Fachzahnarztkapazitäten reichen schon heute vielerorts kaum aus. Zusätzliche Einschränkungen würden die Versorgung weiter ausdünnen“, so Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Brandenburg.

Der geplante Fachzahnarztvorbehalt stärkt bestehende Strukturen nicht, sondern verschlechtert die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum spürbar. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich regionale und soziale Unterschiede in der Versorgung verstärken, da der Versorgungszugang zunehmend vom Wohnort und den individuellen Möglichkeiten abhängen würde.

DMS 6: Zahnärztliche Prävention verbessert die Mundgesundheit

Berlin, 14. April 2026 – In der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) wurden erstmals Längsschnittanalysen vorgenommen. Dazu wurden Studienteilnehmende aus der 5. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) von 2014 erneut untersucht, um die Entwicklung der Mundgesundheit der Bevölkerung nachzuvollziehen und erstmalig detaillierte Einblicke in individuelle Krankheitsverläufe zu erhalten. Die Ergebnisse stellten das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) heute vor.

Die konsequent präventionsorientierte Ausrichtung in der Zahnmedizin führt dazu, dass nur sehr wenige Zähne neu von Karies betroffen sind: Bei zum Zeitpunkt der DMS V kariesfreien Kindern, also die heute 20-Jährigen, erkrankte innerhalb des Untersuchungszeitraums im Schnitt maximal ein Zahn an Karies. Dieses erfreuliche Ergebnis zeigt, dass diese Altersgruppe bereits vollständig vom zahnmedizinischen Präventionsangebot profitiert. Bei den heute jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) zeigt sich erstmals der volle Effekt der präventionsorientierten Versorgung seit den 1990er-Jahren.

Auch Zahnverlust ist heute deutlich seltener als früher: In allen Altersgruppen behält ein großer Teil der Menschen über viele Jahre alle eigenen Zähne; auch dies unterstreicht die nachhaltige Wirkung von präventiven Maßnahmen.

Die Parodontitis verläuft als chronische Erkrankung in der Regel langsam und Zahnverluste haben sich in der gesamten Bevölkerung stark reduziert. Gleichzeitig belegen die Daten, dass die entscheidende Krankheitsdynamik bereits im mittleren Erwachsenenalter stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt kippen viele Verläufe in schwere Formen. Im höheren Alter resultiert daraus das Risiko für Zahnverluste. Betroffene Seniorinnen und Senioren können jedoch durch regelmäßige Zahnarztbesuche parodontal gut behandelt werden und somit lange von ihren eigenen Zähnen profitieren. Frühe Diagnostik und rechtzeitige therapeutische Maßnahmen sind daher grundsätzlich wichtig, um parodontale Verschlechterungen möglichst zu verhindern.

Am Beispiel der Diabetes belegt die DMS • 6 auch den engen Zusammenhang zwischen Mund- und Allgemeingesundheit. Denn Diabetikerinnen und Diabetiker weisen oftmals eine schlechtere Mundgesundheit auf als Menschen ohne Diabetes: Sie haben häufiger eine schwere Parodontitis, mehr Wurzelkaries und im Durchschnitt doppelt so viele fehlende Zähne. Eine frühzeitig behandelte Parodontitis kann beispielsweise zu einer besseren Diabeteseinstellung beitragen, womit hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem vermieden werden können.

Prof. Dr. A. Rainer Jordan, Wissenschaftlicher Direktor des IDZ: „Die 9-Jahres-Ergebnisse der DMS • 6 zeigen eine überwiegend langsame Progression zahnmedizinischer Erkrankungen, denn vielfach bleibt ein gut eingestellter Mundgesundheitszustand über Jahre stabil. Die DMS • 6 unterstützt die bekannte These, dass die chronischen zahnmedizinischen Erkrankungen Karies und Parodontitis nicht linear verlaufen, sondern in Phasen (kurzer) Progressionsschübe und (langen) Stagnationsphasen. Diese Erkenntnis hat Auswirkungen auf strategische Überlegungen einer lebenslangen Prävention, die künftig nicht standardisiert, sondern risikoadaptiert und personalisiert erfolgen sollte. Unsere Studie hat die wichtigsten Risikofaktoren für Zahn- und Munderkrankungen identifiziert, um diese personalisierten Präventionsprogramme zu entwickeln.“

Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK: „Die Längsschnittergebnisse der DMS • 6 belegen eindeutig, wie wirkungsvoll die langjährige, strukturierte Präventionsorientierung der Zahnmedizin ist. Patientinnen und Patienten sollten die vielfältigen Präventionsangebote von Anfang an und über den gesamten Lebensbogen in Anspruch nehmen. Im internationalen Kariesvergleich ist Deutschland Weltklasse. Wer als Kind gesunde Zähne hat, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch als Senior oder Seniorin noch viele gesunde, eigene Zähne haben – bei den heute 73- bis 82-Jährigen haben in den vergangenen knapp zehn Jahren 40 Prozent keinen Zahn verloren. Prävention in jungen Jahren spart also auch Geld im Alter. Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben allerdings einen überdurchschnittlichen Zahnverlust. Hier bedarf es einer intensivierten Zusammenarbeit der Zahnärzteschaft mit den Allgemeinärztinnen und -ärzten sowie weiteren Fachgruppen, um diese Menschen noch besser interprofessionell zu betreuen.“

Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit den heute vorgestellten Ergebnissen der DMS • 6 beweist die Zahnärzteschaft erneut, dass Prävention der Schlüssel zum Erfolg bei der Mundgesundheit ist. Die völlige Kariesfreiheit bei einem Großteil der Kinder ist ein sensationelles Ergebnis und Beleg dafür, dass unser zielgruppengerechtes und präventionsorientiertes zahnmedizinisches Angebot umfangreich genutzt wird. Die Daten im Bereich Parodontitis zeigen jedoch, dass hier noch dringender Handlungsbedarf besteht. Um dieser Volkskrankheit mit schweren Folgen für die Allgemeingesundheit endlich Herr zu werden, muss sie möglichst früh behandelt werden. Denn die entscheidende Krankheitsdynamik der Parodontitis findet bereits im mittleren Erwachsenenalter statt. Mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke haben wir eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in der Versorgung, die aber durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung ausgebremst wurde. Daher ist es höchste Zeit, dass die Politik Prävention zum Leitbild gesundheitspolitischen Handelns macht. Jegliche Sparmaßnahmen hingegen schränken die Präventionsfähigkeit massiv ein und haben fatale Folgen – sowohl für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten als auch für die GKV-Finanzen durch hohe Folgekosten.“

Hintergrund zur DMS • 6

Methodisch anspruchsvoll untersucht die DMS • 6 die Mundgesundheit der gesamten Bevölkerung in Deutschland. Dazu wurden von 2021 bis 2023 an 90 Untersuchungszentren in Deutschland rund 3.400 Menschen aus diversen Altersgruppen und sozialen Gruppen in einer repräsentativen Erhebung befragt und zahnmedizinisch-klinisch untersucht.
Für die erstmals erhobenen Längsschnittergebnisse wurden Studienteilnehmende aus der DMS V von 2014 erneut untersucht.
Folgende Altersgruppen nahmen an der Studie teil:

• Ältere Kinder (12-Jährige) DMS V → Junge Volljährige (20-Jährige) DMS • 6
• Jüngere Erwachsene (35- bis 44-Jährige) DMS V → Ältere Erwachsene (43- bis 52-Jährige) DMS • 6
• Jüngere Seniorinnen und Senioren (65- bis 74-Jährige) DMS V → Ältere Seniorinnen und Senioren (73- bis 82-Jährige) DMS • 6

Weiteres Informationsmaterial kann auf der Website zur DMS • 6 abgerufen werden unter: www.deutsche-mundgesundheitsstudie.de
 

Sparvorschläge gefährden massiv die Patientenversorgung

Berlin, 1. April 2026 – Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf. 

Hierzu stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar: „Bereits das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hat dem Kampf gegen Parodontitis einen herben Rückschlag versetzt. Denn gerade erst hatten wir mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in die Versorgung gebracht, womit natürlich – auch politisch gewollt – eine erhöhte Inanspruchnahme verbunden sein sollte. Infolge der strikten Budgetierung kam es dann zu einer drastischen Unterfinanzierung – mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung. Eine nachhaltige Behandlung ist nun deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen – sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich. 

Eine erneute Kostendämpfung würde sich damit zwangsläufig ins Gegenteil verkehren und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre beschädigen.

Darüber hinaus ist – wie im Bericht selbst erwähnt – an anderer Stelle mit Einschränkungen in der Versorgung zu rechnen: Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten sich entscheiden, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden mögliche Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung durch fehlende Planungssicherheit gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.

Mit dem Vorschlag der Etablierung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, was einer globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege entsprechen würde, nimmt man die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme ins Visier und lässt darüber hinaus auch die absehbaren Folgekosten für das Gesundheitssystem völlig außer Acht.

Mit großer Irritation haben wir zudem das Maßnahmenbündel im Bereich der Kieferorthopädie zur Kenntnis genommen, das in weiten Teilen der aktuellen Evidenzlage und der tatsächlichen Versorgungssituation widerspricht. Ziel der KZBV ist es immer, die vertragszahnärztliche Versorgung am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Die jüngst veröffentlichten Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) sowie die aktuelle wissenschaftliche Leitlinie zeigen, dass dies auch für die Kieferorthopädie der Fall ist.

Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung werden. Mit unserer konsequenten Präventionsausrichtung ist es gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitung des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,7 Prozent, mit weiter sinkender Tendenz. Wir appellieren an die Bundesgesundheitsministerin, dies in ihrer kommenden Gesetzgebung unbedingt zu berücksichtigen und stehen mit unserer Expertise sowie den Erfahrungen aus dem Praxisalltag für einen lösungsorientierten Dialog bereit.“

Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, sagt zu den Vorschlägen der Finanzkommission: 
„Die Zahnmedizin hat ihre Hausaufgaben gemacht – und zwar im Vorfeld. Seit über 25 Jahren haben wir uns auf den einzig richtigen Weg gemacht, Krankheiten zu vermeiden. Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden. Das gilt bei der frühen Behandlung der Parodontitis und ebenso bei allen anderen Erkrankungen, egal ob im Rahmen der Zahnmedizin oder allgemein. Die Zahnmedizin zeigt seit Jahren, dass konsequente Präventionsstrategien messbare Erfolge bringen: Erkrankungen konnten deutlich zurückgedrängt werden. Diese Erfahrungen sollten im gesamten Gesundheitssystem stärker genutzt werden. An validierten Erfolgen, die mit wissenschaftlichen Studien belegt sind, sollte keinesfalls gespart werden!

Die Finanzkommission bestätigt selbst: Die Zahnmedizin hat nur moderate Ausgaben. Weitere Kürzungen gingen auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten.

Ein positiver Fokus im vorgelegten Bericht ist der Blick auf die Prävention im gesamtmedizinischen Bereich. Sowie der steuerpolitische Ansatz, gesundheitsschädigendes Verhalten stärker nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Es muss gelten: Prävention stärken, statt Versorgung schwächen!“

Pressemitteilung der KZBV und BZÄK vom 01.04.2026
 

KZBV und BZÄK legen überarbeiteten Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau vor

Der Alltag in zahnärztlichen Praxen wird heute in großem Maße von Bürokratielasten und Verwaltungsaufgaben bestimmt. Wertvolle Zeit für die Patientenversorgung geht so verloren. Vor diesem Hintergrund haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihren Katalog mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung überarbeitet und appellieren an die Politik, den Bürokratieaufwand spürbar zu reduzieren.

„Gute Rahmenbedingungen für die Zahnarztpraxen beinhalten auch eine schlanke Bürokratie. Dies ist unerlässlich, um das Netz der freiberuflichen Praxen nachhaltig zu stärken und so die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen zukunftsfest zu machen. Denn die überbordende Bürokratie ist ein wesentlicher Grund dafür, dass immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte überlegen, früher aus der Versorgung auszuscheiden. Gleichzeitig hält sie viele Niederlassungswillige von der Übernahme oder Gründung einer eigenen Praxis ab. Daher braucht es dringend einen politischen Gestaltungswillen für niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützung für die Anstrengungen der Selbstverwaltung“, sagt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

„Wenn wir als Zahnärzteschaft von notwendigem Bürokratieabbau sprechen, ist die Botschaft klar: Keine Abstriche beim Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Praxisteams. Keine Abstriche bei der Behandlungsqualität, aber sofortige Streichung von Auflagen, deren Nutzen nicht erkennbar ist und die in unseren Praxen wertvolle Ressourcen binden, die wir für unsere eigentliche Aufgabe benötigen, und zwar Krankheiten vorzubeugen und zu behandeln. Ein besonders gutes Beispiel sinnloser Bürokratie ist die externe Validierung medizinischer Geräte wie bspw. Thermodesinfektoren und Sterilisatoren, die ohnehin bei jeder Charge intern validiert werden. Hier nehmen wir die Politik in die Pflicht und drängen darauf, diese und andere vergleichbar sinnfreie Auflagen durch ein Sofortprogramm zu streichen“, so Dr. Doris Seiz, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer.

Mit der aktualisierten Fassung des Maßnahmenkatalogs „Gemeinsam Bürokratie abbauen!“ unterbreitet die Zahnärzteschaft der Politik konkrete Vorschläge, um umständliche, überflüssige oder unverhältnismäßige Vorgaben abzubauen und die Praxen so gezielt zu entlasten und Bürokratie auch auf Ebene der Selbstverwaltung abzubauen. Themenfelder sind unter anderem Regelungen zum Bürokratieabbau in den Bereichen Medizinprodukte und Röntgen, der Abrechnungsprüfung und zum Ausbau der Digitalisierung. Ein wesentlicher Baustein für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs war eine zuvor durchgeführte Online-Umfrage von Zahnärztinnen und Zahnärzten auf Basis ihrer Erfahrungen im Praxisalltag mit besonders belastenden und zeitintensiven Bürokratieaufwänden.

Der aktualisierte Maßnahmenkatalog „Gemeinsam Bürokratie abbauen!“ kann hier heruntergeladen werden.

Pressemitteilung der KZBV und BZÄK vom 12.03.2026
 

Koalitionsvertrag: KZVLB begrüßt die vorgesehene Erweiterung des Landärzteprogramms auf Zahnärzte

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) begrüßt ausdrücklich, dass die Erweiterung des Landärzteprogramms auf Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in den neuen Koalitionsvertrag von SPD und CDU eingeflossen ist. Damit berücksichtigt die Landespolitik weiterhin eine zentrale Forderung der KZVLB, um zahnärztlichen Nachwuchs im ländlichen Raum zu gewinnen. Die Ausweitung des bestehenden Landärzteprogramms ist aus Sicht der KZVLB ein wichtiger Baustein, um junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die berufliche Perspektive im Land zu motivieren und langfristig eine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen.

„Wir begrüßen sehr, dass die Landesregierung unsere Anregung aufgegriffen und die Erweiterung des Landärzteprogramms auf Zahnärztinnen und Zahnärzte im Koalitionsvertrag verankert hat. Das ist ein wichtiges Signal für die Nachwuchsgewinnung und für die Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum“, erklärt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB. 

Aus Sicht der KZVLB ist es darüber hinaus dringend erforderlich, analog zum humanmedizinischen Bereich auch im zahnmedizinischen Bereich eine sogenannte Landzahnarztquote einzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Studienplätze in der Zahnmedizin. Bislang besteht im Land Brandenburg lediglich an der privaten Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) die Möglichkeit, Zahnmedizin zu studieren. Diese Studienkapazitäten reichen bei Weitem nicht aus, um den langfristigen Bedarf an Zahnärzten im Land zu decken.

„Langfristig lässt sich der zahnärztliche Nachwuchs für Brandenburg nur sichern, wenn auch die Studienkapazitäten in der Zahnmedizin erweitert werden. Voraussetzung für eine Landzahnarztquote sind ausreichend staatliche Studienplätze, dann kann dieses Instrument zusätzliche Impulse für die Versorgung im ländlichen Raum geben“, erklärt Dr. Eberhard Steglich.

Die KZVLB wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und ihre fachliche Expertise einbringen, um gemeinsam mit der Landespolitik nachhaltige Lösungen für die zahnärztliche Versorgung in Brandenburg zu entwickeln.

Pressemitteilung der KZVLB vom 10.03.2026
 

Vergütungsverhandlung mit der AOK Nordost für das Jahr 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der AOK Nordost wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:

   
IP/FU01.01.2026 – 31.12.20261,4714 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2026 – 31.12.20261,3593 €
Bema Teil 301.01.2026 – 31.12.20261,2093 €
Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.12.20261,3593 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

23.02.2026

Vergütungsverhandlung mit der IKK Brandenburg und Berlin für das Jahr 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der IKK Brandenburg und Berlin wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:

IP/FU01.01.2026 – 31.12.20261,4990 €

Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)

Bema Teil 3

01.01.2026 – 31.12.2026

01.01.2026 – 31.12.2026

1,3471 €

1,1880 €

Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.12.20261,3471€

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.


19.02.2026

 

Neue BEL II Höchstpreise für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien ab 01.02.2026

Zwischen der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung (MDZI) und den Landesverbänden der Krankenkassen/Ersatzkassen sind nunmehr neue Höchstpreise für die zahntechnischen Laboratorien für das Jahr 2026 vereinbart worden. Da die Preissteigerung erst zum 01.02.2026 beginnt, erfolgte nach Mitteilung der MDZI eine sogenannte technische Erhöhung der Zahlpreise für die Zeit von Februar bis Dezember 2026.

Als Anlage erhalten Sie hier die ab 01.02.2026 für die Leistungsbereiche ZE, KFO und KB einheitlich gültige Höchstpreisliste für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien im Land Brandenburg nach §§ 57 und 88 SGB V (Handbuch, Rubrik V-2) zur sofortigen Verwendung.

Bitte beachten Sie die „Lieferdatum“-Basis für die Berechnung der Laborpreise:

Als Lieferdatum und Stichtag für die Berechnung der Laborpreise für das gewerbliche Labor gilt der Tag der Lieferung des fertiggestellten zahntechnischen Werkstücks an die Praxis. Hintergrund der Regelung ist, dass Labore ggf. nicht täglich Rechnungen erstellen. Insoweit können Lieferdatum und Rechnungsdatum abweichen.

Als Lieferdatum und Stichtag für die Berechnung der Laborpreise für das praxiseigene Labor gilt der Tag der Eingliederung.

Ansprechpartnerinnen für ZE-Abrechnungsfragen:

Sabine Franz, Telefon: 0331 2977-102; Margit More-Krüger, Telefon: 0331 2977-146
Sibylle Grabbert, Telefon: 0331 2977-178; abrechnung.ZE@kzvlb.de

Ansprechpartnerin für KFO-Abrechnungsfragen:

Ute Schönefeld, Telefon: 0331 2977-263, abrechnung.KFO@kzvlb.de

Ansprechpartnerin für KB/PAR-Abrechnungsfragen:

Manuela Latzo, Telefon: 0331 2977-177, abrechnung.KB@kzvlb.de

Ansprechpartnerin in der Abt. Recht & Qualität:

Juliane Kukel, Telefon: 0331 2977-317, juliane.kukel@kzvlb.de

Gemeinsames Statement von KZBV und BZÄK zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats

Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich

Berlin, 2. Februar 2026 — Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der GKV wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem verbunden und damit für die gesamte Bevölkerung. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema „Parodontitis“ mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronare Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen. Nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch um mittel- und langfristig Kosten einzusparen. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin würde es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen können. Das Gegenteil wäre der Fall.

Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).

Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass 

  • die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
  • der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache würden zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen können).
  • die Versorgung der Bevölkerung, insb. aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) und von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden/-kosten durch Wegfall von Präventionsleistungen) gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
  • mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
  • Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.

Aktuelle Studien zeigen, dass Länder (wie z. B. Spanien), in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.
Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt.“

Pressemitteilung von BZÄK und KZBV vom 02.02.2026
 

Vergütungsverhandlung mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) für das Jahr 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.


Mit dem vdek wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:
 

IP/FU01.01.2026 – 31.12.20261,4301 €

Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)

Bema Teil 3

01.01.2026 – 31.12.2026

01.01.2026 – 31.12.2026

1,3452 €

1,1730 €

Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.12.20261,3747 €


Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.


12.01.2026

 

Vergütungsverhandlung mit der SV für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 2026

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2026 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.
Hierfür gilt unser Dank der KZV Sachsen.

Mit der SVLFG wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2026 vereinbart:
 

IP/FU01.01.2026 – 31.12.20261,5333 €

Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)

Bema Teil 3

01.01.2026 – 31.12.2026

01.01.2026 – 31.12.2026

1,3572 €

1,1997 €

Gutachterpunktwert01.01.2026 – 31.12.20261,3927 €


Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.


07.01.2026

 

Sofortauszahlung 2025 / 2026

Der letzte Termin zur Sofortauszahlung Zahnersatz und Parodontose wird in diesem Jahr der 18.12.2025, 12:00 Uhr, sein.

Ab dem 12.01.2026 können Sie dann wieder ohne Einschränkung Ihre Unterlagen zur Sofortauszahlung einreichen.

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