Tag der Zahngesundheit: Gesund im Mund – "Superkraft Spucke"
Am 25. September ist Tag der Zahngesundheit. Er wird getragen vom Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit, dem neben VfZ, BZÄK und BZÖG rund 30 Organisationen aus Gesundheitswesen und Politik angehören. Ziel des gemeinsamen Aktionstages ist es, eine breite Öffentlichkeit für die Mundgesundheit zu sensibilisieren und das Wissen über die Zahn- und Mundgesundheit in der Bevölkerung zu vergrößern.
Der Tag der Zahngesundheit 2025 will mit dem Imageproblem des Speichels aufräumen, seine Rolle für unsere Gesundheit verdeutlichen und Tipps zur Stärkung der „Superkraft Spucke“ vermitteln.
„Speichel ist ein echtes Multitalent in unserem Mund“, betont in diesem Sinne Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Er macht elementare Funktionen wie Sprechen, Schlucken oder Essen überhaupt erst möglich.“ Zudem fördert er dank seines hohen Gehalts an Kalzium und Phosphaten die Remineralisierung des Zahnschmelzes. Nach dem Essen neutralisiert Speichel schädliche Säuren in der Mundhöhle und baut die wertvollen Mineralstoffe rasch wieder in die Zähne ein.
Ohne Spucke läuft’s nicht
Unser Immunsystem wäre ohne den Baustein Speichel schlechter aufgestellt. Er enthält Abwehrstoffe wie Antikörper, Enzyme oder Lactoferrin, die Mikroorganismen bekämpfen und Wunden im Mund heilen. Die Liste seiner Top-Eigenschaften lässt sich noch erweitern: Speichel lässt uns beim Essen Aromen erschmecken und sorgt dafür, dass wir Nahrung schlucken können.
Wie wichtig Speichelfluss für unser Wohlbefinden ist, wird oft erst klar, wenn uns die Spucke auf Dauer wegbleibt. Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Krebs- oder chronischen Erkrankungen an Mundtrockenheit leiden, sind in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Dr. Christian Rath, Geschäftsführer des Vereins für Zahnhygiene (VfZ), führt aus: „Trockene Münder können richtig weh tun. Die Schleimhaut wird empfindlich, es kommt zu Schwierigkeiten beim Sprechen, Essen und sogar beim Schlafen. Oft wird, resultierend aus diesem Leidensdruck, die Zahnpflege vernachlässigt, weil das Putzen unangenehm ist.“ Regelmäßig über den Tag verteilt Wasser zu trinken, verbessert den Speichelfluss. Das Kauen zuckerfreier Kaugummis fördert ihn ebenfalls. Außerdem kann die Verwendung einer milden Zahnpasta das Zähneputzen erleichtern. Bei Mundtrockenheit sollten sich Betroffene zahnärztlich oder ärztlich beraten lassen. In schweren Fällen können Speichelersatzmittel oder spezielle Medikamente Linderung verschaffen.
Auch eine Superkraft braucht manchmal Hilfe
Bei allen Stärken hat Speichel aber auch eine Schwäche: Einige seiner Bestandteile lagern sich auf der Zahnoberfläche an. Dieser Biofilm schützt einerseits den Zahnschmelz, bietet aber andererseits Andockfläche für bakteriellen Zahnbelag, auch als Plaque bekannt. Entfernt man diese nicht regelmäßig, drohen Karies und Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparats).
Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) hebt in diesem Kontext die Bedeutung der Individual- und Gruppenprophylaxe hervor. „Beide tragen dazu bei, das Mikrobiom der Mundhöhle effektiv in einem (zahn)gesunden Gleichgewicht zu halten und den Wundersaft Speichel in seinen vielfältigen Schutzfunktionen zu unterstützen.“ Die aufsuchenden und niedrigschwelligen Angebote der Gruppenprophylaxe bringen Kindern schon früh das Thema Mundhygiene nahe. Davon profitieren besonders junge Menschen aus Familien mit einem schlechteren Zugang zum Gesundheitswesen.
Weitere Informationen: www.tagderzahngesundheit.de
Quelle: Information des Aktionskreises zum Tag der Zahngesundheit, dem neben dem Verein für Zahnhygiene, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) sowie rund 30 Organisationen aus Gesundheitswesen und Politik angehören.

Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote

Für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung
Mundgesundheit ist auch für Sie als Mensch mit Pflegebedarf oder mit einer Beeinträchtigung sehr wichtig. Besonders dann, wenn Sie nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für Ihre Mundgesundheit selbständig und eigenverantwortlich zu sorgen.
Im Folgenden informieren wir Sie über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in Ihrer Wohnung, Ihrem Pflegeheim oder in Ihrer Pflegeeinrichtung. Der Schwerpunkt dieser zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen liegt bei der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten.
Zuschüsse der Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auch 2018 wieder die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht.
Einen Überblick der Krankenkassen die sich an der Umfrage beteiligt haben sehen Sie hier.
Die EU-Quecksilberverordnung

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Danach darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat zu dem Thema einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patientinnen und Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren.
Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen. Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar oder kann als gedruckte Broschüre bestellt werden.
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen
Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen.
Fragen und Antworten zu Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Zur Broschüre der KZBV: Zusätzliche zahnärztiche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung
Probleme beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte
Bei jedem Besuch einer Arzt- oder Zahnarztpraxis erfolgt an der Rezeption das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Diese Karte weist Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung aus und dient als Leistungsnachweis.
Von Ihrer Krankenkasse haben Sie eine neue Gesundheitskarten erhalten, die sich optisch kaum von der alten unterscheidet, jedoch eine neue Funktion ausweist: Bei jedem Einlesen erfolgt ein Abgleich der Versicherten-Stammdaten - beispielsweise bei einer Namensänderung oder der Änderung des Versichertenstatus.
Ihre Zahnarztpraxis ist mit der hierfür notwendigen Technik ausgestattet, was laut Gesetzgeber bis zum 1. Januar 2019 von allen Arzt- und Zahnarztpraxen im Bundesgebiet gefordert wird. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird vom Bundesministerium für Gesundheit forciert, dessen Ziel es ist, die Effizienz und Transparenz des Systems zu verbessern.
Weil das mit der alten Karte nicht möglich ist, kann sie nicht mehr verwendet werden und muss unbedingt gegen die neue Karte ausgetauscht werden.
Was tun, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht funktioniert?
Falls Ihre Karte gesperrt, abgelaufen oder beschädigt ist, kann sie nicht mehr eingelesen werden und wird damit als „ungültig“ klassifiziert. Ohne gültige Versichertenkarte kann keine Behandlung stattfinden.
Prüfen Sie, ob Sie eine aktuelle Karte benutzen. Ansonsten setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich Ihren Versichertenstatus bestätigen und bestenfalls eine neue elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen.
Zahnrat
Der ZahnRat beinhaltet Patienteninformationen über zahnmedizinische Themen.
In der Druckversion erscheint das Heft einmal pro Quartal und wird über die Zahnarztpraxen der Herausgeberländer verbreitet.
Der ZahnRat ist ein Gemeinschaftsprodukt der Landeszahnärztekammer Brandenburg und den Landeszahnärztekammern Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie der KZV Sachsen-Anhalt.