Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)
Der BMV-Z ist der zwischen der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetz-lich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die kraft Gesetz zugleich automatisch Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge werden, die zwi-schen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länder-ebene ausgehandelt werden.
Die früher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind im Jahr 2018 zu einem einheitlichen Vertrag zusammengeführt worden, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Geltung hat.
Den aktuellen BMV-Z sowie die einzelnen Anlagen und ggf. neueste Änderungsvereinbarungen können Sie auf der Homepage der KZBV einsehen.