Pflicht zur vertragszahnärztlichen Fortbildung gemäß § 95 d SGB V
Für die Einhaltung der Fortbildungspflicht des angestellten Zahnarztes ist der Praxisinhaber verantwortlich. Dieser muss den Nachweis über die abgeleisteten Fortbildungspunkte gegenüber der KZVLB erbringen.
Bitte reichen Sie keine Kopien der Teilnahmebescheinigungen, der von Ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltungen ein. Diese müssen Sie nur vorlegen, falls Sie für die vorgeschriebene stichprobenartige Überprüfung ausgewählt werden. Wir empfehlen die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungsveranstaltungen für die Dauer der zahnärztlichen Tätigkeit, mindestens jedoch bis zum Ablauf des nächsten Fünfjahreszeitraums, aufzubewahren.
Rein vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die KZVLB gesetzlich dazu verpflichtet ist, bei Nichterbringung oder nicht fristgerechter Einreichung der Fortbildungspunkte Honorarkürzungen vorzunehmen: für die ersten vier Quartale 10 %, ab dem darauffolgenden Quartal 25 %. Erbringt ein Vertragszahnarzt/ein angestellter Zahnarzt den vollständigen Fortbildungsnachweis nicht spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes, soll die KZV unverzüglich gegenüber dem Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung oder auf Widerruf der Anstellungsgenehmigung (§ 95d Abs. 3 und Abs. S. 6 SGB V) stellen.
Zur Vermeidung dieser Rechtsfolgen reichen Sie den Erfassungsbogen der Fortbildungspunkte rechtzeitig ein und besuchen erforderlichenfalls noch Fortbildungen um Punkte zu sichern. Für das Selbststudium können jährlich 10 Punkte angegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner der Abteilung Zulassung:
Christiane Küstner, Sachbearbeiterin Tel: 0331 2977 333
Daniela Knodel, Sachbearbeiterin Tel: 0331 2977 153
Ass. iur. Christiane Ariza Romero, Abteilungsleiterin Tel: 0331 2977 334
E-Mail: zulassung(at)kzvlb.de
Fortbildungsnachweis für fachliche Fortbildungen gemäß § 95 d SGB V Nachweis für die KZV Land Brandenburg (Zum Ausfüllen bitte das Formular herunterladen)
Fortbildungsnachweis für fachliche Fortbildungen gemäß § 95 d SGB V Nachweis für die KZV Land Brandenburg
- Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung und Punktebewertung von Fortbildung BZÄK/KZBV/DGZMK Erläuterungen zum Punkt C) Interaktive Fortbildung der Punktebewertung von Fortbildungen (BZÄK/DGZMK) Pflicht zur fachlichen Fortbildung, Auszug SGB V
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