Geflüchtete aus der Ukraine
Regelungen bei der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine ab 01.06.2022
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Deutschland Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich ärztlicher Behandlung, Vorsorge und notwendiger Unterstützungsangebote.
Eine kompakte und mehrsprachige Übersicht zu allen wichtigen Informationen bietet das offizielle Portal der Bundesregierung:
Krankenbehandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten (MedEvac-Programm)
Krankenbehandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten
(MedEvac-Programm)
Nach einer Mitteilung der zuständigen Bundesministerien BMG und BMI erfolgt die Abrechnung der Kosten für die Behandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten, die über das MedEvac-Programm nach Deutschland evakuiert worden sind, seit Ende Januar 2025 als Direktabrechnung mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA).
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover
E-Mail: Beihilfe-Ukraine@bva.bund.de
Die medizinische Versorgung dieser Patienten wird größtenteils stationär im Krankenhaus durchgeführt. Sollte im Einzelfall eine ambulante zahnärztliche Behandlung erforderlich sein, weist sich der Patient in der Praxis mit einer Anspruchsberechtigung nach dem MedEvac-Programm aus. Dazu dient eine Kostenübernahmebestätigung des BVA bzw. das Patienteninformationsschreiben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Ggf. erforderliche Kostenvoranschläge (z.B. für ZE) können zur Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung direkt an vorgenannte Adresse des BVA geschickt werden.
Die Behandlung und Abrechnung hat den Leistungsmaßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung zu folgen. Eine Selbstbeteiligung des Soldaten ist nicht vorgesehen. Eine Abrechnung auf Basis von GOÄ/GOZ ist zulässig soweit erforderlich. Dabei deckt die Kostenerstattung durch das BVA nur medizinisch notwendige Leistungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 GOÄ bzw. GOZ ab. Kosten für eine darüber hinaus gehende Versorgung werden nicht erstattet.
Die Regelung betrifft allein die Krankenbehandlung von über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldaten.
Die Bundesministerien stellen in diesem Zusammenhang folgende Patienteninformationen in deutscher, ukrainischer und englischer Sprachfassung zur Verfügung:
- Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac) (deutsch)
- Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac) (ukrainisch)
- Informationen für zivile Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (deutsch)
- Informationen für zivile Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (ukrainisch)
- Informationen für zivile Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (ukrainisch-deutsch-englisch)
Dolmetscherdienste im Land Brandenburg
Telefon- und Videodolmetschen im Land Brandenburg
Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg (MASGZ)
Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
Das Land Brandenburg hat flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet einführt. Geflüchtete, die in den brandenburgischen Kommunen leben, sollen die Gesundheitsleistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, ohne bürokratische Hürden direkt in Anspruch nehmen können, ohne vorher zum Sozialamt der Kreisverwaltung zu gehen, um sich einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen. Gleichzeitig sorgt die elektronische Gesundheitskarte dafür, dass sowohl die Behörden als auch Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte von der bisherigen Bürokratie entlastet werden.
Am 31.03.2016 wurde die Rahmenvereinbarung über die Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen Kostenerstattung nach § 264 abs. 1 Satz 1 SGB V vom Land Brandenburg und von den gesetzlichen Krankenkassen, die sich zur Übernahme der Gesundheitsversorgung dieser Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereit erklärt haben, geschlossen.
Am 20.06.2016 wurde ein Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der KZV Land Brandenburg geschlossen, durch die der Umfang und die Abrechnung der Leistungen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bei der Behandlung von Geflüchteten geregelt werden (Handbuch IV - 6). Ein entsprechender Vertrag wurde vom Land Brandenburg auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg geschlossen.
Alle Landkreise/ kreisfreien Städte sind der Rahmenvereinbarung beigetreten. Ihnen sind die nachfolgend aufgeführten Krankenkassen zugeordnet:
| Potsdam | DAK-Gesundheit | 01.07.2016 |
| Teltow-Fläming | AOK Nordost | 01.09.2016 |
| Oberhavel | AOK Nordost | 01.10.2016 |
| Potsdam-Mittelmark | AOK Nordost | 01.01.2017 |
| Dahme-Spreewald | AOK Nordost | 01.01.2017 |
| Havelland | Siemens-BKK | 01.01.2017 |
| Cottbus | Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus | 01.01.2017 |
| Frankfurt (Oder) | Brandenburgische BKK/ BKK mkk - meine krankenkasse (vormals BKK VBU) | 01.02.2017 |
| Uckermark | DAK-Gesundheit | 01.02.2017 |
| Barnim | DAK-Gesundheit | 01.02.2017 |
| Prignitz | BAHN-BKK | 01.04.2017 |
| Brandenburg | DAK-Gesundheit | 01.04.2017 |
| Oder-Spree | Brandenburgische BKK / BKK mkk - meine krankenkasse (vormals BKK VBU) | 01.04.2017 |
| Elbe-Elster | DAK-Gesundheit | 01.10.2017 |
| Oberspreewald-Lausitz | DAK-Gesundheit | 01.10.2017 |
| Spree-Neiße | DAK-Gesundheit | 01.01.2018 bis 30.09 2023 |
| Spree-Neiße | IKK Brandenburg und Berlin | ab 01.10.2023 |
| Ostprignitz-Ruppin | DAK-Gesundheit | 01.01.2019 |
| Märkisch-Oderland | DAK-Gesundheit | 15.03.2022 |
Fragen und Antworten zur Einführung der eGK für Asylbewerber
Asylbewerberleistungsgesetz
Muster Zahnbehandlungsschein
Informationen zum Leistungsumfang
Fragebögen, Piktogrammheft sowie weitere Informationen zur Behandlung von Asylbewerbern
Frage- und Anamnesebögen
Weitere Informationen zur Behandlung von Asylsuchenden
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 02.11.2017 ein neues Internetportal „Migration und Gesundheit“ unter www.migration-gesundheit.bund.de gestartet. Dieses richtet sich hauptsächlich an Migranten und an Haupt- und ehrenamtliche Helfer. Es soll helfen, sich mit dem Gesundheitssystem in Deutschland vertraut zu machen. Eine Reihe von Informationsmaterialien zu den Themen „Gesundheitswesen“, „Gesundheit und Vorsorge“, „Pflege“, „Sucht und Drogen“ werden in etlichen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt. Beinhaltet sind auch Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen.