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Geflüchtete aus der Ukraine

Krankenbehandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten (MedEvac-Programm)

Krankenbehandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten 
(MedEvac-Programm)

Nach einer Mitteilung der zuständigen Bundesministerien BMG und BMI erfolgt die Abrechnung der Kosten für die Behandlung kriegsverletzter ukrainischer Soldaten, die über das MedEvac-Programm nach Deutschland evakuiert worden sind, seit Ende Januar 2025 als Direktabrechnung mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA).

Bundesverwaltungsamt 
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover

E-Mail: Beihilfe-Ukraine@spam.bva.bund.de

Die medizinische Versorgung dieser Patienten wird größtenteils stationär im Krankenhaus durchgeführt. Sollte im Einzelfall eine ambulante zahnärztliche Behandlung erforderlich sein, weist sich der Patient in der Praxis mit einer Anspruchsberechtigung nach dem MedEvac-Programm aus. Dazu dient eine Kostenübernahmebestätigung des BVA bzw. das Patienteninformationsschreiben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Ggf. erforderliche Kostenvoranschläge (z.B. für ZE) können zur Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung direkt an vorgenannte Adresse des BVA geschickt werden. 

Die Behandlung und Abrechnung hat den Leistungsmaßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung zu folgen. Eine Selbstbeteiligung des Soldaten ist nicht vorgesehen. Eine Abrechnung auf Basis von GOÄ/GOZ ist zulässig soweit erforderlich. Dabei deckt die Kostenerstattung durch das BVA nur medizinisch notwendige Leistungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 GOÄ bzw. GOZ ab. Kosten für eine darüber hinaus gehende Versorgung werden nicht erstattet. 

Die Regelung betrifft allein die Krankenbehandlung von über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldaten. 
Die Bundesministerien stellen in diesem Zusammenhang folgende Patienteninformationen in deutscher, ukrainischer und englischer Sprachfassung zur Verfügung:

Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg

Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integratione und Verbraucherschutz

Übersicht über die Sozialämter im Land Brandenburg

Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern

Das Land Brandenburg hat flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet einführt. Geflüchtete, die in den brandenburgischen Kommunen leben, sollen die Gesundheitsleistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, ohne bürokratische Hürden direkt in Anspruch nehmen können, ohne vorher zum Sozialamt der Kreisverwaltung zu gehen, um sich einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen. Gleichzeitig sorgt die elektronische Gesundheitskarte dafür, dass sowohl die Behörden als auch Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte von der bisherigen Bürokratie entlastet werden.
Am 31.03.2016 wurde die Rahmenvereinbarung über die Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen Kostenerstattung nach § 264 abs. 1 Satz 1 SGB V vom Land Brandenburg und von den gesetzlichen Krankenkassen, die sich zur Übernahme der Gesundheitsversorgung dieser Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereit erklärt haben, geschlossen. 
 
Am 20.06.2016 wurde ein Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der KZV Land Brandenburg geschlossen, durch die der Umfang und die Abrechnung der Leistungen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bei der Behandlung von Geflüchteten geregelt werden (Handbuch IV - 6). Ein entsprechender Vertrag wurde vom Land Brandenburg auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg geschlossen.
 
Alle Landkreise/ kreisfreien Städte sind der Rahmenvereinbarung beigetreten. Ihnen sind die nachfolgend aufgeführten Krankenkassen zugeordnet:

Potsdam

DAK-Gesundheit

01.07.2016         

Teltow-Fläming

AOK Nordost

01.09.2016

Oberhavel

AOK Nordost

01.10.2016

Potsdam-Mittelmark

AOK Nordost

01.01.2017

Dahme-Spreewald

AOK Nordost

01.01.2017

Havelland

Siemens-BKK

01.01.2017

Cottbus

Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus

01.01.2017

Frankfurt (Oder)

Brandenburgische BKK/ BKK mkk - meine krankenkasse (vormals BKK VBU)

01.02.2017

Uckermark

DAK-Gesundheit

01.02.2017

Barnim

DAK-Gesundheit

01.02.2017

Prignitz

BAHN-BKK

01.04.2017

Brandenburg

DAK-Gesundheit

01.04.2017

Oder-Spree

Brandenburgische BKK / BKK mkk - meine krankenkasse (vormals BKK VBU)

01.04.2017

Elbe-ElsterDAK-Gesundheit01.10.2017
Oberspreewald-LausitzDAK-Gesundheit01.10.2017
Spree-NeißeDAK-Gesundheit01.01.2018 bis 30.09 2023
Spree-NeißeIKK Brandenburg und Berlinab 01.10.2023
Ostprignitz-RuppinDAK-Gesundheit01.01.2019
Märkisch-OderlandDAK-Gesundheit15.03.2022

Fragen und Antworten  zur Einführung der eGK für Asylbewerber

Weitere Informationen zur Behandlung von Asylbewerbern/ aus der Ukraine Geflüchteten

Frage- und Anamnesebögen

FragebogenAnamnesebogen
AlbanischAlbanisch
AmharischAmharisch
Arabisch-SyrienArabisch-Syrien
EnglischEnglisch
FranzösischFranzösisch
Persisch-FarsiPersisch-Farsi
PolnischPolnisch
RumänischRumänisch
RussischRussisch

 

Weitere Unterlagen zum Download

 

Weitere Informationen zur Behandlung von Asylsuchenden

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 02.11.2017 ein neues Internetportal „Migration und Gesundheit“ unter www.migration-gesundheit.bund.de gestartet. Dieses richtet sich hauptsächlich an Migranten und an Haupt- und ehrenamtliche Helfer. Es soll helfen, sich mit dem Gesundheitssystem in Deutschland vertraut zu machen. Eine Reihe von  Informationsmaterialien zu den Themen „Gesundheitswesen“, „Gesundheit und Vorsorge“, „Pflege“, „Sucht und Drogen“ werden in etlichen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt. Beinhaltet sind auch Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen. 

 

Übersicht der Ausländerbehörden im Land Brandenburg

Übersicht der Sozialämter im Land Brandenburg

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