Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ist ein lebenslanger, digitaler Speicherort für persönliche Gesundheitsdaten, der auf sicheren Cloud-Servern der Krankenkassen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) eingerichtet ist. Dort können Zahnarztpraxen und andere medizinische Einrichtungen sowie die Patientinnen und Patienten selbst medizinische Daten und Unterlagen für die ePAs speichern. Die Patientinnen und Patienten greifen über eine ePA-App, Zahnarztpraxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) auf die ePA zu.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat bekannt gegeben, dass für die "ePA für alle” ab 1. Oktober 2025 eine gesetzliche Nutzungsverpflichtung besteht. Dies erfüllt eine wesentliche Forderung u.a. der KZBV und ermöglicht den Praxen, die noch nicht vollumfänglich ausgestattet sind, weitere Vorbereitungszeit. Das Abrechnungsverbot aufgrund der Erfordernis der Konformitätsbestätigung des eingesetzten PVS soll bis zum 01. Januar 2026 ausgesetzt werden.
Die bisherige Testphase in den ePA-Modellregionen endet hingegen bereits zum 29. April 2025 – ab diesem Zeitpunkt wird die ePA nicht mehr nur in den Pilotpraxen, sondern bundesweit uneingeschränkt nutzbar sein. Voraussetzung hierfür ist neben der TI-Anbindung lediglich ein geeignetes PVS-Modul.
Wenngleich die Nutzungsverpflichtung erst ab 01. Oktober 2025 gilt, empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt mit der ePA vertraut zu machen und die freiwillige Phase zur Vorbereitung zu nutzen
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Informationsschreiben der KZBV vom 23.04.2025
KZBV - ePA für alle (Hier auch zu finden: zm-online ePa-Reihe)
Mitschnitte bisheriger Veranstaltungen der gematik zur ePA für Zahnarztpraxen
Online-Veranstaltungstipp: gematik digital: ePA für Zahnarztpraxen, 09.07.2025, 15.00-16.30 Uhr
Stand: April 2025