Refinanzierung eZahnarztausweis (eZAA/eHBA)
Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.
Mit der Umstellung der Refinanzierungsvereinbarung auf die Refinanzierungsfestlegung des BMG seit 01.07.2023 entfällt die 1:1 - Refinanzierung einzelner Komponenten.
Die Telematik wird über allgemeine Pauschalen refinanziert, die über die sogenannte "TI-Eigenerklärung" über das Service-Portal der KZVLB beantragt werden können.