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Die Abkürzung eHBA steht für elektronischer Heilberufsausweis, wird aber auch als eZAA - elektronischer Zahnarztausweis bezeichnet. 

Es handelt sich dabei um eine Chip-Karte im Kreditkartenformat.

Notwendigkeit eines eHBA (Heilberufsausweis)

Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.

Nach § 341 Abs. 6 SGB V wurde geregelt, dass Zahnarztpraxen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA, startete am 01.01.2021) über die erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen müssen.

Zu diesen Komponenten gehört auch der eHBA, da auf die Daten in einer ePA durch Zahnärzte nur zugegriffen werden darf, wenn diese über einen eHBA verfügen, oder wenn die zugriffsberechtigten Personen für diesen Zugriff von einer Person autorisiert werden, die über einen entsprechenden eHBA verfügt (§ 339 SGB V).

Auch auf die weiteren medizinischen Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und  elektronische Notfalldaten (NFDM) darf nur zugegriffen werden, wenn ein eHBA vorhanden ist.

Leider wurde auch diese Festlegung mit einer Sanktionierung verknüpft, so dass seit 01.07.2021 die Vergütung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent zu kürzen ist, falls kein eHBA nachweisbar ist (einmal je Praxis).

Telematik-Hotline, Telefon: 0331-2977-100, telematik(at)kzvlb.de

Stand: Mai 2024

Refinanzierung eZahnarztausweis (eZAA/eHBA)

Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.

Mit der Umstellung der Refinanzierungsvereinbarung auf die Refinanzierungsfestlegung des BMG seit 01.07.2023 entfällt die 1:1 - Refinanzierung einzelner Komponenten. 

Die Telematik wird über allgemeine Pauschalen refinanziert, die über die sogenannte "TI-Eigenerklärung" über das Service-Portal der KZVLB beantragt werden können.

Finanzierung der Telematik-Infrastruktur (TI)

Stand: 2024

Ersatzverfahren bei abgelaufenem eHBA

In der unten stehenden PDF-Datei informiert die Bundeszahnärztekammer darüber, wie Sie bei verschiedenen Anwendungsfällen ein entsprechendes Ersatzverfahren durchführen können, wenn Ihnen kurzfristig kein gültiger eHBA zur Verfügung steht.

Ersatzverfahren bei abgelaufenem eHBA_final.pdf

Stand: November 2025

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