Refinanzierung Telematik
Um die TI-Monatspauschalen zu erhalten, füllen Sie bitte die Eigenerklärung vollständig aus, sofern zutreffend. Weiterführende Informationen zur Refinanzierungsfestlegung ab 01.07.2023 finden Sie auch in unseren Vorstandsinformationen RS 14/23 und 15/23.
Neuzugelassene Praxen haben maximal 3 Monate nach Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) Zeit, die TI Eigenerklärung auszufüllen, um die TI-Pauschalen vollständig rückwirkend vom Zulassungsdatum an zu erhalten.
Eine Bedingung für den Erhalt der monatlichen TI-Pauschale ist die Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten. Sofern eine der im § 5 der Refinanzierungsfestlegung genannten Anwendungen fehlt, wird die ermittelte TI-Pauschale um 50 % gekürzt. Bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen oder fehlender Anbindung an die TI wird keine TI-Pauschale gezahlt, es kann sogar zu Honorar-Kürzungen kommen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Vorstandsinformation RS 02/26.
(Anmeldung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten notwendig)
Link Anleitung zur TI Eigenerklärung
Eine Anpassung der Höhe der Tl-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwerts nach § 87 Absatz 2e SGB V wie in §9 Abs. 3 der Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschrieben.
In nachfolgender Tabelle sind die neuen Pauschalen ab dem 01.01.2026 für Praxen mit bis zu 9 Zahnärzten aufgelistet (bei Praxen mit mehr als 9 Zahnärzten erhöht sich die TI-Pauschale selbstverständlich ebenso).
monatliche TI-Pauschale ohne Reduzierung
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≤ 3 Zahnärzte |
> 3 bis ≤ 6 Zahnärzte |
> 6 bis ≤ 9 Zahnärzte |
263,62 € |
313,52 € |
359,10 €
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um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung
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131,81 € |
156,75 € |
179,55 € |
Stand: 2026