Zum Service-Portal

Refinanzierung Telematik

Um die TI-Monatspauschalen zu erhalten, füllen Sie bitte die Eigenerklärung vollständig aus, sofern zutreffend. Weiterführende Informationen zur Refinanzierungsfestlegung ab 01.07.2023 finden Sie auch in unseren Vorstandsinformationen RS 14/23 und 15/23.
Neuzugelassene Praxen haben maximal 3 Monate nach Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) Zeit, die TI Eigenerklärung auszufüllen, um die TI-Pauschalen vollständig rückwirkend vom Zulassungsdatum an zu erhalten.

Eine Bedingung für den Erhalt der monatlichen TI-Pauschale ist die Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten. Sofern eine der im § 5 der Refinanzierungsfestlegung genannten Anwendungen fehlt, wird die ermittelte TI-Pauschale um 50 % gekürzt. Bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen oder fehlender Anbindung an die TI wird keine TI-Pauschale gezahlt, es kann sogar zu Honorar-Kürzungen kommen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Vorstandsinformation RS 03/25.

(Anmeldung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten notwendig)

Link Anleitung zur TI Eigenerklärung 

Eine Anpassung der Höhe der Tl-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwerts nach § 87 Absatz 2e SGB V wie in §9 Abs. 3 der Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschrieben.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht mit den vom BMG festgelegten Pauschalen auf den Seiten der KZV Berlin.

Stand: 2025

Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

  Notwendig erforderlich

Cookie Dauer Beschreibung
bakery 24 Std. Speichert Ihre Cookie-Einstellungen
  Analyse

Diese Cookies erlauben uns …

Cookie Dauer Beschreibung
_et_coid 720 Tage E-Tracker-Cookie