Die nachfolgenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
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Die TI unterliegt ständigen Änderungen und Neuerungen, so dass auch die TI-Begriffe und Abkürzungen einem stetigen Wandel unterworfen sind.
Wir bemühen uns, das Glossar stets auf dem neuesten Stand zu halten und freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Anmerkungen.
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03.01.2023
BMP (Bundeseinheitlicher Medikationsplan)
Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist die bundesweit einheitliche Darstellung der gesamten Arzneimitteltherapie für einen Patienten in für ihn verständlicher Form auf Papier, um sowohl Patienten als auch Medizinern einen Überblick über eine fortwährende Medikamenteneinnahme zu ermöglichen. Mit der Anwendung "Elektronischer Medikationsplan“ (eMP) wurden die Inhalte des papiergebundenen BMP auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf der Basis der Daten des eMP kann ein BMP zum Ausdrucken erzeugt werden.
Weiterführende Links:
BMV (Bundesmantelvertrag)
Ein Bundesmantelvertrag (BMV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 SGB V.
BMV-Z (Bundesmantelvertrag für Zahnärzte)
Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 SGB V. In den Anlagen des BMV-Z wird zum Beispiel auch die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur geregelt.
Weiterführender Link:
DVO (Dienstleister vor Ort)
Dienstleister vor Ort sind spezialisierte IT-Experten, die medizinische Einrichtungen (wie Zahnarztpraxen) bei der Installation, Wartung und dem Support der Telematikinfrastruktur (TI) unterstützen.
EBZ Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte)
EBZ bedeutet die digitale Einreichung von Heil- und Kostenplänen bei den Krankenkassen. Zahnärzte benötigen ab dem 01.01.2023 für einen pflichtgemäßen Gebrauch des EBZ die für ihren Praxisalltag relevanten EBZ-Antragsmodule für ihr Praxisverwaltungssystem von ihrem PVS-Hersteller:
BEMA-Teil 2 (Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch)
BEMA-Teil 3 (Kieferorthopädie)
BEMA-Teil 4 (Parodontologie)
BEMA-Teil 5 (Zahnersatz)
Wenn Sie im Praxisalltag kein Beantragungs- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen durchlaufen, benötigen Sie auch keine EBZ-Antragsmodule.
Zum Absenden einer Anfrage auf Erstattung der zukünftigen Abrechnung (Heil- und Kostenpläne) auf digitalem Weg ist eine digitale Signatur des Arztes notwendig, daher wird bei diesem Verfahren die TI genutzt.
Weiterführende Links:
- siehe Anlage 15, [Anlage 15a], Anlage 15b im BMV-Z
- https://www.kzbv.de/zahnaerzte/digitales/elektronisches-beantragungs-und-genehmigungsverfahren
ECC - Verschlüsselungsverfahren
ECC ist ein Verfahren der asymmetrischen Kryptografie - wie RSA, doch moderner, schneller und effizienter, mit kürzeren Schlüsseln bei gleicher Sicherheit.
ECC = Elliptic-Curve-Crytography
Vergleich: RSA 2048 Bit » ECC 256 Bit
eGK (elektronische Gesundheitskarte)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK; Versichertenkarte) ist alleiniger, gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht zusammen mit der Telematikinfrastruktur eine Reihe von digitalen Anwendungen. Dazu zählen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Elektronische Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die elektronische Patientenakte (ePA). Für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) dient die eGK zudem als Authentifizierungsmerkmal, anhand dessen die Versicherten identifiziert werden. Mit der eGK können Versicherte beispielsweise auch Zugriffsrechte auf ihre ePA erteilen.
Weiterführender Link:
eGKo1 (elektronische Gesundheitskarte online 1)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 1 = "Aktualisierung der Versichertenstammdaten im Chip der eGK (VSD) durchgeführt"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f
eGKo2 (elektronische Gesundheitskarte online 2)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 2 = "Keine Aktualisierung der VSD erforderlich"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f
eGKo3 (elektronische Gesundheitskarte online 3)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 3 = "Aktualisierung der VSD technish nicht möglich"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f
eGKo4 (elektronische Gesundheitskarte online 4)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 4 = "Authentifizierungszertifikat der eGK ungültig"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f
eGKo5 (elektronische Gesundheitskarte online 5)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 5 = "Onlineprüfung des Authentifizierungszertifikats der eGK technisch nicht möglich"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f
eGKo6 (elektronische Gesundheitskarte online 6)
Statusmeldung des Prüfnachweises beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Status-Nummer 6 = "Aktualisierung der VSD technisch nicht möglich [und max. Offline-Zeitraum überschritten]"
Weiterführender Link:
- https://service.lzkb.de/zbb-2-2018-april-mai/ in Ausgabe 2/2018 Seite 22f (zuletzt aufgerufen am 02.12.2022)
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis/eZahnarztausweis)
Der elektronische Heilberufsausweis ist ausschließlich dem Zahnarzt zugeordnet.
Er ermöglicht die Authentifizierung gegenüber den Anwendungen in der TI (Telematikinfrastruktur) und deren Nutzung. Dazu zählen unter anderem das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenakte (ePA).
Weiterführende Links:
eML (elektronische Medikationsliste)
Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der neuen elektronischen Patientenakte (ePA). Sie enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten nach Anlegen der ePA per eRezept verordnen und die von der Apotheke ausgegeben werden.
eMP (Elektronischer Medikationsplan)
Mit der Anwendung “Elektronischer Medikationsplan (eMP)” wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden. In der Regel übernimmt die hausärztliche Praxis die persönliche Beratung und Erstanlage des elektronischen Medikationsplanes auf der eGK. Dieser stellt Ihnen anschließend in der Zahnarztpraxis, aber auch allen anderen an der Behandlung beteiligten Praxen, Krankenhäusern oder Apotheken beispielsweise Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen der Patientin oder des Patienten zur Verfügung.
Weiterführender Link:
ePA (elektronische Patientenakte)
Die elektronische Patientenakte ist ein virtuelles Dokument auf dem wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten gespeichert werden können. Diese Daten stehen mit Zustimmung des Patienten interdisziplinär den an der Behandlung beteiligten Zahnarzt- und Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und in Zukunft auch den Einrichtungen weiterer Gesundheitsberufe zur Verfügung.
ePA steht auch für ein Konnektor-Update (auf PTV4), dass es dem Konnektor ermöglicht den Datenfluss, der durch die Verarbeitung der elektronischen Patientenakte entsteht, vom PVS über den Konnektor nach "außen" zu verarbeiten, gegebenenfalls ist dazu auch ein Update des PVS notwendig.
siehe auch ePA 2.0
ePA 2.0 (elektronische Patientenakte 2.0)
Erweiterung der elektronischen Patientenakte um ein feingranulares Berechtigungskonzept, d.h der Patient kann auf Dokumentenebene Berechtigungen je Praxis vergeben, also festlegen, welche Praxis welche Dokumente einsehen darf. Zusätzlich werden MIOs (siehe MIO) eingeführt, das sind Anwendungen innerhalb der ePA 2.0, z.B. das E-Bonusheft.
ePA 3.0 (elektronische Patientenakte 3.0)
Die ePA 3.0 ist die dritte Version der elektronischen Patientenakte, die seit dem 15. Januar 2025 in Deutschland eingeführt wurde und ab 1. Oktober 2025 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend ist.
Im Gegensatz zu früheren Versionen erhalten alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, es sei denn, sie haben widersprochen. Ziel ist die digitale Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten, um den Austausch zwischen Patienten und medizinischen Einrichtungen zu erleichtern.
Weiterführender Link:
E-Rezept (elektronisches Rezept)
Das E-Rezept ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form, wodurch das herkömmliche Papierrezept Schritt für Schritt ersetzt wird.
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der Telematikinfrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert.
Weiterführende Links:
eZAA (elektronischer Zahnarztausweis)
Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärztinnen und Zahnärzte, siehe eHBA.
Weiterführender Link:
GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet verlässlichen Gesundheitsschutz und bestmögliche medizinische Versorgung für die Versicherten.
GKV-SV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen)
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
Weiterführender Link:
gSMC-K bzw. SMC-K (Security Module Card Typ "Konnektor")
Sicherheitsmodulkarte, fest installierter Bestandteil (Chip/Zertifikat) des Konnektors (K)
Das vorangestellte "g" kennzeichnet die Karte als Gerätekarte. Als Kurzform wird auch SMC-K verwendet, doch gemeint ist damit auch die gSMC-K (gerätespezifische SecurityModuleCard-Konnektor).
Weiterführender Link:
gSMC-KT bzw. SMC-KT (Security Module Card Typ Karten-Terminal)
Sicherheitsmodulkarte (engl. Security Module Card): austauschbarer Chip im Mobilfunkkartenformat im Kartenlesegerät/KartenTerminal (KT) der Praxis
Das vorangestellte "g" kennzeichnet die Karte als "Gerätekarte", als Kurzform wird SMC-KT verwendet, damit ist ebenfalls die gSMC-KT gemeint.
Das Kartenlesegerät/-terminal benötigt u. A. eine eingesteckte gSMC-KT Chipkarte. Diese kleine Karte beinhaltet elektronische Zertifikate, um sich gegenüber dem Konnektor zu authentifizieren. In der Regel steckt im Kartenterminal neben der gSMC-KT ein weiterer Chip im Mobilfunkkartenformat: der Praxisausweis (SMC-B).
Beide Sicherheitsmodulkarten sind entnehmbar und austauschbar. Im Falle eines Austausches muss die neue gSMC-KT "installiert", also dem Konnektor bekannt gemacht werden.
Bei Neuerwerb von KTs ist die gSMC-KT in der Regel inbegriffen. Sie läuft nach 5 Jahren ab Herstellungsdatum ab. Eine neue gSMC-KT kann über Ihren TI-Dienstleister / DVO bestellt werden, oder auch von der Praxis gekauft werden. Nähere Informationen darüber finden Sie auf der Internetseite Ihres Kartenlesegeräteherstellers (bei Partner/Vertrieb/Webshop oder ähnlichem). Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Der Austausch der Karte ist nicht trivial und sollte von Fachleuten vorgenommen werden. Ein reines physisches Austauschen der Karten führt zum Ausfall der TI in der Praxis.
Für eine funktionierende TI-Anbindung in der Praxis ist eine gSMC-KT mit gültigen Zertifikaten technisch (und daher zwingend) erforderlich.
Weiterführende Links:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Konnektor_(Informationstechnik)
- https://ti.kvno.de/austausch_tikomponenten/
KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein sicherer, E-Mail-basierter Dienst der Telematikinfrastruktur, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis (Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander, mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen) Daten oder Dokumente datenschutzkonform ausgetauscht werden können. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt und mittels Signatur vor Veränderungen geschützt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder, werden somit sicher ausgetauscht.
KIM wird durch die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) sinnvoll ergänzt.
Weiterführende Links:
Komfortsignatur
Kurz: einmalige PIN-Eingabe, danach selbständige Signatur der Signatureinheit für eine größere Anzahl von Vorgängen; anwendbar zum erleichterten Signieren von beispielsweise elektronischen Arzneimittelverordnungen (E-Rezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Signatur wird über das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Kombination mit einem Kartenterminal ausgelöst. Mit der Komfortsignatur kann der E-Zahnarztausweis (eHBA) für bis zu 24 Stunden für die Signatur von bis zu 250 Dokumenten aktiviert werden. Wichtig ist, dass das Kartenterminal, in dem der E-Zahnarztausweis (eHBA) steckt, an einem sicheren Ort verschlossen ist.
Konnektoren ab Konnektor-Produkt-Typ-Version 4 (PTV4) enthalten die Voraussetzungen zur Durchführung der Komfortsignatur.
Weiterführende Links:
KOM-LE (Kommunikation - Leistungserbringer)
veraltet --> abgelöst von "Kommunikation im Medizinwesen" (siehe KIM)
KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
Die KZBV ist die Vereinigung aller 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) der jeweiligen Bundesländer.
Weiterführender Link:
MIO (Medizinische Informationsobjekte)
MIOs dienen dazu, medizinische Daten - etwa in einer elektronischen Patientenakte - standardisiert, also nach einem festgelegten Format, zu dokumentieren. Sie können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind.
Weiterführende Links:
- https://www.kzbv.de/zahnaerzte/digitales/elektronische-patientenakte-epa/medizinisches-informationsobjekt
- https://www.kzbv.de/pressemitteilungen/fuer-die-epa-kbv-und-kzbv-schaffen-grundlage-fuer-elektronisches-zahnbonusheft
- https://www.kbv.de/praxen/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte/mio
- https://mio.kbv.de/site/mio
NFC (Nahfeldkommunikation)
NFC ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten per elektromagnetischer Induktion über Strecken von wenigen Zentimetern. Elektronische Gesundheitskarten mit NFC funktionieren kontaktlos.
Weiterführender Link:
NFDM (Notfalldatenmanagement)
Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK zu entscheiden.
Weiterführender Link:
Online-Rollout (Online-Rollout)
Folgemaßnahme nach Basis-Rollout; Online-Rollout ist eine veraltete Bezeichnung für Telematikinfrastruktur.
PTV (Produkttyp-Version)
Version eines Produkttyps, zum Beispiel der Produkt-Typ "Konnektor" und Produkt-Typ-Version 5.0.X.-X bezeichnet folglich einen Konnektor auf dem Stand PTV5, der u.a. die Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) und die Komfortsignatur verarbeiten kann.
Weiterführender Link:
PTV1 (Produkt-Typ-Version 1 [des Konnektors])
Version + Nummer entspricht der Aktualität des Konnektors: je höher die Produkt-Typ-Version (PTV) des Konnektors, desto mehr Funktionen unterstützt er, die aktuellste Konnektor Produkttypversion im November 2022 ist PTV5+.
Konnektoren mit der Produkt-Typ-Version 1 werden auch als VSDM-Konnektoren bezeichnet (VSDM = Versichertenstammdatenmanagement). Mit einem PTV1 Konnektor ist also das VersichertenStammDatenManangement erstmalig möglich.
Bei Bedarf wird bei Weiterentwicklung eines Produkttyps im Rahmen eines gematik-Releases dessen Version fortgeschrieben. Die Version eines Produkttyps steht im Produkttypsteckbrief (PTStB).
Funktionen der Konnektor-Produkttypversion PTV 1:
- Basisfunktionalität, um sich mit der TI zu verbinden
- Basisfunktionalität, um auf diverse Smartcards zuzugreifen (z.B. SMC-B, gSMC-KT)
Konnektoren mit der Produkttypversion PTV 1 unterstützen folgende Fachanwendung:
- Versichertenstammdaten-Management
Weiterführender Link:
PTV3 (Produkt-Typ-Version 3 [des Konnektors])
Ein Konnektor mit der Produkttypversion PTV 3 (sogenannter eHealth-Konnektor) unterstützt zusätzlich zur Funktionalität der PTV1 Konnektor-Produkttypversion:
- elektronische Heilberufsausweise,
- Funktionalität zur QES- und non-QES-Signaturerstellung und Signaturprüfung
- Verschlüsseln und Entschlüsseln von Daten
- das elektronische Notfalldatenmanagement (NFDM) und
- den elektronischen Medikationsplan (eMP)/Arzneimitteltherapiesicherheit.
Weiterführender Link:
PTV4 und PTV4+ (Produkt-Typ-Version 4 [des Konnektors])
Bezeichnet einen Konnektor auf dem Stand der Produkttypversion PTV4: der Konnektor auf diesem Stand kann zusätzlich zu allen Funktionalitäten des PTV3 mit Daten rund um die elektronische Patientenakte Stufe 1 (ePA 1.0) umgehen und unterstützt die Elliptische-Kurven-Kryptographie (ECC; eine Verschlüsselungstechnik).
Produkt-Typ-Version 4+ [des Konnektors] bezeichnet einen Konnektor auf dem Stand der Produkttypversion PTV4+: der Konnektor auf diesem Stand unterstützt zusätzlich zu allen Funktionalitäten des PTV4 eine erweiterte Signatur, die sognenannte Komfortsignatur.
Weiterführender Link:
PTV5 und PTV5+ (Produkt-Typ-Version 5 [des Konnektors])
Konnektoren der Produkttypversion PTV5 unterstützen (zusätzlich zu den Fachanwendungen der PTV4+) die elektronische Patientenakte Stufe 2 (ePA 2.0). Dazu gehört ein Berechtigungsmanagement für die Patienten (der Patient kann einstellen, welcher Teilnehmer an der Telematikinfrastruktur welche seiner Daten sehen darf) und das digitale Bonusheft.
Produkt-Typ-Version 5+ [des Konnektors]: Konnektoren der Produkttypversion PTV5+ unterstützen zusätzlich zu den Fachanwendungen der PTV5 die elektronische Patientenakte Stufe 2.5 (ePA 2.5)
Weiterführender Link:
PVS (PraxisVerwaltungsSystem)
Software für Verwaltung und Management einer Praxis, Zahnarztsoftware
QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)
Ab ProduktTypVersion PTV3 des Konnektors ist die QES möglich.
Es gibt die Möglichkeit Dokumente "non-QES", also nicht qualifiziert, zu signieren, dazu reicht der Praxisausweis (SMC-B) aus. Für die Qualifizierte Elektronische Signatur benötigen Sie Ihren Heilberufsausweis (eHBA).
In der digitalen Welt ist die mit dem E-Zahnarztausweis (siehe eHBA) erstellbare qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt rechtlich gleichgestellt. Dies ist wichtig, um rechtssicher elektronische Dokumente auch medizinischen Inhalts wie zum Beispiel Befundberichte oder einen Notfalldatensatz unterschreiben zu können.
Siehe auch Komfortsignatur und Stapelsignatur
Weiterführende Links:
- https://fachportal.gematik.de/anwendungen/qualifizierte-elektronische-signatur
- fachportal.gematik.de/glossar/ (hier nach “Qualifizierte elektronische Signatur” suchen)
Remote PIN (Remote Personal Identification Number)
Remote PIN = PIN-Eingabe aus der Ferne
PIN-Eingabe an einem anderen Terminal, in dem nicht die Signaturkarte steckt
Voraussetzung dafür ist, dass beide (oder mehrere) Kartenterminals mit dem Konnektor und den PVS-Arbeitsplätzen, an denen Signaturen ausgelöst werden, verbunden sind.
Vorteil: die Signaturkarte kann dauerhaft in einem Kartenterminal in einem gesicherten Bereich stecken bleiben, auf das dann von allen Arbeitsplätzen mit Kartenterminals in der Praxis remote zugegriffen werden kann. Die Signaturkarten müssen somit nicht mitgeführt und in wechselnde Kartenterminals gesteckt werden
Grundsätzlich funktioniert Remote PIN mit allen zugelassenen Konnektoren und Kartenterminals.
Remote PIN ist eine Funktion der Kartenterminals, die über das PVS ausgelöst wird.
Der Ablauf ist beispielsweise wie folgt:
- In der Praxis existieren zwei Kartenterminals (KT): KT1 am Empfang und KT2 im Sprechzimmer, beide sind über das Netzwerk miteinander und dem Konnektor verbunden.
- Der eHBA steck im KT1 am Empfang.
- Die Zahnärztin/der Zahnarzt (ZA) möchte im Sprechzimmer ein E-Rezept signieren und drückt den entsprechenden Knopf im PVS.
- Das PVS fordert PIN-Eingabe an KT2 im Sprechzimmer an, ZA gibt Remote PIN am KT2 im Sprechzimmer ein.
- Der eHBA im KT1 signiert das E-Rezept.
RSA - Verschlüsselungsverfahren
Es ist ein Verfahren für asymmetrische Verschlüsselung, bei dem ein öffentliches und ein privates Schlüsselpaar verwendet werden, um Daten zu verschlüsseln oder digitale Signaturen zu erzeugen.
RSA = Rivest-Shamir-Adleman
SGB (Sozialgesetzbuch)
SGB V (der fünfte Teil des Sozialgesetzbuchs) enthält die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
SMC-B (Security Module Card (Sicherheitsmodulkarte) Typ B)
Als SMC-B (Sicherheitsmodulkarte Typ B) wird der elektronische Praxisausweis bezeichnet. Dieser hat die Größe einer Mobilfunk-Chipkarte (SIM-Karte). Die SMC-B wird ins Kartenlesegerät der Praxis eingesteckt und versiegelt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gSMC-KT: einer ChipKarte der gleichen Größe, die bei der Installation vom Dienstleister ebenfalls ins Kartenlesegerät eingesteckt wird.
Die SMC-B wird über die für die Praxis zuständige KZV bei einem dafür zugelassenen Anbieter online beantragt. Hierfür stellt die KZV in einem geschützten Bereich ihres Internetportals entsprechende Informationen und Links zur Verfügung. Die SMC-B muss vor der Installation der Telematikinfrastruktur vorliegen.
Die SMC-B wird zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt. Mit Hilfe einer SMC-B können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Zahnarztpraxis ausgelesen und auch KIM-Nachrichten entschlüsselt werden.
Mehrere Kartenterminals und mobile Kartenlesegeräte
Nutzt eine Praxis im selben Netzwerk mehrere stationäre Kartenlesegeräte, so wird nur eine SMC-B benötigt. Diese eine SMC-B muss vom IT-Dienstleister der Praxis den Kartenterminals ohne eigene SMC-B bekannt gemacht werden.
Mobile Kartenlesegeräte benötigen jeweils eine eigene SMC-B, da mobile Kartenlesegeräte/Kartenterminals in der Regel nicht mit dem Netzwerk der Praxis verbunden sind. Eine Nutzung mit dem eHBA ohne SMC-B funktioniert ebenfalls, ist jedoch weniger komfortabel.
Weiterführende Links:
- https://www.kzbv.de/zahnaerzte/digitales/telematikinfrastruktur-ti/elektronischer-praxisausweis
- https://www.kzvlb.de/it/telematik/praxisausweis-smc-b
- https://ti.kvno.de/austausch_tikomponenten/
Stapelsignatur (Stapelsignatur)
Sammeln mehrerer Dokumente und gleichzeitiges Abarbeiten (Signieren) des "Stapels" durch den Computer nach einmaliger PIN-Eingabe.
Weiterführende Links:
TI 2.0 (Telematikinfrastruktur 2.0)
Weiterentwicklung der Telematik Infrastruktur, soll voraussichtlich im Jahr 2026 zur Verfügung stehen.
Weiterführender Link:
TIM (Telematik-Infrastruktur-Messenger)
Der TI-Messanger ist ein Kommunikations-Tool für eine schnelle und sichere Echtzeit-Kommunikation im Gesundheitswesen.
Weiterführende Links:
VSDM (Versichertenstammdatenmanagement)
VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität.
Weiterführender Link:
VZD (Verzeichnisdienst)
Der Verzeichnisdienst der gematik ist ein zentraler Dienst der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Er enthält spezielle Mailadressen (KIM-Mail-Adressen), Verknüpfungen zu den SMC-Bs, Zertifikate und Signaturen für die verschlüsselte Kommunikation.
Weiterführende Links:
- Verzeichnisdienst - fachportal.gematik.de
- Glossar - fachportal.gematik.de (hier Suche nach Verzeichnisdienst)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnisdienst
ZOD (Zahnärzte Online Deutschland)
ZOD-Karten - Vorgänger des eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
Weiterführende Links: