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Veröffentlichung der Übersichten nach § 95 Abs. 1b Satz 5 SGB V

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind gem. § 95 Abs. 1b Sätze 5 und 6 SGB V verpflichtet, umfassende und vergleichbare Übersichten zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung am 31. Dezember eines jeden Jahres bis zum 30. Juni zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Übersichten sollen dem Zulassungsausschuss als Grundlage für die Ermittlung der Versorgungsanteile von Krankenhaus-MVZ dienen.

Die Übersichten der KZV Land Brandenburg zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Stand 31.12.2023 finden Sie auf der Homepage der KZVLB.

 

Christiane Ariza, Ass. iur., Telefon: 0331 2977-334, zulassung(at)kzvlb.de
Claudia Köster, Hauptsachbearbeiterin, Telefon: 0331 2977-330, zulassung(at)kzvlb.de

 

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