Zahnmedizinische Frühprävention

Gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sind für gesetzlich versicherte Kinder folgende Maßnahmen der zahnmedizinischen Frühprävention (mit Bewertungszahl) vorgesehen:
FU 1 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum
vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat (27)
b) Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat (27)
c) Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat (27)
FU Pr Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind (10)
FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat (25)
FLA Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung (14)
Neu: Laut G-BA-Beschluss vom 18.01.2024 ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Lebensjahr (unabhängig vom Kariesrisiko) eine Kassenleistung. Die Neuregelung trat am 24.04.2024 in Kraft.
Gelbes Kinderuntersuchungsheft
Kinder- bzw. Hausärzte verweisen ihre kleinen Patienten im Alter vom 6. bis 64. Lebensmonat im Gelben Kinderuntersuchungsheft zum Zahnarzt. Im Einzelnen sind das folgende Verweise:
U-Untersuchung | Lebensmonat | Verweis zum Zahnarzt |
U 5 | 06. - 07. | zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut |
U 6 | 10. - 12. | zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut |
U 7 | 21. - 24. | zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut |
U 7a | 34. - 36 | zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung |
U 8 | 46. - 48. | zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung |
U 9 | 60. - 64 | zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung |
Der Zahnarzt dokumentiert die von ihm durchgeführte Untersuchung sowie die entsprechenden Behandlungsmaßnahmen in seiner Behandlungskartei; die Abrechnung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Verträge, Richtlinien und des BEMA-Z.
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (Stand: 24.04.2024)
- Beschluss des Bewertungsausschusses für zahnärztliche Leistungen zur Umsetzung der Neufassung der FU-Richtlinie vom 13.05.2019 (ab 01.07.2019)
- KZBV und BZÄK Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden“ (Stand: Juli 2021)
- KZBV " Gesunde Zähne für ihr Kind" (Stand: Juli 2021)
- Übersicht der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Stand: 24.04.2024)