Zahnmedizinische Frühprävention
Ab 01.01.2026 werden die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Hierzu hat der G-BA eine Änderung der Kinder-Richtlinie und der FU-Richtlinie beschlossen. Bestandshefte werden durch entsprechende Einlegeblätter ergänzt. Neugeborene erhalten ab 2026 das neue „Gelbe Heft“, welches die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen unter der Bezeichnung Z1 bis Z6 enthält.
Beschluss des G-BA über eine Änderung der Kinder-Richtlinie:
Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vom 15.05.2025
Beschluss des G-BA über eine Änderung der FU-Richtlinie vom 15.05.2025
BA-Beschluss zu den BEMA-Nrn. FU1 und FU2 ab 01.01.2026
Übersicht zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Weitere Informationen der KZBV zum Thema finden Sie hier:
– > Link zur KZBV - Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“
Annett Klinder, Tel. 0331 2977 304, annett.klinder(at)kzvlb.de