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Zahnmedizinische Frühprävention

Ab 01.01.2026 werden die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Hierzu hat der G-BA eine Änderung der Kinder-Richtlinie und der FU-Richtlinie beschlossen. Bestandshefte werden durch entsprechende Einlegeblätter ergänzt. Neugeborene erhalten ab 2026 das neue „Gelbe Heft“, welches die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen unter der Bezeichnung Z1 bis Z6 enthält.

Beschluss des G-BA über eine Änderung der Kinder-Richtlinie:
Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vom 15.05.2025

Beschluss des G-BA über eine Änderung der FU-Richtlinie vom 15.05.2025

BA-Beschluss zu den BEMA-Nrn. FU1 und FU2 ab 01.01.2026

Übersicht zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen 

Weitere Informationen der KZBV zum Thema finden Sie hier:
– > Link zur KZBV - Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

 
Annett Klinder, Tel. 0331 2977 304, annett.klinder(at)kzvlb.de 

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