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Sonstige Kostenträger

Sonstige Kostenträger im deutschen Gesundheitswesen sind Institutionen und Behörden, die nicht zu den regulären gesetzlichen oder privaten Krankenkassen gehören, aber medizinische Leistungen für bestimmte Personengruppen bezahlen. Dazu gehören u. a. die Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei Land Brandenburg, gesetzliche Unfallkassen und Berufsgenossen-schaften, Sozial- und Jugendämter etc.

Die häufigsten Sonstigen Kostenträger im Land Brandenburg und deren Besonderheiten in Bezug auf Leistungsinhalte und Abrechnung im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen sind in der Übersicht „Besonderheiten Sonstiger Kostenträger“ dargestellt.

Übersicht „Besonderheiten Sonstiger Kostenträger“

Des Weiteren können z. B. auch folgende Personengruppen ggf. zulasten eines Sonstigen Kostenträgers in der Zahnarztpraxis behandelt werden, wobei die Abrechnung nicht über die KZVLB erfolgt:

  • Häftlinge einer Justizvollzugsanstalt (JVA) im Land Brandenburg, Behandlung durch Anstaltsärzte/-zahnärzte, im Notfall Behandlung durch zivile Zahnärzte mit Abrech-nung direkt gegenüber JVA (BEMA und Ersatzkassenpunktwert)
  • Ukrainische Soldaten, die über das MedEvak-Programm nach Deutschland evakuiert worden sind, Direktabrechnung über das BVA Hannover
     

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