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Die Prüfungsstelle gemäß § 106c SGB V

  • Gegründet: 2008
  • AufgabeDie Prüfungsstelle kontrolliert, ob die Vertragszahnärzte ihre Leistungen gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbringen; Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
  • Ziel: Solidargemeinschaft vor unnötigen Ausgaben bewahren
  • Leitbild der Prüfungsstelle: Die Prüfungsstelle ist zwar eine gemeinsame Einrichtung der KZV sowie der Krankenkassen/-verbände, handelt und trifft ihre Entscheidungen jedoch stets unabhängig/neutral und objektiv. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V bezweckt nicht die Erzielung von Einnahmen (Regressen), sondern die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes! Grundsätzlich gilt: Beratung vor Kürzung.
  • Die Prüfungsstelle nimmt ihre öffentlich-rechtliche Aufgaben eigenständig wahr; im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X ist sie demnach eine Behörde.
  • Die Prüfungsstelle ist die 1. Prüfinstanz in einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren. Gegen den Bescheid der Prüfungsstelle kann Widerspruch beim Beschwerdeausschuss eingelegt werden.

Der Beschwerdeausschuss gemäß § 106c SGB V

  • Der Beschwerdeausschuss ist die 2. Prüfinstanz in einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren.
  • Sind Sie mit Ihrem Bescheid, den Sie aus 1. Instanz (= Prüfungsstelle) erhalten haben, inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
  • Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Beschwerdeausschuss schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und hat Angaben darüber zu enthalten, inwieweit und aus welchen Gründen die Entscheidung angefochten wird.
  • Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg und der Krankenkassen besetzt. Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender eingesetzt.
  • Der Beschwerdeausschuss entscheidet über den Widerspruch in nicht öffentlicher Verhandlung.

  • Gegen den Beschluss des Beschwerdeausschusses kann Klage beim Sozialgericht eingelegt werden.

  •  Besetzung  Beschwerdeausschuss

Veröffentlichungen

Zahnärzteblatt 03/2023Die systematische Behandlung von Parodontopathien in der Wirtschaftlichkeitsprüfung, 15 Jahre Prüfungsstelle bei der KZV Land Brandenburg
Zahnärzteblatt 2/2023Die systematische Behandlung von Parodontopathien in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
 
Zahnärzteblatt 6/2022Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 15 (letzter Teil):Leistungserbringung der BEMA-Nrn. 105 (Mu) und 106 (sK) unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit
Zahnärzteblatt 5/2022Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 14: Leistungserbringung der BEMA-Nrn. 38 (N), 46 (XN), 40 (I) und 41a (L 1) unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit
Zahnärzteblatt 4/2022Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 13: Endodontische Leistungen unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit
Zahnärzteblatt 3/2022Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 12: BEMA-Nrn. 25 und 26
Zahnärzteblatt 2/2022Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 11: BEMA-Nrn. 12, 13a - h und 23
Zahnärzteblatt 1/2022Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 10: BEMA-Nrn. 8 und 10 
Zahnärtzeblatt 6/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 9: BEMA-Nr. Ä 161
Zahnärzteblatt 4/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 7: BEMA-Nrn. 03,04 und 05
Zahnärzteblatt 3/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 6: BEMA-Nrn. 01 und 02
Zahnärzteblatt 2/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 5: BEMA-Nr. Ä1
Zahnärzteblatt 1/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 4: Praxisbesonderheiten
Zahnärzteblatt 1/2021Wirtschaftlichkeitsprüfung in Zeiten der Corona-Pandemie
Zahnärzteblatt 6/2020Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg - Teil 3: Das Widerspruchsverfahren vor dem Beschwerdeausschuss
Zahnärzteblatt 5/2020Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – Teil 2: Mitwirkungspflicht, Stellungnahme, Rechtliches Gehör
Zahnärzteblatt 4/2020Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg: Ziel der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Prüfarten etc.
Zahnärzteblatt 3/2020Generationswechsel in der Prüfungsstelle
Zahnärzteblatt 1/2020Die zahnärztliche Dokumentation aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit
Rundschreiben 13/2018Datenschutz – Übermittlung von Informationen in  Prüfverfahren an die Prüfungsstelle

Kontakt

Prüfungsstelle gemäß §  106c SGB V
bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg
Helene-Lange-Straße 4-5
14469 Potsdam

 

Telefon: 0331  2977-324
E-Mail: pruefwesen@kzvlb.de

 

 

A. Schilling
Leiterin der Prüfungsstelle
 

S. Polowczyk
Sachbearbeiterin - Beratung neu niedergelassener Zahnärzte
 

P. Jansa
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
 

S. Schulz
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
 

K. Henning
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
 

C. Linke
Sekretärin
 

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