
Wir suchen Sie - Jetzt fürs Ehrenamt engagieren
Die Prüfungsstelle gem. § 106c SGB V bei der KZV Land Brandenburg sucht interessierte Zahnärzte und Zahnärztinnen, die sich als vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen im Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung engagieren möchten.
Ihre Aufgabe als vertragszahnärztliche Berater/Beraterin
Vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen unterstützen und beraten die Prüfungsstelle bei der Entscheidungsfindung.
Vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen nehmen daher eine ganz besondere Stellung ein, denn Sie untermauern den Prüfvorgang mit Ihren gründlichen und fachlichen Einschätzungen hinsichtlich Einhaltung/Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
Vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen werden insbesondere immer dann herangezogen, wenn z. B. Röntgenaufnahmen auszuwerten bzw. zu beurteilen sind oder eine persönliche Anhörung mit dem zu prüfenden Zahnarzt durchzuführen ist.
In der persönlichen Anhörung führen vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen das fachliche Gespräch mit den betroffenen Zahnärzten. Hier soll auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots hingewiesen sowie Auffälligkeiten und Unklarheiten, die sich aus den Abrechnungsdatensätzen des betroffenen Zahnarztes ergeben haben, in einem kollegialen Gespräch erörtert werden.
Vergütung
Sie nehmen Ihre Aufgabe zwar ehrenamtlich wahr, dennoch gibt es eine ansprechende Vergütung gemäß Reise- und Entschädigungskostenordnung I der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg.
Amtsperiode
Die Amtsperiode dauert zwei Jahre; die nächste Amtsperiode beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Vertragszahnärztliche Berater und Beraterinnen werden von den Vertretern der Vertreterversammlung der KZVLB gewählt. Die diesjährige Vertreterversammlung findet am Samstag, 03.12.2022 statt. Für die Wahl müssen Sie nicht persönlich anwesend sein.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie weitere Fragen?
Melden Sie sich bei uns. Wir besprechen gern alles Weitere mit Ihnen.
Andrea Schilling, Leiterin der Prüfungsstelle gemäß § 106c SGB V bei der KZV Land Brandenburg, Helene-Lange-Straße 4-5 14469 Potsdam, Tel.: 0331/2977-329, Fax: 0331/2977-339, E-Mail: andrea.schilling@kzvlb.de |
Die Prüfungsstelle gemäß § 106c SGB V
- Gegründet: 2008
- Aufgabe: Die Prüfungsstelle kontrolliert, ob die Vertragszahnärzte ihre Leistungen gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbringen; Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
- Ziel: Solidargemeinschaft vor unnötigen Ausgaben bewahren
- Leitbild der Prüfungsstelle: Die Prüfungsstelle ist zwar eine gemeinsame Einrichtung der KZV sowie der Krankenkassen/-verbände, handelt und trifft ihre Entscheidungen jedoch stets unabhängig/neutral und objektiv. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V bezweckt nicht die Erzielung von Einnahmen (Regressen), sondern die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes! Grundsätzlich gilt: Beratung vor Kürzung.
- Die Prüfungsstelle nimmt ihre öffentlich-rechtliche Aufgaben eigenständig wahr; im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X ist sie demnach eine Behörde.
- Die Prüfungsstelle ist die 1. Prüfinstanz in einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren. Gegen den Bescheid der Prüfungsstelle kann Widerspruch beim Beschwerdeausschuss eingelegt werden.
Der Beschwerdeausschuss gemäß § 106c SGB V
- Der Beschwerdeausschuss ist die 2. Prüfinstanz in einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren.
- Sind Sie mit Ihrem Bescheid, den Sie aus 1. Instanz (= Prüfungsstelle) erhalten haben, inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
- Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Beschwerdeausschuss schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und hat Angaben darüber zu enthalten, inwieweit und aus welchen Gründen die Entscheidung angefochten wird.
- Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg und der Krankenkassen besetzt. Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender eingesetzt.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet über den Widerspruch in nicht öffentlicher Verhandlung.
Gegen den Beschluss des Beschwerdeausschusses kann Klage beim Sozialgericht eingelegt werden.
Veröffentlichungen
Kontakt
Andrea Schilling
Leiterin der Prüfungsstelle
andrea.schilling(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 - 329
Sybille Polowczyk
Sachbearbeiterin - Beratung neu niedergelassener Zahnärzte
sybille.polowczyk(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 - 326
Petra Jansa
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
petra.jansa(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 – 323
Susann Schulz
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
susann.schulz(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 - 325
Katrin Henning
Sachbearbeiterin - Wirtschaftlichkeitsprüfung
katrin.henning(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 - 327
Christine Linke
Sekretärin
christine.linke(at)kzvlb.de
Tel.: 0331 2977 - 324