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Video-Aufzeichnung zur Änderung PAR-RL und angepasster BEMA zum 01.07.2025

Manchmal zeigt sich erst in der Anwendung, dass gut gemeinte regulierende Vorgaben im Praxisalltag schwer umzusetzen sind. Das hat in Bezug auf die Unterstützende Parodontitis Therapie (UPT) auch der G-BA erkannt, weshalb zum 01.07.2025 die PAR-Richtlinie und folglich der BEMA angepasst wurden.

Die KZVLB stellt Ihnen, ergänzend zu den Informationen in der Vorstandsinformation 10/2025, eine kurze Aufzeichnung zur Verfügung, in der die Änderungen erläutert und an konkreten Beispielen veranschaulicht werden.


Online-Live-Webinare im Juni 2025

Im Juni 2025 setzt die KZVLB die Fortbildungsreihe zum BEMA fort und bietet auch zum Thema „Dokumentation“ eine weitere Veranstaltung an. Die Fortbildungen haben Seminarcharakter mit interaktivem Austausch zwischen Referentin und Teilnehmern. Wir empfehlen daher die Aktivierung von Kamera und Mikrofon am jeweiligen Teilnahmegerät.

Referentin:  Haike Walter, KZVLB
Kosten: 20 Euro je Webinar und Teilnehmer

Für diese Online-Live-Webinare können Sie sich ab sofort über folgende Links anmelden:  

Grundwissen BEMA Teil 1 – KCH: Aufsuchende Betreuung und Leistungen nach § 22a SGB V* (*Vorsorgeleistungen vulnerable Patientengruppe)
04.06.2025, 17:00 – 18.30 Uhr
1,5 Stunden, 2 Fortbildungspunkte

Zielgruppe:    
- ZFA, Zahnärzte/-innen, Azubi im 3. Lehrjahr
- Sie sind Berufsanfänger*in oder Wiedereinsteiger*in?
- Sie möchten die „Schubläden des Wissens“ wieder öffnen bzw. füllen?
- Was ist besser geeignet als ein Workshop in kleinen Gruppen?
- ohne begrenzte Teilnehmerzahl
             
Inhalt:    
- gesetzliche und vertragliche Grundlagen
- Leistungsbeschreibung BEMA mit erläuternden Beispielen
 

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Dokumentation aus verschiedenen Blickwinkeln 
26.06.2025, 17:00 – 18.30 Uhr
1,5 Stunden, 2 Fortbildungspunkte

Zielgruppe:    
- Team, ZFA, Zahnärzte/-innen
- ohne begrenzte Teilnehmerzahl               
             
Inhalt:    
Aufklärung, Information und Dokumentation sind Nebenpflichten der zahnärztlichen Tätigkeit. Dies ist hinlänglich bekannt und dennoch wird die Bedeutung und daraus resultierend die Notwendigkeit der Umsetzung gern verdrängt. Im Kurs erfahren Sie orientierend an den §§ 630c und 630e BGB (Patientenrechtegesetz) worüber und in welchem Umfang Sie Ihre Patienten informieren und aufklären müssen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass Sie diese Maßnahmen dokumentieren, denn im Streitfall besteht die Beweisumkehrlast nach § 630h BGB bei Ihnen als Behandler/in. Eine wesentliche Rolle spielt die Dokumentation u.a. auch bei der Qualitätsprüfung gemäß der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Überkappung (QBÜ-RL-Z) durch die KZVen und der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfstelle. Die Abrechnung der Leistungen gemäß den Abrechnungsbestimmungen des BEMA steht unter Umständen nicht im Einklang mit den Aspekten des § 12 SGB V - wirtschaftlich, zweckmäßig, ausreichenden. Gemeinsam erarbeiten wir worauf Sie bei der Behandlungsdokumentation achten sollten, damit diese den Kriterien der Qualitätsbeurteilung entspricht und Sie im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Notwendigkeit der von Ihnen erbrachten Leistung begründen können. Darüber hinaus werden im Seminar die allgemeinen Anforderungen an eine Dokumentation besprochen.
 

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Teilnahmebedingungen
Die Abbuchung Ihrer Teilnahmegebühr von 20,00 Euro/pro Teilnehmer und Webinar, Ihre Einverständniserklärung vorausgesetzt, wird durch die KZVLB nach der Veranstaltung über Ihr Honorarkonto vorgenommen. 
Bei fristgerechter Abmeldung bis 1 Tag vor Beginn der Fortbildung werden keine Gebühren erhoben.

Nach erfolgter Anmeldung, können Sie gern konkrete Fragen oder Fallkonstellationen an die Referentin richten (E-Mail an haike.walter@spam.kzvlb.de). Diese werden anonym eingebunden und können somit eine Bereicherung darstellen. 
 

Darüber hinaus sind im Herbst 2025 weitere Themen geplant. Über die Termine werden wir zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

  • Grundwissen BEMA Teil 1 – KCH, 4. Teil Früherkennung und Individualprophylaxe
  • Grundwissen BEMA Teil 5 – ZE
  • Patientenrechtegesetz – Was bedeutet das für die Praxis?

Ansprechpartnerin Seminarinhalte:
Haike Walter, 0331-2977-340, haike.walter@kzvlb.de

Ansprechpartnerin Anmeldung: 
Silke Klipp, 0331-2977-336, silke.klipp@kzvlb.de

Fortbildungspunkte durch e-Fortbildung erwerben

Zu verschiedenen Fortbildungsbeiträgen im ZBB bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer e-Fortbildung an. Zur Beantwortung der Fragen ist es erforderlich, den jeweiligen Fragebogen auf Ihrem Rechner zu speichern. Nach Beantwortung senden Sie uns diesen als Dateianhang zur Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme werden Ihnen 2 Fortbildungspunkte erteilt. Das Zertifikat erhalten Sie per E-Mail.

Fragebögen e-Fortbildung:

Das E-Rezept kommt

Die vom BMG forcierte verpflichtende Anwendung des e-Rezepts zum 01.01.2024 rückt näher. Auf verschiedenen Wegen haben wir Sie bereits über die damit einhergehenden technischen Anforderungen und die zu erwartenden Folgen der Nichtumsetzung seitens der Praxis informiert. 

Hier gelangen Sie zum Video

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